Anhörung beim Verkehrsausschuss

von | 08.05.2019 | Verkehrsausschuss | 1 Kommentar

Die Bundesregierung ist nach Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger (CDU), kompromissbereit gegenüber dem Bundesrat was das Thema Gehwegnutzung durch Elektrokleinstfahrzeuge – wie beispielsweise E-Scooter – angeht.

Deutscher Bundestag

Teilnahme von Electric Empire als Experte an der öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses unter Vorsitz von Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch, 8. Mai 2019.

Auszug aus der Zusammenfassung Zitat: “Experte: Eine Regelung für alle Elektrokleinstfahrzeuge Lars Zemke vom Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge zeigte sich erfreut, dass durch eine Verordnung Elektrokleinstfahrzeuge legalisiert werden sollen. Seiner Auffassung nach ist eine Gleichstellung mit Pedelecs sinnvoll. Eine Versicherung, so Lemke, sollte bei Elektrokleinstfahrzeugen bis 25 km/h durch die normale Privathaftpflicht gegeben sein.

Gerade bei Elektrokleinstfahrzeugen für Kinder erscheine ihm das vollkommen angemessen, sagte Zemke. Statt verschiedene Sonderreglungen zu erlassen – für Fahrzeuge mit oder ohne Lenkstange – müssten aus seiner Sicht alle Elektrokleinstfahrzeuge beachtet und einheitlich legalisiert werden”

> In der Mediathek des Bundestages nachlesen


1 Kommentar

  1. Volti

    Der Experte und Unfallforscher von der Versicherung irrt in einigen Punkten, bitte klarstellen:

    Fahrräder haben auf dem Radweg keine Vorfahrt vor eKF, sie sind dort gleichberechtigt. Genau wie eKF und Autos gleichberechtigt sind in dem Fall, wenn sie auf der Straße fahren müssen.

    Dass Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang vor eKF haben, steht sehr wohl in dem Entwurf geschrieben, also nicht nur gegenseitige Rücksichtnahme.

    Ein eKF ist weder ein Leichtmofa noch ein Mofa, sondern per Definition ein Elektrokleinstfahrzeug, dafür wird ja die eKFV gemacht.

    Auch wenn eKF definitionsgemäß Kfz sind, kann man sie jederzeit per Gesetz von der Kfz-Haftplichtversicherung ausnehmen, was er ja auch erwähnt hat. Letzten Endes spielt es gar keine Rolle, welche Versicherung im Falle eines Schadens eintritt. Wichtig ist nur dass sich die Fahrer versichern können, was derzeit ja nicht der Fall ist und für Geräte ohne BE auch in Zukunft so bleiben wird. Der Verein LEVA-EU strebt sogar an, die Fahrzeug Klasse L1e-A von der Kfz-Haftplichtversicherung auszunehmen.

    Antworten

Antworten auf Volti Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Mitglied werden

Für die Legalisierung aller Elektrokleinstfahrzeuge!