Achtung, Sie sind zu langsam!

von | 12.11.2020 | Allgemein, Verkehrsausschuss | 3 Kommentare

Wer sich mit Elektromobilität und leichten Fahrzeugen beschäftigt oder sie selber nutzt wird sicherlich immer wieder durch Postings und Beiträge im Internet oder aufgrund persönlicher Erlebnisse über die maximale Endgeschwindigkeit (s)eines Fahrzeugs nachgedacht haben. In diversen Fachzeitschriften, Online Artikeln oder im Smalltalk zwischen den Nutzern wird das Thema “Frisieren, Tunen oder schneller machen” lebhaft diskutiert bzw. direkt die neuesten Tipps und Tricks ausgetauscht.

Aber wieso ist das immer wieder so ein Thema bei den Nutzern von Fahrrädern, Pedelecs, oder E-Scootern? Sind die Vorgaben des Gesetzgebers einfach nur falsch oder ist Deutschland ein Land aus Speed Junkies die nicht schnell genug und rücksichtslos von A nach B gelangen können?

Überblick Fahrzeuge

Im ersten Schritt schauen wir zuerst auf verschiedene Fahrzeugklassen und welche Unterschiede sich daraus ergeben :

E-Scooter (Fahrzeugart Elektrokleinstfahrzeug) dürfen bis max. 20 km/h und einer Motorleistung von 500 Watt von Bürgern ab 14 Jahren im Straßenverkehr genutzt werden. Dafür benötigt man keinen Führerschein oder Helm. Aufgrund der Einstufung als Elektrokleinstfahrzeug wird aber vom Gesetzgeber eine Versicherungsplakette verlangt.

PEDELEC (Fahrzeugart Fahrrad) bis max. 25 km/h dürfen Nutzer ihr per Hilfsmotor “tretunterstüzendes” Fahrrad mit einer Motorleistung von 250 Watt im Straßenverkehr nutzen. Dafür benötigt man keinen Führerschein, Versicherung oder Helm. Unfallschäden werden über die vorhandene Haftpflicht abgedeckt.

S-PEDELEC (Fahrzeugart Kleinkrafträder, Klasse L1e-B) kann eine maximal unterstützte Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen, wobei die maximale Nennleistung des Motors bei 500 Watt liegt. Damit dieses ausschließlich auf der Straße gefahren werden darf, muss der Nutzer 16 Jahren alt sein, einen Helm tragen, den Führerschein AM (Kleinkraftrad) und eine Versicherung vorweisen.

Fahrzeuge ohne Lenkstange (Fahrzeugart Kraftfahrzeug) Mono-/OneWheel oder E-Board liegen aufgrund der weltweit nicht einheitlichen Vorgaben für die in diesem Bereich tätigen Hersteller bei +/- 2000W pro Motor und einer Endgeschwindigkeit von ca. 40 km/h. Aktuell gelten sie in Deutschland als Kraftfahrzeuge. Aufgrund der fehlenden Fahrzeugklasse gilt das Fahren auf deutschen Straßen ohne vorhandene Betriebserlaubnis und Versicherung als Straftat im Bezug auf das Pflichtversicherungsgesetz.

E-Scooter als “Lastenesel”

Historisch gewachsen

Außerhalb der Betrachtung möchte ich gerne noch drei zusätzliche sehr bekannte Fahrzeuge zum Vergleich aufführen:

Fahrräder erreichen generell per Muskelkraft aufgrund von Aufbau, Fahrer und Technik die unterschiedlichsten Geschwindigkeiten von 15-40 km/h und sind ohne Versicherung und Helmpflicht auf deutschen Straßen erlaubt. 

Inlineskates gelten nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. März 2002 im Straßenverkehr als „besondere Fortbewegungsmittel“. Demnach sind sie wie Fußgänger zu behandeln: Sie müssen auf dem Gehweg, kombinierten Geh- und Radwegen oder in Fußgängerzonen fahren; Radwege sind tabu, sofern sie nicht durch ein Zusatzzeichen für Skater freigegeben sind. Auf Landstraßen ohne Gehweg müssen sie sich am äußersten linken Rand halten. Auch hier spielt der Nutzer und die Technik eine enorme Rolle und es können die unterschiedlichsten Geschwindigkeiten von 15-40 km/h erreicht werden.

