Die Polizei hat mich gestoppt!

von | 08.07.2020 | Straftat | 18 Kommentare

Eine Polizeikontrolle, war vor dem 15.06.2019 vermutlich mehr ein Einzelfall bei Nutzern von “Kraftfahrzeugen ohne Haltestange”. Leider haben sich die Zeiten jetzt geändert und die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit der Nutzung von Elektro-Skateboards, MonoWheels oder OneWheels hat sich drastisch erhöht. Parallel mit der Diskussion über E-Scooter und der wachsenden Zahl dieser Geräte im Verkehr sind Berichte im Netz zum “Dauerbrenner” aufgestiegen. Die Polizei in allen Bundesländern kontrolliert verstärkt mit geschulten Beamten und die regelmäßigen Anfragen beim Bundesverband “Ich wurde angehalten! Was nun?” steigen von Woche zu Woche rapide an.

Wer jetzt meint: “Dieser Hipster Quatsch ist eh bald wieder weg!” dem sei gesagt dass diese Situation schon seit ca. 10 Jahren existiert und deshalb auch nicht, wie aktuell zu beobachten, mit drastischen Strafen von Seiten Polizei/Staatsanwaltschaft in den Griff zu bekommen ist.

Hinweis: In Deutschland dürfen Fahrzeuge ohne Haltestange nur auf Privatgelände, aber nicht im öffentlichen Raum gefahren werden, da diese im Sinne des Straßenverkehrsrechts zulassungspflichtig, aber aktuell nicht zulassungsfähig sind.

Die “böse” Polizei ?

Sicherlich wird sich jeder Nutzer bei der Kontrolle als erstes sagen: “Haben die eigentlich nichts Besseres zu tun als mich zu kontrollieren?” Dem Polizeibeamten ist es sicherlich egal, ob er jemand mit einer motorisierten Badewanne oder mit dem Elektro-Skateboard stoppt. Am Ende sind beide Fahrzeuge nicht zugelassen und dürfen auf der Straße ohne Zulassung nicht genutzt werden. Primär geht es der Polizei immer darum mögliche Opfer bei Unfällen zu schützen. Diesen Schutz erreicht man aber nur, wenn jeder Verkehrsteilnehmer mit einem KFZ auch eine Versicherung besitzt, um für Schäden jeglicher Art haftbar gemacht zu werden.

Achtung es sind Kraftfahrzeuge!

Welche Strafen drohen?

Jeder Nutzer dieser Fahrzeuge muss sich immer bewusst sein, dass er ein Kraftfahrzeug nutzt und kein Spielzeug, Sportgerät oder ein Elektrokleinstfahrzeug! Die Grundlage dazu wurde 1968 in Wien im “Übereinkommen über den Strassenverkehr” gelegt und findet sich auch im § 7 StVG wieder.

Definition eines Kraftfahrzeug: “«Kraftfahrzeug»7 ist jedes auf der Strasse mit eigener Kraft verkehrende Fahrzeug mit Antriebsmotor mit Ausnahme der Motorfahrräder in dem Hoheitsgebiet der Vertragsparteien, die sie nicht den Krafträdern gleichgestellt haben, und mit Ausnahme der Schienenfahrzeuge;”

Aktuell dürfen nur eKF mit Lenkstange und Zulassung z.B. E-Scooter oder Segway legal auf deutschen Straßen genutzt werden. Geräte ohne Lenkstange gelten weiterhin als illegal, da diese Fahrzeuge nicht durch die eKF-Verordnung vom 15. Juni 2019 erfasst und reguliert wurden. Deshalb droht allen Nutzern bei illegalen Fahrten ein bunter Strauß verschiedenster Strafen: 

Fahren ohne Versicherung – Verstoß gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz

Kraftfahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Inland benötigen beim Betrieb im öffentlichen  Verkehrsraum eine Haftpflichtversicherung. Ist diese nicht vorhanden, liegt eine Straftat gem. § 1 PflVG „Fahren ohne Pflichtversicherung“ vor. 

Beispiel Anschreiben der Staatsanwaltschaft

Fahren ohne Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis

Fehlen Beleuchtung, Bremsen, etc. und zusätzlich eine FIN (Fahrzeug Identifikations Nummer) entspricht das Fahrzeug nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Deshalb wird keine EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis gem. § 19 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung erteilt.  Zusätzliche Hintergründe haben wir in der News vom 15.03.2020 näher erläutert.

Beispiel Anschreiben der Staatsanwaltschaft
Beispiel einer Strafe zum Fahren ohne Versicherungsschutz
Beispiel einer Strafe zum Fahren ohne Versicherungsschutz

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Straftat gem. § 21 I Nr. Straßenverkehrsgesetz „Fahren ohne Fahrerlaubnis“

Beispiel einer Strafe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Unterschied Führerschein und Fahrerlaubnis

Unter Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr zu verstehen.

Der Führerschein ist die Beweisurkunde dafür, dass der Inhaber dieses Scheins ein Fahrzeug mit einer bestimmten Fahrzeugklasse führen darf. Sie dient also als Nachweis für die bestehende Fahrerlaubnis.

Daraus folgt -> keine Fahrzeugklasse + keine Möglichkeit eine Fahrerlaubnis zu erlangen = Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verstoß gegen §§ 370 / 378 Abgabenordnung.

Rechtsberatung?

Wie bereits oben schon erwähnt, habe ich mich zu diesem aktuellen Artikel entschieden um eine kleine Hilfestellung zu geben und auch an Beispielen aufzuzeigen wie der weitere Ablauf aussehen kann. Gleichzeitig möchte ich aber auch deutlich betonen, das wir als Verband KEINE RECHTSBERATUNG geben dürfen. Somit kann auch dieser Artikel nicht als Referenz vor Gericht genutzt werden. Diese Beratung kann und darf nur ein ausgebildeter Rechtsanwalt geben, welchen wir leider aktuell innerhalb des Verbandes nicht beschäftigt haben.

Die nächsten Punkte habe ich aus vielen aktuellen Anfragen gesammelt:

Fahrzeug wurde von der Polizei beschlagnahmt: Dies kommt häufig vor um später durch einen Sachverständigen (TÜV, DEKRA etc.) die technischen Daten des Gerätes wie z.B. max. Geschwindigkeit ermitteln zu lassen. Bitte bedenkt auch, dass die Polizei am Ende des Verfahrens nicht dazu verpflichtet ist, das Elektro-Skateboard oder MonoWheel wieder an den Besitzer auszuhändigen. Generelles Prozedere bei Straftaten und Beweismittel. weitere Erläuterungen hier

Beispiel eines “Sicherstellungsprotokoll”

Wann bekomme ich Post? Dies ist immer abhängig von der internen Bearbeitungszeit der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der zuständigen Polizeibehörde. 3-4 Wochen wird es aber sicherlich dauern. Aber auch 6 Monate ist eine Zeitspanne mit der man rechnen muss. Beispiel Schriftverkehr

Wie verhalte ich mich bei der Kontrolle? Sicherlich hilft es immer ruhig zu bleiben und die Beamten ausreden zu lassen. Erst wenn man genau weiß was einem vorgeworfen wird, kann man etwas dazu sagen. Auch die Feststellung der Personalien im Zusammenhang mit einer Straftat gehört zum Ablauf der Kontrolle natürlich mit dazu.

Ich fahre einfach weg, die kriegen mich nie! Kann ich nur jedem von abraten, außer man will sich noch tiefer reinreiten, wenn man dann doch gestoppt wird.

Ich hab die Polizei immer im Blick! Auch diesen Satz hab ich schon öfter gehört und leider kann ich dazu nur sagen, dass viele Kontrollen aktuell von Polizisten in Zivil durchgeführt werden.

Brauche ich einen Rechtsanwalt? Dies kann man auch nicht pauschal beantworten. Zuallererst sollte man erst einmal die schriftliche Anzeige der Staatsanwaltschaft abwarten und dann über den weiteren Verlauf nachdenken. Gerade wenn man ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, kann es empfindlich teuer werden.

Schriftlich auf die Vorwürfe in der Anzeige reagieren? Ohne Erfahrung oder Rechtsbeistand bitte zweimal überlegen wie man sich letztendlich entscheidet ?

Welche Strafe kann mir drohen? Ziel eines jeden sollte es immer sein, dass das die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. In diesem Fall endet das Verfahren im besten Fall mit der Zahlung einer Geldbuße und ggf. noch einem Punkt in Flensburg. Während die Chancen bei „kooperativen Ersttätern“ noch relativ hoch sein können, wird bei Wiederholungstätern deutlich stärker durchgegriffen. Das hängt dann aber vom einzelnen Fall und den erhobenen Vorwürfen ab. Wird das Vorgehen als Straftat verfolgt, droht aber ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.

Beispiel einer Strafe bei Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt.

Warum bekommt mein(e) Bekannte(r) nur ein Bußgeld und bei mir wird es teuer? Bitte schaut genau hin was im Einzelnen von der jeweiligen Staatsanwaltschaft aufgeführt wird.

Wenn das so “glimpflich” abläuft dann fahre ich eben weiter! Bei wem das Verfahren z.B. beim ersten Mal eingestellt wurde oder er/sie nur ein Bußgeld aufgebrummt bekommen hat, darf sich nicht einbilden das es beim zweiten Mal wieder ohne Strafe ausgeht. Solltet ihr widererwartend nochmal gestoppt werden wird die Staatsanwaltschaft sicherlich das volle Strafmaß ansetzen, denn beim zweiten Mal weiß jeder Bescheid was er falsch gemacht hat.

Unter Alkohol-/Drogeneinfluß gestoppt!

Alkohol oder Drogen sollten alle Teilnehmer im Straßenverkehr generell vermeiden. Wer aber im Zusammenhang mit der Nutzung seines E-Boards oder EUC “under the Influence” erwischt wird erhöht das Strafmaß drastisch.

Für Personen unter 21 Jahren gilt als Fahranfänger die Null-Promille-Grenze. Wer trotzdem erwischt wird, begeht einen A-Verstoß. Dieser zieht eine Probezeitverlängerung von zwei Jahren und ein Aufbauseminar nach sich. Nutzer über 21 Jahren ohne Führerschein oder Personen, deren Probezeit des Führerscheins bereits abgelaufen ist, unterliegen der 0,49 Promillegrenze. Kommt es bereits ab 0,3 Promille zu Fahrauffälligkeiten wird dies mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.

Gleiches gilt für Fahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs sind. Führerscheininhaber können außerdem ihre Fahrerlaubnis verlieren. Wer sogar mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut beim Fahren erwischt wird, kann zu einer MPU verpflichtet werden – auch wenn derjenige noch nicht einmal einen Führerschein besitzt.

Unser Anliegen

Aufgrund dieser bis heute leider sehr aktuellen Situation ist es uns als Bundesverband weiterhin ein dringendes Anliegen, zeitnah und gemeinsam mit der Politik eine rechtliche Grundlage zu schaffen, durch die die Nutzung von Kraftfahrzeugen ohne Lenkstange in Deutschland mit einer neuen Fahrzeugklasse und Versicherung geregelt wird.

Du willst uns dabei unterstützen? Dann werde Mitglied im Bundesverband.

Zusätzliche Tipps

Ein gutes Video zum Thema hat Kilian Kunz gemacht.

Auch unser Rechtsanwalt Sebastian Höhne vertritt mich im Zusammenhang mit einer Klage und konnte in diesem Bereich schon die komplette Bandbreite zum Thema bearbeiten.

18 Kommentare

  1. Michael Densch

    Hallo,
    ich wäre dafür das der Bundesverband mal einen neuen Vorstoß macht in Sachen “Legalisierung”.
    Diesmal für Leute ab 18 mit Führerschein für Auto oder Motorrad.
    Ich bin 66 und mir läuft so langsam die Zeit weg, wenn das so weitergeht.

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    • Lars Zemke

      Hallo Michael, vielen Dank für Deinen Vorschlag aber ich denke wir haben vor 4 Wochen mit unserem Brief an den Verkehrsausschuss einen sehr guten Vorstoß unternommen und warten nun erstmal einmal ab. Das zusätzlich nun erst einmal politische “Sommerpause” ansteht müssen wir auch beachten. Viele Grüße Lars

