Beispiele von Strafen bei Illegaler EKF Nutzung

von | 20.06.2019 | Straftat | 23 Kommentare

Welche Strafen haben Nutzer illegaler Fahrzeuge in der Vergangenheit auferlegt bekommen? Beispiele, sortiert nach aufsteigender Härte der Strafen und soweit möglich mit Quellenangaben. Angaben von Personen, Sachbearbeitern und Dienststellen sind vorsorglich entfernt worden.

– Fall 1: OneWheels Nutzer erhielt eine verständnisvolle Belehrung durch einen freundlichen Polizisten. Dem Nutzer wurde erlaubt, das Fahrzeug nach Hause zu tragen, um sich über die Rechtslage zu informieren. Dieser Vorfall blieb also für den bisher ahnungslosen Nutzer folgenlos. Der Autor dieses Artikels hatte im Oktober 2017 so viel Glück.

– Fall 2: Airwheel Nutzer (16 Jahre) wurden zunächst Verstöße gegen Führerschein- und Versicherungspflicht und somit zwei Straftaten vorgeworfen, was eine komplette Durchleuchtung der Familienverhältnisse durch das Jugendamt zur Folge hatte. Letztlich wurde ihm nach seiner Zusicherung, das Fahren künftig zu unterlassen, der Besuch eines Verkehrsseminars und somit eine sehr milde Strafe auferlegt.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.leonberg-ploetzlich-waren-die-polizisten-nicht-mehr-nett.a8ff5423-be75-4cbc-8ecb-f5908f861312.html

– Fall 3: eScooters Nutzer konnte Führerschein und Pflichtversicherung vorweisen, allerdings fehlte eine gültige Zulassung des Fahrzeugs. Die Strafe für diese Ordnungswidrigkeit betrug 70€ plus Verwaltungsgebühren [insgesamt ca. 100€] und ein Punkt in Flensburg.

– Fall 4: Elektro-Skateboard Nutzer bekam trotz Führerschein und Pflichtversicherung zusätzlich zu diesen ca. 100€ weitere Auslagen der Behörden auferlegt, z.B. die Kosten, die bei Ermittlung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs auf einem technischen Prüfstand anfielen. In diesem Fall zusätzlich 496,71€ (Anlage 1a und 1b), insgesamt also 595,21€.

– Fall 5: Elektro-Skateboard Nutzer konnte Führerschein und/oder Pflichtversicherung NICHT vorweisen. Das Strafverfahren wurde gegen Zahlung eines Bußgeldes von 900€ / alternativ 30 Tage Gefängnis eingestellt, da der Nutzer sich vollumfänglich schuldbewusst zeigte und versprach, das Fahren künftig zu unterlassen. Somit wurde die Maximalstrafe ausgeschöpft, bei der der Nutzer als nicht vorbestraft gilt.

– Fall 6: Elektro-Skateboard Nutzer zog den Unmut der beteiligten Behörde auf sich und musste neben 900€ Strafe auch für zusätzlich entstandene Kosten [Beschlagnahme, Lagerung, Prüfung …] aufkommen (Anlage 2). Er gilt weiterhin als NICHT vorbestraft, trotz Gesamtkosten von 1471,20€.

– Fall 7: Hoverboard Nutzer wurde im Rahmen eines Strafverfahrens angeklagt und verurteilt. Durch Revision des Verfahrens gelang es dem Angeklagten, das Urteil von 1200€ Strafe und Vorlage eines gültigen Führerscheins auf eine Geldstrafe von 450€ auf Bewährung zu reduzieren. https://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/verkehr-mit-dem-hoverboard-besser-nicht-im-strassenverkehr-fahren-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-161117-99-216083

– Fall 8: Elektro-Skateboard Nutzer wurde im Rahmen eines Strafverfahrens wegen fehlendem Führerschein und Pflichtversicherung schuldig gesprochen. In diesem Fall aus 2011 wurde er zu einer Zahlung von 1500€ und 3 Punkten in Flensburg verurteilt, er gilt somit als vorbestraft. https://www.elektro-skateboard.de/forums/topic/1265-rechtliche-auseinandersetzung/