Pro Inline Skates

Skateboards oder wie in der Tagesschau vom 09.05.1977 als gefährliche Rollbretter bezeichnet kommen in den Vorschriften zum Verkehrsrecht gar nicht vor. 

Sie können nach § 24 STVO besondere Fortbewegungsmittel eingestuft werden. Im Gegensatz zu anderen Fahrzeugen wie Inlinern oder (Tret-)Rollern werden Skateboards nicht explizit benannt. Manche Juristen sehen sie hingegen als Sport und Spielgeräte, wodurch sie grundsätzlich nicht auf der Fahrbahn sowie dem Seitenstreifen gefahren werden dürften. Unabhängig der Einstufung erreicht man auch hier per Muskelkraft und Übung auf Geh-, Radweg oder Straße problemlos Geschwindigkeiten von 20-25 km/h.

populäre Form eines Skateboards

Am Ende bleibt es Physik

Die weiter oben aufgeführten 5 Fahrzeugklassen unterscheiden sich nur teilweise in ihrer Art des Antriebs und den damit verbundenen unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten, aber ihre Nutzer plagt manchmal das gleiche Problem, die Geschwindigkeit! Rein physikalisch betrachtet gibt Geschwindigkeit an, wie schnell oder wie langsam sich ein Körper bewegt. d.h. egal ob mit Muskelkraft oder Motor am Ende ist es die gleiche physikalische Energie. z.B. macht es keinen Unterschied ob ein 110 kg schwerer Nutzer mit einem Fahrrad oder mit einem E-Scooter bei 20km/h in einen Unfall verwickelt wird. Die Bewegungsenergie bleibt die gleiche und die Fahrzeugart spielt somit keine Rolle. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet bekommt das gerade überall sehr beliebte Lastenfahrrad mit einem Durchschnittsgewicht von 35 – 70 kg plus “Beispiel Nutzer” von 110 kg und einer möglichen Zuladung von mehreren hundert Kilo eine etwas andere Tragweite. Aber trotzdem kommt niemand auf die Idee Menschen > 100kg die Nutzung von dieser Art Fahrzeugen zu untersagen!

PEDELEC Lastenrad – 275Kg Bike + Rider + Load

KFZ oder Fahrrad

Der E-Scooter als langsamstes Fahrzeug dieser Gruppe hat mit der Einstufung als Kraftfahrzeug vermutlich am meisten zu kämpfen. Auf den ersten Blick fühlt sich das Fahren ohne Helm mit fast 20 km/h ausreichend an, aber viele der Nutzer die sich beim täglichen Weg zur Arbeit auf dem Radweg einordnen, bekommen schnell Probleme wenn der trainierte Radler hinter ihnen klingelt oder der entspannte “ältere” PEDELEC Nutzer mit 25km/h vorbeifährt. Auch fällt für den geübten eKF Nutzer das Überholen gänzlich flach wenn man hinter einem sehr “langsamen” Zeitgenossen mit 18 km/h hinterher fahren muss, da das eigene Kleinstfahrzeug manchmal schon mit 18,5 km/h am Limit seiner Leistung ist. Liegt das eigene Körpergewicht bei z.B. >95kg oder das angepeilte Ziel am Ende einer Steigung wirkt sich das nochmal negativ auf die Endgeschwindigkeit aus.

Muss das sein?