      Antworten
    • Jürgen

      Das geht mir ähnlich, weil ich auch nicht mehr der Jünste bin.
      Das Scheuer von der Ausnahmegenehmigung zurückgerudert ist und auch ein Hamburger Senator, der groß getönt hatte von “Hamburg als Modellstadt für alternative Mobilität”, der war sogar bei den Scooterhelden im Interview, hat meinen Glauben in die Verlässlichkeit und das Vertrauen in die Politik nachhaltig erschüttert.
      Zwar habe ich für mein Fahrzeug eine Versicherung bekommen, aber damit keine ABE und deshalb keine Fahrerlaubnis, also drohen mir 2 Monate Knast, weil ich keine 3000 € bezahlen könnte. Das zwingt mich in die Knie, ich fahre nur noch selten, Angst vor Knast, vorbestraft sein, Job verlieren…
      Schade, hat mich nebenbei auch merklich fit gehalten.
      In Coronazeiten wäre es auch ein gutes Signal gewesen, die Ausnahmegenehmigung doch auf den Weg zu bringen, um mehr Abstand zu ermöglichen, durch Entlastung des öffentlichen Pernonennahverkehrs.
      Aber die Schriften des Gerichtes deuten ja darauf hin, dass die deutsche Politik sich wehement mit allen Mitteln dagegen zur Wehr setzt und uns wie die allergrößten Staatsfeinde behandelt.
      Ich hatte übrigends ca. 2 Monate nach der Verabschiedung der eKfv mal bei allen Fraktionen im Bundestag nachgefragt, wie es um die Ausnahmeverordnung steht. Es gab nur 2 Antworten. Die Grünen schrieben: Es wird eine Ausnahmegenehmigung erarbeitet. (Die hatten keine Ahnung, denn die war schon lange bearbeitet) und die Linke schrieb sinngemäß: Was sagen sie uns das? Wir sind ja Ihrer Meinung.
      Von den anderen gab es keine Antwort,
      Ein Zeichen, zumindest in dieser Angelegenheit, von äußerster Überheblichkeit über Bürgerinteressen gepaart mit meisterhafter Inkompetenz in der Sache.

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    • michael kotzab

      da pflichte ich Dir nur bei. Bin ebenfalls 66 und fahre seit 3 Jahren EUC. D.h. seit drei Jahren immer in Singapur, dort ist es auf Fahrradwegen erlaubt. Seit ich in Deutschland bin, fahre ich leider (oder wie schön) nur dunkle Waldwege in Fort und Wald.

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  2. karlo

    ich würde mir echt gerne ein Onewheel zulegen.
    Leider hält mich momentan die rechtliche Lage davon ab.

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    • Flying Snoopy

      Geht mir genau so! 2.000€ für das Gefährt (onewgeel) zahlen und dann noch illegal unterwegs sei und nochmals 300-1.500€ für einen Verstoß zahlen, bei einer Kontrolle. Nein Danke!!!😤
      P.S. habe zwei e-Skateboards mit denen ich früher ins Geschäft gefahren bin, als diese Fahrzeuge noch Exoten waren. Aber ich fahr sie jetzt halt auch nicht mehr, wegen der erhöhten Gefahr der fachkundigen Polizei 😢

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  3. Piet

    Ich bin momentan in Vancouver und nutze mein Board täglich. Ich bin entsetzt und will gar nicht mehr zurück nach deutschland. hier boosted jeder mit skateboards und scootern die 40/50 km/h machen und es scheint kein problem zu sein. Irgendwie ist deutschland traurig

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  4. Peter

    Vielleicht wäre es andersrum spannender: Wir fordern eine Pflichtversicherung für Fahrräder und Neueinordnung von Pedelecs.

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  5. Mario

    Ich würde mir auch sehr gerne ein Onewheel kaufen, aber ich kann es mir in meinem Beruf leider nicht erlauben vorbestraft zu sein, wenn ich damit erwischt werde. Es mir absolut unverständlich, wie die Politik angesichts der Beschlüsse zum Klimawandel Menschen bestrafen kann, die sogar ganz freiwillig und mit Spaß daran mit solchen Fahrzeugen umweltfreundlich unterwegs sein wollen. Mit den vielen Fahrrädern und E-Bikes, die teilweise rücksichtslos fahren hat doch auch keiner ein Problem und die haben nicht mal eine Versicherung. Ich fahre seit einiger Zeit einen zugelassenen E-Scooter, aber die erlaubten 20 km/h sind von der Politik auch nicht durchdacht, auf den Radweg ist man ein Hindernis weil jedes E-Bike schneller ist und wird beschimpft und auf der Straße ist es teilweise lebensgefährlich.

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  6. Klara

    Um im ländlichen Raum mobiler zu sein wäre für mich ein Onewheel ideal. Beruflich und privat könnte ich mehr verwirklichen. Die rechtliche Situation hält mich davon ab.