Anmerkung: Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass in Deutschland EKF ohne Haltestange gegenwärtig nur auf Privatgelände, aber nicht im öffentlichen Raum gefahren werden dürfen, da diese im Sinne des Straßenverkehrsrechts zulassungspflichtig, aber nicht zulassungsfähig sind. Verstöße gegen die Führerscheinpflicht und das Pflichtversicherungsgesetz können im Extremfall zu langjährigen Haftstrafen führen. Bei den Fällen 1-8 handelt es sich nur um ausgewählte Beispiel und nicht um eine komplette Übersicht der zu erwartenden Strafen bei widerrechtlicher Nutzung eines Elektrokleinstfahrzeugs ohne ABE, Zulassung und Versicherung.

23 Kommentare

  1. JohnSinclair

    Ich hab grad den Strafbefehl bekommen.
    E-Longboard auf komplett leere Hauptstrasse (50er Zone) mit ca. 25 km/h gefahren.
    Zur Last wurde gelegt: Fahren ohne Haftpflicht unf Fahren ohne Fahrerlaubnis (obwohl ich einen Autoführerschein habe).
    Geldbuße: 20 Tagessätze = 800 EUR (zzgl. Verfahrenskosten, die noch genau in Rechnung gestellt werden…)
    Board wird eingezogen (ca. 900 EUR Neuwert)

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    • Luca

      guten Tag,
      wurde das Board dir nie wieder gegeben?

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      • Lars Zemke

        In den meisten Fällen wird das Fahrzeug aus der Asservatenkammer auch wieder herausgegeben.

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  2. Peter Müdder

    Echte Verbrecher diese umweltbewusten Elektro Skatboarder. Ich bin 68 und fahre seit 2 Jahren
    Monowheel, ein geniales Transportmittel für die City. In Deutschland wurde ein Fahraddieb freigesprochen weil er illegal gefilmt und überführt wurde. Der der Ihn gefilmt hatte wurde wegen
    Illegaler Überwachung öffentlichen Raumes verurteilt. Wirkliche Rechtssicherheit in diesem unserem Land hat man nur als Sozialhilfe Empfänger.

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    • Lars Zemke

      wie heisst es immer so schön: “Recht heißt nicht immer gerecht, völlige Gerechtigkeit kann aber leider auch das Recht nicht schaffen.” Mal sehen was nächste Woche das LG München zu meiner Klage entscheidet!?

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      • Stefan

        Hallo Herr Zemke,
        mich interessiert der Ausgang Ihrer Klage. Gibt es da Einzelheiten 🙂
        Danke und Gruß!

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        • Lars Zemke

          In den aktuellen News finden Sie das Urteil. Beste Grüße Lars Zemke

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    • Nico

      Ich kann nix dafür dass ich ein elektronisches Longboard fahre weil ich erst Operationen hinter mir hab und mir ein Lungenflügel entnommen wurde und ich dadurch nicht richtig laufen kann von der luft her.

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  3. Stefan

    Ah besten Dank. Ich war durch einen Link direkt hier angekommen, aber auf die Idee mal hier in den News zu schauen, darauf bin ich nicht gekommen -.-
    Keine gute Neuigkeiten. Aber Danke für Ihren Einsatz!