Dagegen könnte man meinen, dass sich die > 6 Millionen PEDELEC Nutzer in Deutschland im seligen Fahrradparadies befinden und entspannt für Ausflüge oder zur Arbeit ihr Gefährt nutzen. Aber auch hier scheinen viele der Nutzer mit ihren “Speed Limit” von 25 km/h nicht ganz zufrieden zu sein. Man wolle doch nur im fliessenden Verkehr “mitschwimmen” heißt es oft als Begründung für den technischen Eingriff am Fahrrad. Der Tuning Markt ist deshalb ein lohnendes Geschäft und die Polizei vermutlich meist am Rande ihrer Kontrollkapazitäten. Von Seiten der Hersteller beobachtet man diese Situation kritisch, aber profitiert gleichzeitig davon wenn das Geschäft floriert. Das aktuell prominentes Beispiel zu diesem Thema ist das aktuelle Durchgreifen der Berliner Fahrradstaffel im Bereich “getunte” Elektro-Gravel-Bikes der Marken VanMoof und Cowboy.

Der vermeintliche “King of the Road” ist man mit einem S-PEDELEC wenn auf der Straße das eKF, Fahrrad, PEDELEC oder manches Mofa mit 40 Sachen im Spiegel schnell kleiner werden. Leider sprechen die Verkaufszahlen eine ganz andere Sprache und daher führen diese Fahrzeuge auch vielmehr ein Nischendasein auf deutschen Straßen. Vermutlich will niemand mit Versicherung, Helm und Führerschein fest auf die Straße verbannt werden um dort wieder als schwächstes Glied gegen LKW und PKW in den Ring zu steigen.

Verkehrskontrolle E-Scooter

Gehts auch legal?

Was macht aber der “gesetzestreue” Bürger den nach illegalem Tuning seines PEDELEC das Gewissen plagt? Genau! Eine Vorstellung beim technischen Dienst zum Gutachten und zur Erlangung einer Betriebserlaubnis wären ein Schritt in die “legale” Richtung. Damit wird überprüft ob das Fahrzeug ggf. die Anforderungen für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr erneut bzw. immer noch erfüllt. Natürlich muss jedem klar sein, dass je schneller oder je stärker ein Fahrzeug ist auch die technischen Anforderungen exorbital steigen.

Erhöhe ich zum Beispiel an meinem PEDELEC die Endgeschwindigkeit von 25 km/h auf 50 km/h, dann bedeutet das sich die technischen Belastungen des Fahrrads sich nicht verdoppeln, sondern vervierfachen. Dies bedeutet z.B. das die verbaute Bremsanlage aber auch Schweißnähte des Rahmens und der Gabel weiterhin allen Test bei dieser erhöhten Geschwindigkeit Stand halten müssen.

Die “neuen” Wilden?

Wo wir grad bei “40 Sachen” sind, als Sie weiter oben von einem Elektroskateboard mit 40km/h gelesen haben, konnte ich mir lebhaft ihr Gesicht vorstellen! Waaas 40 km/h?

Wie ich dazu bereits schrieb gibt es aktuell für Fahrzeuge ohne Lenkstange keine Regelung in Deutschland und denken Sie bitte daran das die hohe Leistung dieser Fahrzeuge natürlich auch zum bremsen benötigt wird. Dazu kommt, dass man auf einem MonoWheel oder E-Skateboard 40km/h ganz anders wahrnimmt als auf einem Fahrrad und sich deshalb immer gut überlegt wo die Endgeschwindigkeit ausgefahren wird und in welchem Zusammenhang ich mein Fahrzeug nutze. Auch sollte man nicht schneller fahren als man im Ernstfall “auslaufen” kann. 

Der Elektromotor trägt auf jeden Fall zur Sicherheit bei, weil jederzeit die Geschwindigkeit der jeweiligen Situation angepasst werden kann. Deshalb sehe ich den geübten Umgang mit einem elektrischen Gefährt sehr wohl als verkehrstauglich an. In diesem Zusammenhang wird in der aktuellen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung z.B. eine Nenndauerleistung für Geräte mit Lenkstange von nicht mehr als 500 Watt, oder von nicht mehr als 1400 Watt vorgeschrieben, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung (Segways) verwendet wird. 

Bremstest mit Eöeltro-Skateboard

unser Vorschlag

Somit wäre es wünschenswert wenn der Gesetzgeber eine angemessene Wattzahl von z.B. 2000 Watt bei den noch nicht gesetzlich erfassten Fahrzeugen ohne Lenkstange zulässt um den wichtigen Bremsvorgang mit genug Leistung sicher zu ermöglichen. Helm/Schutzausrüstung werden von Seiten der Anwender in fast allen Fällen bereits genutzt und die Übernahme der Eckdaten wie Helmpflicht, Führerschein AM und eine Versicherung aus der S-PEDELEC Klasse sollte eine annehmbare Möglichkeit zur legalen Nutzung dieser Fahrzeuge sein.

Wie damals am Moped

Die Community aller Lager ist in jedem Fall sehr kreativ wenn es darum geht die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit unbemerkt zu umgehen. Bei manchem E-Scooter passt nur noch das Gehäuse zur Allgemeinen Betriebserlaubnis und der Rest wurde mit einem baugleichen “schnelleren” Innenleben ersetzt oder andere werden noch im Elektromarkt vom Kunden per Handy und Bluetooth Schnittstelle in den “Internationalen Modus” befördert. Da alle Hersteller ihre Fahrzeuge für den weltweiten Markt in China anfertigen und diese dann meist nur mit wenigen Anpassungen für den deutschen Markt vorbereitet werden, sind es am Ende nur kleine geübte Handgriffe um diverse Fahrzeug zu entsperren.

Polizeispiegel Ausgabe September 2020

Teilweise ist solch eine Art von Schwachstelle für manche Verbraucher ein zusätzlicher Kaufentscheid (Off-Roard Modus) bei der Wahl ihres neuen E-Scooter oder PEDELEC. Letztendlich ist es aber egal was Sie manipulieren um die Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen, die Allgemeine Betriebserlaubnis, den Versicherungsschutz und auch den Gewährleistungsanspruch des Herstellers verlieren dann alle Tuner beim Einsatz im Straßenverkehr. Auch im Bereich der PEDELECS findet man oft für jedes Fahrrad Anleitungen im Netz um deren Sensoren außer Kraft zu setzen oder zusätzliche Bedienelemente die im Motor die volle Leistung abrufen damit eine höhere Endgeschwindigkeit dabei herauskommt.

Warum nur?

Mein Antrieb für diesen Artikel war zum einen der Vorschlag eines anerkannten Unfallforschers das Tunen von Fahrzeugen dadurch einzudämmen in dem man eine akzeptable Geschwindigkeiten für alle schafft und zu verstehen worin der Grund bei vielen Nutzern liegt ihre maximale Geschwindigkeit anzupassen? 

Zitat aus Artikel Die Zeit – Das gefährliche Geschäft mit frisierten Pedelecs “Siegfried Brockmann hat eine Idee, wie man Tunen unattraktiv machen könnte: indem man die Höchstgeschwindigkeit für normale Pedelecs erhöht. Vielen E-Bike-Fahrern sind 25 Kilometer pro Stunde zu langsam, aber sie entscheiden sich gegen ein S-Pedelec, weil sie damit nicht auf Radwegen fahren dürfen, sagt Brockmann. Er schlägt als neue Höchstgeschwindigkeit für Pedelecs 32 km/h vor, das entspricht 20 Meilen pro Stunde.” Zitatende

Des Weiteren fließt auch meine persönliche Beobachtung bei der täglichen Nutzung meiner Fahrzeuge mit ein. Mit meinem S-PEDELEC fahre ich herrlich entspannt an allen vorbei aber erreiche nie meine 45 km/h. Hingegen stelle ich mich mit meinem E-Scooter erstmal an der roten Ampel an die Seite und lasse alle Fahrräder vorbei um dann selbst ohne bohrenden Blick meines Hintermanns meine Fahrt mit 19,5 km/h fortzusetzen. Auch die erwähnten 40 km/h auf einem Elektroskateboard oder MonoWheel lässt in mir kein entspanntes Fahren zu, sondern wie bei allen anderen meiner Fahrten auch, wären 30 km/h meine optimale Wunschlösung um die kleine E-Mobilität auf deutschen Straßen im Bereich Geschwindigkeit zu vereinheitlichen. Man darf nicht vergessen, dass es bei der täglichen Nutzung eines Fahrzeugs immer vorrangig um die eigene Gesundheit geht und da ist es für mich unerheblich ob es sich um ein Skateboard, PEDELEC oder MonoWheel handelt.