    Antworten
  7. Peter

    Ist kein Sarkasmus, aber immer mehr Strafzettel gegen Onewheeler/innen zeigen ebenfalls den Boom, vor dem sich D auf Dauer nicht verstecken kann. Ist also neben dem Anmahnen bei Politikern ein weiterer, wenn auch schmerzhafter Weg Druck zu machen. An diesem beteilige ich mich, wenn demnächst mein 16X eintrudelt. In der Hoffnung nicht erwischt zu werden ;))

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  8. John

    Bin mal gespannt, wurde am Montag von der Polizei angehalten während ich entspannt von der Arbeit zur Bahn gefahren bin auf meinem Mellowboard (Drive mit 40kmh).
    Mal sehen was da alles auf mich zukommt, habe dazu keinen Führerschein, wo der Polizist meinte das es somit härter für mich ausfallen könnte.
    Was soll man sagen erstes Mal Kontakt mit der Polizei und dann weil ich Longboard gefahren bin🤷🏻‍♂️.

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  9. Andrea

    Ich kann, mit meinen 52 Jahren und gut 6 Jahren Monowheel fahren, nur auf eine zeitnahe Legalisierung hoffen… Ich lebe im ländlichen Bereich fahre wirklich rücksichtsvoll. Leider bin ich auch angehalten worden (alleine auf Fuß /Radweg). Für mich (depressiv, Erwerbsminderungsrente) eine echte Katastrophe.
    Mal sehen wie hoch die Strafe ausfällt.
    Mir wurde etwas überaus wichtiges genommen und ich verzweifle gerade 😥
    Die Hoffnung stirbt zuletzt…

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  10. SilbernerSurfer

    Unerträgliche Situation!

    Es gibt so viele richtig geile E-Fahrzeuge die in DE alle nicht erlaubt sind!
    Skateboard, Wolf Warrior X, Fiido Q1 S, Kingsong S20, usw………usw.!

    Warum gehts bei uns nicht eher so freiheitlich zu wie in USA oder Österreich?

    Ich bin jetzt 52j. und hatte nie schwierigkeiten mit der Polizei. Habe eine absolut weiße Weste, keine Einträge im Führungszeugnis.

    Ich finde Klimawandel und Verkehrswende äusserst wichtig.

    Ich habe jede Menge Spaß mit eBikes, eScooter und wenn das Wetter besser wird auch erstmalig mit einem KS S18.

    Ich habe mich wegen der rechtlichen Lage bisher etwas zurückgehalten.
    Auch weil ich im öffentlichen Dienst tätig bin.

    Es sieht so aus. Die Lage in DE ist unerträglich. DE macht viel Werbung für die EU, setzt dann aber bezüglich e-Kleinstfahrzeugen auf einen eigenen Weg.

    Ich werde wegen Fahrzeugen, die im nur wenige Kilometer entfernten Östereich völlig legal als Spielzeug eingestuft und versichert werden, in DE zum Straftäter!?!?

    Ich rege mich darüber furchtbar auf!

    Antworten
  11. Atlana

    Bin hier über Google-Suche reingestolpert.
    Auch ich (52) wollte mir ein InMotion V8 EUC zulegen – aber nachdem ich hier gelesen hatte, was für krasse Strafen da auf einen zurollen…..
    ….ich glaube auch nicht, dass sich was an dem Gesetz für Kleinstelektrofahrzeuge was ändern wird.
    Meines Erachtens ist ja nun inzw. die Regierung der BRD an die Gesetze/Regularien der Europäischen Union GEBUNDEN, was den Erlass neuer/änderungen bestehender Gesetze betrifft.
    Ausschlaggeben, wie ich herausfand, ist wohl die VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (vom 15. Januar 2013)
    über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen
    Fahrzeugen. Worin explizit festgelegt wurde dass ALLE Formen und Arten von “selbstbalancierenden Fahrzeugen”ausgeklammert wurden.
    Daher sehe ich nicht dass ein EU Gesetz von 2013 von einer Gesetzänderung innerhalb Deutschlands dieses “übertrumpfen” würde.
    Wenn, dann muss sowas auf EU Ebene forcierend geändert werden, damit es “runtertröpfelt” in crappy ole’ Germany.

    Antworten
    • Lars Zemke

      Danke für Deine Rückmeldung. Das die 168/2013 nicht ausreicht, wird auch in diesem Brandbrief von LEVA-EU deutlich https://leva-eu.com/leva-eu-calls-on-commission-to-speed-up-review-lev-legislation/
      Zitat “LEVA-EU fails to understand why the programme is only focused on vehicles that are not covered by Regulation 168/2013, but by the Machinery Directive. The organisation also doesn’t understand what the purpose is of explaining national legislation that, in their opinion, is at least in breach of Article 6.1 of the Machinery Directive and possibly also of Directive 2015/1535.” Zitatende.

      Antworten
  12. Mike

    So, hier mal ein Bericht, wie es bei mir ablief und wie man sich verhalten sollte, um, wie ich, möglichst mit einem blauen Augen davon zu kommen:

    SICHERSTELLUNG
    Vor einigen Monaten hat die Polizei mich auf meinem E-Board gestoppt und dieses eingezogen. Wichtig: man bekommt ein “Sicherstellungsprotokoll”. Bitte sichergehen, dass auf diesem möglichst genau beschrieben wird, was alles eingezogen bzw. sichergestellt wurde. Also Modell, Typ, Farbe – ob mit oder ohne Fernbedienung usw.

    ANHÖRUNGSBOGEN
    Nach ca. 2 Wochen bekommt man von der Polizei eine Vorladung oder, wenn man nicht persönlich erscheinen möchte, einen “Anhörungsbogen” zugesendet. Diesen bitte verlangen und hier NUR die Pflichtangaben ausfüllen. Angaben zur Person (Adresse etc.) müssen gemacht werden und auch stimmen – alle FREIWILLIGEN Angaben aber auf KEINEN FALL ausfüllen. Keinesfalls beschreiben, wie es zu diesem “Malheur” kam, oder was man sich dabei gedacht hat. Nichts dergleichen! Niemand muss (und sollte!) sich selbst belasten und alles, was man unnötigerweise schreibt, kann und wird dann auch gegen einen verwendet.

    Wichtig aber: im Anhörungsbogen ein Kreuz machen bei “Ich bin mit der raschen Erledigung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße einverstanden”. So oder ähnlich. Das ankreuzen. Das erlaubt der Staatsanwaltschaft, die vor allem seit Corona chronisch überlastet ist, das Verfahren rasch einzustellen, wenn du stattdessen eine Geldbuße zahlst. Dann geht das alles im Idealfall gar nicht erst vor Gericht, es gibt keine Vorstrafe, keine Punkte usw. Eben nur eine Geldbuße. Und die richtet sich nach dem Einkommen. Wer auf dem Anhörungsbogen unter “Beruf” “ohne Einkommen” oder “Arbeitslos” angeben kann, ist im Vorteil.

    STAATSANWALTSCHAFT
    Dann dauert es einige Wochen und man bekommt Post von der Staatsanwaltschaft. Wenn es so läuft, wie bei mir, man das entsprechende Kreuzchen im Anhörungsbogen gemacht hat und die Staatsanwaltschaft wichtigere Dinge zu tun hat, als Leute zu verklagen, die mit Spielzeug-Skateboards auf der Strasse erwischt wurden, wird man in diesem Schreiben darauf hingewiesen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden kann. Ein Antwortformular liegt bei, auf dem man ankreuzen kann, ob man damit einverstanden ist. Sicher – denn sonst geht die Sache ja doch noch vor Gericht.

    Wichtig: die Frist beachten, zügig die Geldbuße zahlen, dem Antwortformular die Kopie eines Kontoauszugs beilegen, der beweist, dass ihr überwiesen habt. Den Brief mit Einsendebeleg abschicken, so dass ihr nachweisen könnt, dass er den Empfänger erreicht hat.

    RÜCKGABE DES E-BOARDS
    Zwei Wochen nach Zahlung des Bußgelds habe ich von der Staatsanwaltschaft bescheid bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde und ich mein E-Board abholen könne. Um sicherzustellen, dass ich das auch ja wieder bekomme, habe ich vorher noch bei denen angerufen und gebeten, dass sie bitte notieren, dass das E-Board nach Möglichkeit wieder ausgehändigt wird, da es ja nur um eine Prüfung des Boards ging, es einen beträchtlichen Wert von über 1500 EUR darstellt, und dessen Besitz allein ja in keiner Weise illegal ist. Ob das nötig war? Keine Ahnung, aber ich kann mein Board nun morgen bei denen abholen.

    Also alles in allem mit einem blauen Augen davon gekommen. Geldbuße: 400 EUR, Board wiederbekommen. Keine Vorstrafe, keine Punkte, keine Verhandlung, kein Anwalt.

    Vielleicht hilft das dem einen oder anderen weiter.

    Antworten
    • Lars Zemke

      Danke für Deine persönliche Schilderung.

      Antworten

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