    Gruß
    Stefan

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  4. Dieter

    Hallo zusammen,
    ich gehöre auch nun zu denen die eine Strafe zahlen müssen, weil ich mit einem Airwheel Q3 unterwegs war. Nun dachte ich die Q Serie wird nach „§3 (2) d) zwei- Kleinkrafträder“ von Vorschrift ausgenommen, nicht Zulassungspflichtig. Da zwei Räder vorhanden sind.
    Da es nach meinem Verständnis es immer so ist, wollte ich ein Einspruch einlegen.
    Nun meine Frage, kann es passieren, dass ich plötzlich eine höhere Strafe & weitere Verwaltungsgebühren übernehmen soll, falls jemand auf dem anderen Ende (wer es entscheidet) entscheidet, dass ich Unrecht habe? Momentan ist meine Strafe 100€ & ein Punkt, da ich „kooperativ“ gewesen war 🙂 . Wenn ich jetzt plötzlich unkooperativ werde…
    Beste Grüße

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    • Lars Zemke

      Hallo Dieter, wie bereits in unserem Artikel “Die Polizei hat mich gestoppt!” erwähnt dürfen wir keine Rechtsberatung übernehmen. Es stellt sich immer die Frage was Du am Ende erreichen willst? Verfahren mit Hilfe eines Anwalts? Dann kommen auch Kosten für den Anwalt auf Dich zu. Generell wirst Du vermutlich am eigentlichen Problem nichts ändern. Trotzdem möchte ich Dich bitten uns auf dem Laufenden zu halten wenn Du weiter prozessieren willst. Beste Grüße Lars

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  5. bitbo

    moin zusammen, mir wurde schon zwei mal mein e board weg genommen von der polizei
    beim ersten mal, waren es 40 euro und beim zweiten mal 15 euro
    ich habe mit dem herren beim ordnungsamt gesprochen, wo ich mein board abgeholt habe und er sage mir das das fahren ein ordnungswiedrichkeit darstellt und ich bekomme mein board immer wieder!!!
    Das erste board ist ein panther 50kmh spitze und das zweite ein meepo mit 40 kmh spitze

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    • Frank

      Hey Bitbo, hört sich also gut an !? Ich habe bis jetzt gedacht das es sich um ein Straftat handelt.. oder ?? Ich liebe e-boarding , habe ein FLUX motion (monster;-))

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  6. Matthias

    Ich bin so sauer, ich wäre bereit einen Eboardführerschein zu machen, eine Versicherung anzumelden, etc. und fahre umsichtig und langsam in meinem Heimatort, gebe nur auf einsamen Landstraßen mal Gas. Zwei Mal wurde ich von der Polizei gesehen und toleriert. Einmal hielt sie neben mir und fuhr dann wieder weg. Ich fühle mich echt eingeschüchtert. Ich bin jetzt jung und möchte mein Hobby genießen, trage Helm und Licht, warum überlässt man eine ganze Generation dieser unsicheren Rechtsgrundlage? Andere Länder haben das schon längst geregelt. Ich bin stinksauer und muss mein Hobby, dass ich sehr verantwortungsvoll geführt habe aufgeben. Danke Deutschland! Ich sehe so viele Efahrradfahrer und Scooterfahrer und ich begreif es einfach nicht! Echt traurig!

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  7. Matthias

    Habe mittlerweile 4000km mit dem E-Board zurückgelegt. Kein Zwischenfall bis jetzt. Polizei hat mich bestimmt schon 10mal gesehen und bis jetzt wurde ich auch noch nicht angehalten. In verkehrsvollen Zonen bin ich auch langsam unterwegs. Aber bei freier Bahn ist auch mal Vollgas angesagt. Bei der Fahrt kommen viele erstaunte Blicke entgegen und Leute sind interessiert. Manche fragen auch nach. Jedoch gibt es auch skeptische Gesichter, vorwiegend die Rentner Generation auf ihren E-Bikes. Habe mir ein Versicherungskennzeichen für E-Scooter an mein Board gehangen. Aber im Zweifelsfall werde ich bestimmt doppelt bestraft. Das Gefühl der Freiheit lasse ich mir trotzdem nicht nehmen. Verdammtes Spießerland. Stagniert bei Innovationen.

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  8. Doc in Ddorf

    Ich bin Chirurg in einem zentral gelegenen Krankenhaus in Düsseldorf. Ich sehe in der Ambulanz sooooo viele Verletzte durch Unfälle mit E-Scooter oder E-bikes. Was macht es für einen Sinn, E-boards zu verbieten, weil sie keinen Lenker, keine Scheinwerfer, keine Bremse (was ja nicht mal stimmt), kein Navi, keine airbags und kein ABS haben, wenn die halbe Stadt sich auf den überall rumstehenden Leih-E-Scootern auf die Fresse legt, weil: nicht gekonnt, überschätzt, in vielen Fällen besoffen (#Altstadt), unter 16, zu Zweit gefahren, etc.??? Teilweise sind die Leute ja nicht einmal damit gefahren, sondern drüber gestolpert, weil die Dinger überall rumliegen. In Köln lagen sogar viele davon im Rhein, oder? Sollte man nicht zuerst diesen Unfall-trächtigen Quatsch verbieten, bevor man E-boards verbietet? Verletzte mit normalem Skate- oder longboard sehe ich vielleicht 1 Mal im Quartal. E-Scooter-Opfer mind. 1 Mal pro Woche. Würde man Unfallstatistik führen, so sähe man, dass die Erlaubnis für Leih-E-Scooter auf rein finanziellen Interessen beruhte, ungeachtet der enormen Gefahren, die sie mit sich bringen. Es gibt sogar extra publizierte Artikel in medizinischen Fachzeitschriften über Unfälle mit E-Scootern. Der Lenker und die Bremse wie auch die Lichter machen die Dinger nicht besonders sicherer, würde ich sagen… Wenn e-boards verboten sind, sollten die E-Scooter ebenfalls aus dem Verkehr gezogen werden. Dann wäre die Ambulanz wesentlich ruhiger 😉

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    • Lars Zemke

      Danke für das Feedback aus medizinischer Sicht. ekF ohne Lenkstange sind in Deutschland nicht verboten sondern nur nicht reguliert 🙂 Gerne würde ich die erwähnten Artikel lesen denn die mir bekannten Statistiken von Bundesamt und Polizei spiegeln im Verhältnis zum Fahrrad ähnliche Daten wieder. Wenn es wirklich so viele Verletzte durch herumliegende E-scooter gibt dann sollte ggf. auch die Gefährdungshaftung zusätzlich zur Verschuldenshaftung diskutiert werden. Wie siehts mit herumliegenden Verleihrädern aus? Vermutlich bleiben alle “Geschädigten” am Ende auf ihren Kosten sitzen? Noch eine Abschlußfrage -> Die privaten Nutzer von E-Scootern nimmst Du bei einem Verbot gleich mit in Sippenhaft? Beste Grüße Lars

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      • Toby Hüther

        Servus aus dem königlich-bayrischen Hoheitsgebiet!
        Die hier aufgeführten Strafen und Bußgelder liegen ja zum Großteil schon etwas länger zurück. Im letzten Frühjahr gab es ja ein möglicherweise auch für unsere Randgruppe entscheidendes Urteil des BVerfG in Sachen Umwelt- und Klimaschutz. M. E. könnte das Urteil auch ein Meilenstein hinsichtlich einer möglichen Änderung der Gesetzeslage für uns bedeuten. Meine Frage wäre, ob ihr im Bundesverband auf Grundlage des Urteils auch Möglichkeiten seht, hier z. B. im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde oder -klage einen neuen Vorstoß zu versuchen? Habt ihr evtl. Juristen im Verband, die das ähnlich wie ich einschätzen? Neuerdings ist mein Bestreben das ganze von hinten – ausgehend von einer möglichen Strafanzeige – aufzurollen und im Rahmen meiner Rechte als Beschuldigter (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) – mit meiner umweltpolitischen Einstellung zu rechtfertigen: Obwohl ich im Grunde im Sinne des Klimaschutzes – durch Nutzung von ÖPNV und E-Longboard auf der letzten Meile – handele wird mir dieses Handeln aufgrund einer veralteten Gesetzeslage, die es so in fast allen EU Staaten nicht oder nicht mehr gibt, versagt. Aufgrund der jüngsten klimapolitischen Entwicklungen und neuer Regierung hat der Klimaschutz sogar in Bayern einen neuen Stellenwert und steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich über den uns einschränkenden Bestimmungen der StVZO und dem Pflichtversicherungsgesetz. Für eine Klage oder Verteidigung bedarf es ggf. dann auch solcher fachlicher Feststellungen wie die von Doc in Ddorf, um die üblichen Argumente gegen unsere (klimafreundliche) Mobilitätsart zu entkräften.

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        • Lars Zemke

          Hi Toby, danke für Deinen Kommentar. Meine Klage ging damals erfolglos durch 3 Instanzen über das LG OLG München bis nach Karlsruhe. Ein neuer Anlauf sollte gut geplant und mit einem tief im Thema steckenden Rechtsanwalt durchgeführt werden. Plus der finanzielle Aspekt, denn dies wird sicherlich nicht ganz billig.

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  9. Till Borussia

    Ein Wahnsinn ist das.
    Heute in Berlin Nähe des tempelhofer Feldes:
    Unterwegs mit meinem elektoboard ca 8km/h schnell auf dem radweg. Keine Passanten unterwegs.
    Dann aus dem nix. Zivilpolizei mit 2 Mann stellen sich schräg vor mich. Der Blick und die Mimik des Beamten verraten mir, hier ist die Spezies “Lorbeeren sammeln um jeden Preis ” am werken. Panik um mein teures Evolveboard + sorgen um die Folgen dieses Kontrolle. Nachdem sich die beiden sortiert haben, um ihre Routine abzuspulen, habe ich eine 180grad Biegung gemacht, Profimodus an und mit ca 35km/h geflüchtet . Ab da war es dann wirklich gefährlich für alle Beteiligten. Es ist niemand zu schaden gekommen!Da es ja nix wichtigeres zu tun gab für die Kollegen, Blaulicht an und hinter mir her. Will hier keine endlosen Geschichten zur Flucht berichten. Ich will nur aufzeigen wie unverantwortlich die Politik ist, solche Zustände zuzulassen.
    Ich wurde mit 2 Streifenwagen verfolgt und gesucht! Ich bin so wütend und werde mich heute bei euch anmelden um dagegen vorzugehen.
    Lächerlich ist das alles schon lange nicht mehr!

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    • Lars Zemke

      Moin, au man klingt wirklich heikel und ziemlich riskante Aktion! Falls Dich die Herren am Columbiadamm/Golßener Str. gestoppt haben, war das gleich um die Ecke vom Abschnitt. Beste Grüße Lars

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  10. Thomas

    Nutze das e Skateboard auf Messe . Ich wollte vom Parkplatz ûber die Straße und stand an der Ampel. Plötzlich hielten 2 Polizeibusse und 8 Mann haben mich kontrolliert und dabei wurde das Board fotografiert. Jetzt habe ich einen Brief bekommen 500€ fürs angebliche führen eines Elektrofahrzeugs ohne Haftpflicht. Das kann doch nicht sein – ohne zu fahren so ne Nummer. Fahre es nur auf Messe damit und weiß das ich noch außerhalb fahren darf.
    Wie kann ich mich gegen so eine Willkür wehren?

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    • Lars Zemke

      Hi Thomas, grosse Tipps können wir in dieser Situation nicht mehr geben. KFZ ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Raum ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ich kann Dir nur raten einen Anwalt zu konsultieren. Wir selbst haben als Verband keinen Anwalt in unseren Reihen und können daher keine Rechtsberatung geben. Alles Gute! Lars Mehr Infos findest Du hier https://www.youtube.com/watch?v=VcV4VgJi-nM&ab_channel=NoLimitsToRideElectric%21

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