Per Webseite klickt man sich seine neue E-Scooter Software zusammen

Eine für Alle!

Natürlich gebe ich Ihnen Recht wenn wir nun fiktiv annehmen Berlin setzt das Tempo 30 für wirklich ALLE Verkehrsteilnehmer fest und keiner kann mehr den anderen Überholen. Wo landen wir dann in kritischen Situationen? Aber wäre es nicht nach allen bereits hinter uns liegenden Novellen nicht wirklich einmal Zeit den historisch gewachsenen  Regulierungswald aus Fahrzeugklassen auszudünnen, um neue und zukünftige Lösungen praktikabel einbinden zu können?

Stelle ich bildlich gesprochen den deutschen Verkehr einem Kino gleich und alle großen und kleinen Fahrzeuge sind dessen Besucher dann würde sich die aktuelle Verkehrssituation dadurch auszeichnen, dass einige wenige Aufstehen können um besser zu sehen und andere dann sehr viel schlechter die Leinwand erblicken können und deshalb nun auch versuchen aufzustehen. Wenn aber am Ende alle aufgestanden sind sehen wieder alle genauso gut oder schlecht wenn keine neue Ordnung der Besucher in deren Reihen erfolgt.

Der einfache Nutzer dort draußen wurde doch schon lange abgehängt und ist ohne den Genuß der entsprechenden Fachliteratur völlig aufgeschmissen. Viele nehmen noch immer den E-Scooter als vermeintlichen Roller, Spielzeug oder Fahrrad wahr. An ein KFZ denken dabei die wenigsten. Sicherlich wären 30 km/h mit Helm keine optimale Lösung für viele Verleiher, da vermutlich die Helmpflicht sofort im Windschatten folgt. 

Schlechte Sicht auf die Leinwand

Verkehrswende

In der augenblicklichen Situation wird die Verkehrswende deshalb verschlafen, da man im Bereich der mittleren und kleinen Elektromobilität zu viele Regeln und noch mehr Verordnungen schafft ohne den Anwender wirklich mit einzubeziehen. Diesen Beweis tritt in meinen Augen sehr eindeutig das Thema Tuning in all seinen Facetten an, da genau hier der deutsche doch so “Normen treue Anwender” scheinbar doch gerne eigene Fakten schafft und wieder einmal die Polizei am Ende mit hohem Aufwand jede zusätzliche Regelung durchsetzen muss.

Nicht ohne mein Auto

Nach meiner Vermutung wird bei den meisten Bundesbürgern, welche das Auto als ein über allem schwebendes Statussymbol empfinden, erst ein Umdenken einsetzen wenn Alternativen schnell und einfach genutzt werden können. Das Verkehrsmittel der Zukunft muss deshalb klein, wendig, legal und den gewissen “Iphone Faktor” besitzen damit viele Menschen es haben und einsetzen wollen. Vor allem auch für Pendler in Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, muss es transportabel, platzsparend und einfach zu verstauen sein. Fahrzeuge im Bereich Mikromobilität können ein erster Schritt dazu sein, aber es müssen alle Faktoren stimmen. z.B. halte ich ein Monowheel oder E-Scooter mit maximal 20 km/h deshalb eher für kontraproduktiv. “Getunte” und damit nicht versicherte Fahrzeuge sollten in Zukunft nur noch in absoluten Ausnahmefällen eine Rolle spielen. 

Mein “geliebtes” Auto

Die “Wohlfühlgeschwindigkeit” der Zukunft sollte bei Nutzern aus allen Bereichen der Mikromobilität eine entsprechende Akzeptanz finden um damit mehr Raum für eine einheitliche neue Art von Fortbewegung zu ermöglichen. Dazu zählt vor allem die Möglichkeit neue Fahrzeuge ausreichend zu testen und von Seiten der Politik mehr Vertrauen gegenüber seinen Bürgern und etwas weniger Bewusstsein nicht auf jede mögliche Eventualität vorbereitet sein zu müssen. Diese Herangehensweise ist zwar bis zu einem gewissen Maße löblich, lässt aber in zu hoher Dosis keinen Freiraum für neue innovative Ideen zu. Anfang 2019 setzte man von Seiten des Verkehrsministerium erste richtige Impulse mit der Ankündigung der “Ausnahmeverordnung” für Fahrzeuge ohne Lenkstange. Leider fehlte am Ende der Mut im “Hause Andreas Scheuer” zur Umsetzung und nur die E-Scooter waren ab dem 15.06.2019 überreguliert auf deutschen Radwegen unterwegs.

Die aus dem Bereich der IT bekannte “Abwärtskompatibilität” von Softwareprodukten führte auch dort irgendwann zu mehr Overhead als Nutzen und genauso ist es jetzt im Bereich der Zulassung von neuen Fahrzeugen. Ein KFZ war 1968 zu Zeiten des Wiener Übereinkommens noch ein zu 100% mit Verbrennungsmotor betriebenes Fahrzeug. Heute besitzt der Elektromotor einen ganz anderen Stellenwert durch seine Größe, Leistung und Verbrauch. Es handelt sich dabei um neu zu bewertende Technik und diese darf nicht nach alten Maßstäben betrachtet werden.

Früher war ALLES besser?

Vieles “aus den guten alten Zeiten” muss nun nicht grundsätzlich abgeschafft werden, allerdings wird es Zeit, vor allem auch für die Politik, sich für Neues zu öffnen und die erforderlichen Freiräume durch Gesetze zu schaffen. Es kann nicht immer nur gefordert werden, daß unsere Städte autofrei werden müssen, im Gegenzug aber sehr schleppend adäquate Grundlagen in Form von zusätzlichen Verkehrsräumen für Alternativen wie z.B. E-Scooter oder Monowheels geschaffen werden.

Es muss sicherlich nicht der berühmte “Bierdeckel” sein auf den am Ende alles passen muss, aber dennoch wären erste Schritte zum Verschlanken und Verbessern einiger Prozesse wünschenswert. 

3 Kommentare

  1. Pitt

    Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Besser kann man es nicht ausdrücken!
    Hoffentlich erreicht dieser Artikel die richtigen Damen und Herren in useren Ämtern!
    Möge Gott für unsere Politiker und die liebe BaSt Hirn vom Himmel fallen lassen, daß sie diese Zeilen auch verstehen und vielleicht dann doch mal diesbezüglich in positive, zukunftsorientierte Bewegung kommen.
    Hoffnung habe ich!
    (der Porsche steht die aber auch gut :))

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    • Lars Zemke

      Hi Pit, danke fürs Feedback. Ich hoffe das ich nicht mehr verschrecke als zum Nachdenken anzuregen? Ausserdem darf man nicht vergessen welche Industie hinter den ganzen Regeln steht und sich darauf verlässt dass es immer mehr werden. Beste Grüße Lars p.s. War nur eine Testfahrt im MX-5

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  2. Markus Uebel

    Das habe ich genauso aber nicht so gut ausgedrückt vor einem Jahr ca geschrieben. Die 500 Watt sind viel zu wenig und 40 km/h wäre die ideale Höchstgeschwindigkeit für ohne füherschein. Habe einen e scooter mit 2 Motoren und um die 2000 Watt der wäre wirklich alltagstauglich für all die kleinen Fahrten aber so muss ich halt das mofa oder den (grossen “normalen”) Roller nehmen. Wäre halt schön wenn man sich sein Fahrzeug selber aussuchen könnte solange es halt ein paar Kriterien entspricht und es gibt genug Bundesstaaten wo das seit Jahren teilweise seit 10 Jahren sehr sinnvoll geregelt. Hier wird mal wieder wie üblich völlig überrwfuliert so dass man die Dinger kaum richtig nutzen kann.

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