Dritter digitaler eKF-Erfahrungsaustausch, BMVI

von | 13.03.2021 | BMVI | 15 Kommentare

Viel ist passiert seit dem Start der eKFV am 15.06.2019 und aktuelle Themen überlagern nun 2021 langsam die alten „Gassenhauer“ wie Gehweg, Akkus oder Touristen. Unser Einblick in die Community und der gleichzeitig ungebrochene Wille, Veränderungen anzuschieben, ließ uns motiviert und vorbereitet am 04.03.2021 zum dritten Erfahrungsaustausch beim BMVI „digital“ anreisen und die aus unserer Sicht aktuellen Themen ansprechen. Kritiker könnten darin etwas Negatives erkennen, da über 1 Jahr seit dem letzten Termin am 17.12.2019 vergangen ist und man im Verkehrsministerium dem Thema keine hohe Priorität zuordnet. Aber genau denen sei gesagt, dass vermutlich Corona und eine zusätzliche Terminverschiebung ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass wir nun erst 2021 zum nächsten Erfahrungsaustausch zusammen gekommen sind.

Unterschiede benennen

Vermutlich wird niemand überrascht sein, dass sich der Teilnehmerkreis des Meetings zu über 90% aus Mitarbeitern der „Sharingindustrie“ zusammengesetzt hat und entsprechend der öffentlichen Wahrnehmung nur ein kleinerer Teil aus Herstellern von Privatfahrzeugen, Mitarbeitern des Ministeriums/BAST plus Bundesverband eKF. Genau diese öffentliche Wahrnehmung und der damit verbundene Umgang mit dem eKF ist der Grund, warum noch immer die mediale Berichterstattung über das Leihsystem vorherrscht und diskutiert wird. Niemand nimmt zur Zeit den privaten Nutzer wahr, der mit dem Gerät z.B. intermodal zur Arbeit, Supermarkt oder einer Paket-Station fährt. NEIN, man brüstet sich teilweise sogar weiterhin damit, man hätte den E-Scooter in der großen “Schlacht Verkehrswende” vom Gehweg verbannt. Genau deshalb war es auch so wichtig, dass Florian Walberg im Auftakt des Gesprächs das Ministerium darum gebeten hatte, endlich einen klaren Unterschied in der Kommunikation und Bewertung zwischen Verleihsystem und privater Nutzung zu machen.

bitte endlich anpacken!

Niemand lässt seinen privaten Scooter über längere Zeit ungenutzt auf der Straße stehen, hängt ihn an die nächste Laterne oder sammelt ihn per Dieseltransporter ein. Ja, Polemik macht sich breit, aber solange wir uns von dieser Art der Stigmatisierung nicht lösen und endlich anfangen umzudenken, wird sich weiterhin nichts ändern. Vielmehr sollten wir darüber sprechen, warum z.B. Eltern per Lastenrad oder E-Scooter Nutzer auf dem Gehweg fahren. Letztlich suchen sie alle meist nur den Schutz vor der stark befahrenden Hauptstraße oder umfahren den schlecht ausgebauten Radweg aus den 70er Jahren.

die Welt geht doch nicht unter!

Aber beginnen wir von vorne und reden über die aktuelle Studie der BAST/VuFU Dresden, für die versprochen wurde, zum Jahresende einen Zwischenbericht von Seiten der Verantwortlichen zu veröffentlichen. Dieser demnächst erscheinende Bericht wird einen Überblick zum Forschungsvorhaben, der Methoden und deren erste Erkenntnisse geben und insbesondere das Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen darstellen. Was man schon jetzt sagen kann ist, dass das Unfallgeschehen von ekF einen sehr geringen Anteil von kleiner als 1% aufweist und sich mit den Zahlen des statistischen Bundesamtes deckt.

Die Veröffentlichung des Zwischenberichts erfolgt wie gewöhnlich über die Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen. Es wäre sehr wichtig, den vielen Kritikern zu diesem Zeitpunkt ein positives Signal aus Zahlen und Fakten zu präsentieren um den E-Scooter aus der angeschlagenen dunklen „Schmuddelecke“ zu holen.

Agenda

Leider wurde unserer Bitte, dieses erste Fazit seitens des Ministeriums etwas plakativer und der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren nicht spontan entsprochen und man verwies auf die Pressestelle, in dessen Verantwortung das Thema läge. Trotzdem ist man sich innerhalb des Ministeriums bewusst, diese Zahlen klarer darzustellen.

Sondernutzung

Im TOP Nr. 2 wurde über den Beschluss des OVG Münster vom 20.11.2020 zur Sondernutzung von Leih-Fahrrädern der Deutschen Bahn im öffentlichen Verkehr der Stadt Düsseldorf berichtet. Das Parken von Fahrrädern bzw. Fahrzeugen als Werbeträger (wie bei den Verleihern üblich) ist laut OVG Münster kein Parken sondern eine Sondernutzung, für die eine besondere Erlaubnis benötigt wird (die jedoch nicht jede Stadt erteilt). Wie es zu diesem Thema weitergeht bzw. wie damit andere Städte ggf. umgehen werden, bleibt abzuwarten.

Es sei angemerkt, dass sich die Stadt Düsseldorf keiner neuen Rechtslage bedient, sondern auf Grundlage des Straßenwegegesetzes agiert, welches bereits weit vor dem Start der Leih-Scooter existent war. Von Seiten des BMVI gibt es keine Bestrebungen, dies zentral zu regeln und es bleibt weiterhin in der Verantwortung der Länder. Fast zeitgleich wurde am 02.03. vom Land Nordrhein-Westfalen dazu eine Verbändeanhörung zum Referentenentwurf „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz“ gestartet.

Aufkleber

Im fliegenden Wechsel ging es zum nächsten Thema „Versicherungsplaketten“. Die Verleiher wünschen sich für den Wechsel der Versicherungsaufkleber einen festgelegten Zeitraum statt nur eine Nacht vor Ultimo. Alle Leihscooter an einem Abend einzusammeln und die Plakette zu wechseln sei nicht machbar, insbesondere wenn noch ein Sonn- oder Feiertag wie dieses Jahr ins Spiel kommt. Auch hier zeigte sich das Ministerium generell gesprächsbereit aber wünscht sich trotzdem mehr Details über die dafür nötigen Juicer, Dauer und Austauschmodelle für die Plaketten.

Die neue “blaue” Saison gilt ab 01.03.201

Neuer Verband

Nach der Pause blieb es spannend als Christoph Egels, Sprecher des neuen Verbands „Shared Mobility (WeShare)“ seinen Vortrag begann. Egels betonte, dass es schon länger geplant gewesen sei, einen gemeinsamen zentralen Ansprechpartner zum Thema Sharing im Allgemeinen zu platzieren. Diese Plattform Shared Mobility steht für den Oberbegriff des Freefloatings und setzt sich aus zwei Arbeitsgruppen “Mikromobilität” mit den Mitgliedern Bird, Dott, Lime, Spin, Tier und Voi und der Gruppe “Car-Sharing” mit Miles, ShareNow und WeShare zusammen.

Diese 9 Mitglieder vertreten in 67 Städten rund 8,7 Millionen Nutzer, welche 145.000 Fahrzeuge nutzen, die zum Großteil voll elektrisch angetrieben werden. Auch wurde eine offizielle Gesamtzahl im Bereich Mikromobilität genannt, welche sich mit 130.000 Fahrzeugen aus E-Scootern, Lime E-Bikes ehemals Jump und den Tier E-Mopeds zusammensetzt. Zahlen, DataSharing mit Städten, Nachhaltigkeit und Flächengerechtigkeit sind neben der wichtigen positiven Außendarstellung des Sharings wichtige Punkte, um die sich der neue Dachverband kümmern möchte und in der Vergangenheit im Bereich der Kommunikation Verbesserungspotential erkannt hat. Die Verbandsform e.V. steht noch aus und ist in Vorbereitung.

Folie Bundesverband

Anschließend übernahm Martin die Aufgabe, seine Folie “Rechtliche Erfahrungen mit Elektrokleinstfahrzeugen” vorzustellen. Antrieb dieser Präsentation war die Summe vieler Fragen der Community z.B. zu Themen wie “Wo darf ich fahren”, “Warum hier nicht?”, “KFZ oder Fahrrad” und vieles mehr. Das in der Folie eingebaute Quiz stieß leider auf wenig Resonanz, aber erfüllte zu 100% seinem Zweck.

Vorschläge BV eKF

Unsere Präsentation kam beim BMVI gut an, denn man begrüße solche wichtigen Rückmeldungen innerhalb des Erfahrungsaustauschs. Auch werde man die Präsentation noch innerhalb der verschiedenen Referate im Ministerium weiterleiten. Laut Ret-StV24 entstehen die aufgezeigten Unterschiede oft durch eingebrachte Vorschläge der Bundesländer nach Vorstellung der geplanten STVO Anpassungen.

Unverändert bleibt die Situation im Bereich der Fahrzeuge “ohne Lenkstange” und eine damit verbundene Anpassung der eKFV. Hier wartet man erst auf die gewonnenen Erkentnisse der laufenden BAST Studie in Q3/2022 inklusive der ermittelten internationalen Daten, wie es danach weitergehen wird. Generell, betonte das Ministerium, wäre das Interesse anderer Mitgliedsstaaten der EU und darüber hinaus an der eKFV sehr hoch.

Mofa frisieren

Im letzten TOP “Sonstiges” unterstrich der Herstellers SoFlow nochmal die anfänglich von Florian Walberg geäußerte Meinung mit dem Hinweis auf den wesentlich größeren Anteil von Privatfahrzeugen am Markt. Des Weiteren sei man äußerst unzufrieden über die Handhabung des KBA zum Thema “Manipulationssicherheit” der E-Scooter. Man sehe sich im Nachteil gegenüber vielen anderen meist asiatischen Herstellern, in dem man die eigenen Fahrzeuge gesetzeskonform baue während andere über “alternative Apps” recht simpel “frisiert” werden könnten. Siehe unseren NEWS Beitrag vom 12.11.2020

Das BMVI teilte mit, dass das KBA sich zukünftig stärker um diesen Missstand kümmern werde, gerade Bluetooth-Schnittstellen o.ä. waren bislang wohl gar nicht Teil der Prüfung. Das Referat kennt das Thema seit Spätsommer 2020, sieht sich jedoch außer Stande Maßnahmen zu ergreifen und verweist auf das KBA in Flensburg. Trotzdem freut man sich über direkte Hinweise der Hersteller an das KBA. Der Hinweis von Seiten des Bundesverbands ggf. das gesamte Tempolimit von 20 km/h zu hinterfragen blieb unbeantwortet.

zum Schluss

Zu guter letzt schloss Lime die Runde mit einer Nachfrage zum aktuellen Status “Geo-Fencing” bei Leihfahrzeugen. Auch hier wäre man in Zusammenarbeit mit dem KBA in der Prüfung und würde informieren, wenn es Neuigkeiten dazu gibt.

Nach über 2 Stunden wurde der konstruktive Austausch innerhalb der digitalen Veranstaltung geschlossen. Alle Teilnehmer hatten ihre Themen platziert und nun bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen und Maßnahmen ergriffen werden. Tempolimit, Gleichstellung zum Fahrrad oder einfache klare Regeln brauchen in Deutschland bekanntlich Zeit, denn niemand entscheidet solche zentralen Themen in “kleiner” Runde.

Wir bedanken uns beim Ministerium für die Einladung und hoffen, auf Veranstaltung Nr. 4 nicht erneut ein Jahr warten zumüssen!

15 Kommentare

  1. Pitt

    D.h. wir müssen uns weiterhin bemühen lokale Kontakte in der Politik zu knüpfen, unsere Fahrzeuge vorstellen um zu zeigen um was es geht, was man damit machen kann und vor allen Dingen die Politik, trotz Corona, zum persönlichen Gespräch zu gewinnen.
    Wir versuchen das in München anzugehen. Wird Zeit wieder aktiv zu werden.

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  2. Badtian

    Habe ich das mit den lenkerlosen Fahrzeugen richtig verstanden? BAST Studie samt Auswertig ist erst im dritten Quartal 2022 abgeschlossen? Das heisst mit einer Gesetzesänderung ist dann wahrscheinlich, frühestens 2024 zu rechnen. Plus Bürokratiebonus “Deutschland” also bei weiten kein zeitlicher Horizont in Sicht. Bitte sagt mir, dass ich mich irre.

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    • Lars Zemke

      Hallo Bastian, so ist leider der aktuelle Stand. Von Seiten Andreas Scheuer ist auf jeden Fall 2021 nichts mehr zu erwarten. ggf. entwickeln sich früher Bestrebungen über die Länder? Deshalb kann ich immer nur wieder empfehlen die lokale Politik zu kontaktieren und Werbung für innovative Mikromobilität zu machen! Beste Grüße Lars

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  3. Peter

    Eine Beschleunigung werden wenn überhaupt wohl eher andere EU Staaten bewirken, wo (nach meinem dürftigen Wissen) mehr EUCs auf den Straßen unterwegs sind und auch eher toleriert werden. Ich werde mich demnächst am Druckaufbau hierzulande in Form eines weiteren real existierenden EUCs beteiligen.

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  4. markus uebel

    auch wenn alles schon x mal gesagt/geschrieben wurde nervt es mich doch weiterhin, mich wieder zu einem kommentar hinreisen zu lassen: alles irgendwie falsch geregelt. nach einem deutschen verkehrsplaner (oder wie sich sowas nennet) mag ja alles sinn machen, alles ist schön geregelt, schön mit höchstwerten versehen, jeder ist auf seinem zugewiesenen platz. aber als nutzer macht dass alles keinen sinn. man braucht im endeffekt nach wie vor ein großes kraftfahrzeug. die legalen möglichkeiten sind nicht wirklich alltagstauglich. der e scooter mit 20 km/h und max 500 watt viel zu schwach. die reifen, keine federung alles viel zu klein dimensioniert. das e bike das gleiche, max. 250 watt kein dauergas und auch 25 km/h, naja. das s-pedelec also das moped quasi, wo man dann nicht mehr auf den radweg darf na toll, deswegen kauft es auch keiner. wie schonmal geschrieben habe ich einene “power” scooter (aber eigentlich ist das einfach nur ein brauchbar starker) mit 2 motoren der ist alltagstauglich. gute reichweite von realistischen 40km (wenn man nur mit einem motor fährt auch etwas mehr) und vor allem richig kraft. es gibt landesteile in der republik wo es auch bergig ist. ich wiege 110 kg plus kleidung , helm, rucksack mit evtl. 6 x 1,5 liter flaschen drin. aber überhaupt nicht erlaubt und wenn dann müßte ich ihn als moped bis 45 km/h zulassen wo ich dann wieder auf landstraßen und bundesstraßen fahren müßte. ja klar … . ich mein, ich bin ein erwachsener mensch ich kann das schon einordnen wann ich freier und schneller fahre und wann ich langsamer werde. je nach verkehrssitutation und ist der radweg recht voll und wenig platz (meist ist man aber nahezu alleine unterwegs) kann ich auch langsamer fahren. ein porsche darf doch auch in die 30er zone obwohl er 300 km/h schnell ist ! skateboard ist halt gefährlich, aber im ausland (usa) ist halt in der verantwortung des einzelnen für sich zu entscheiden wo kann ich fahren, wo macht es sinn, wo geht es nicht, wo ist es zu gefährlich. nicht weil der gesetzgeber es erlaubt ist es auch möglich/verhältnismäßig ungefährlich damit zu fahren. aber hier liegt wieder anscheinend das problem: wenn der gesetzgeber es erlaubt muß er auch dafür sorgen, dass es ