Der Bundesrat stimmt zu!

von | 17.05.2019 | Allgemein, Uncategorized | 4 Kommentare

Heute haben die Länder der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung mit einigen Änderungen zugestimmt. Zukünftig wird es erlaubt sein Elektrokleinstfahrzeuge mit Haltestange legal im Strassenverkehr zu bewegen. Sofern sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis und eine Versicherung haben.

Wir als Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge freuen uns sehr, daß die Kleinstelektromobilität nun auch in Deutschland angekommen ist und es endlich losgeht. Wir freuen uns auch, das der Bundesrat in einigen Details die Verkehrssicherheit für Nutzer erhöht hat.

Allerdings sehen wir auch einige Probleme. Schon gekaufte Geräte werden voraussichtlich keine Chance haben legalisiert zu werden. Das schaft eine enorme Versicherungslücke, da davon auszugehen ist, dass sie weiter bewegt werden. Wir hoffen sehr, daß sich die Politik dieses Problems noch auf eine positive Art löst.

Auch die Sonderverordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange wird von den Nutzer sehnsüchtig erwarten. Wir möchten dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hier deutlich den Rücken stärken bei dem Plan, diese schnell umzusetzen. Die alternative wäre ein weiterhin ungesicherter Rechtsraum für die Nutzer solcher Fahrzeuge.

4 Kommentare

  1. Chris H..

    Das wäre soo schön wenn was passieren würde,

    ich bin angezeigt und mein ninebot one e+ wurde eingezogen
    mit der Begründung
    Fahrens ohne FE (fahrerlaubnis)
    😅😂

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  2. Kristian B.

    Die Bundesregierung ist doch in Wirklchkeit ein Sumpf aus Lobbyismus und Besitzstandswahrung. Danke, Herr Scheuer! Danke, BMW! Danke auch an die Damen und Herren der Autolobby und der Lobbyisten im Bundesverkehrsministerium. Gemäß dem neuen Gesetz vom 17.05.2019 darf man (Stand heute), nur die klobigen E-Tretroller von Metz Moover zum Preis von 2.000,00 € und BMW X2City 2.500,00 € auf deutschen Straßen und Radwegen fahren. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. In nahezu allen anderen EU-Ländern wurden die E-Tretroller bis 25km/h dem Pedelec (E-Bike) gleichgestellt. Dies ist nämlich die richtige und sinnvolle Einordnung dieser Vehikel. Eine nachträgliche Aufnahme der E-Tretroller in die Privathaftpflicht sollte hier völlig ausreichend sein. Gerne darf die Versicherung auch einen tollen Versicherungsaufkleber ausstellen, welcher dann am Roller kleben muss. Ich freue mich jetzt schon darauf, wenn den vielen Touristen aus den anderen EU-Ländern ihre privaten E-Tretroller im deutschen Urlaubsort von der Polizei beschlagnahmt werden, da die Roller ja hier nicht unversichert gefahren werden dürfen. Und was macht eigentlich die EU? Zum Glück ist ja in ein paar Tagen “Europawahl”.

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  3. Jürgen

    Die Abstimmung über die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung am 17. Mai 2019 hat mich zutiefst betrübt und meinen Glauben an die Ehrlichkeit von Aussagen der Bundesregierung erschüttert.

    Noch Ende Februar hat Minister Scheuer verkündet, nachdem die Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange aus dem Zulassungsverfahren der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung herausgenommen wurden, nahezu zeitgleich eine Ausnahmeverordnung auf den Weg zu bringen:

    „Die Ausnahmeverordnung für Geräte ohne Lenk-/Haltestange wird gleichzeitig auf den Weg gebracht. So werden Hoverboards etc. im 1. Halbjahr 2019 gefahren werden können. Die Ausnahmeverordnung ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat, dadurch ist das Verfahren recht schnell.“

    Entgegen dieser Aussage wurde am 17. Mai 2019 doch im Bundesrat entschieden:

    „Die Überlegungen der Bundesregierung, Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange über eine Ausnahmeverordnung im öffentlichen Straßenraum für mindestens zwei bis drei Jahre zu testen, werden vom Bundesrat daher abgelehnt“

    Da fühle ich mich belogen und betrogen.

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    • Lars Zemke

      Danke für das Feedback! Nicht den Kopf in den Sand stecken 😉
      Weitermachen und für die neue Art der Mobilität werben!!!
      Gruß Lars Zemke

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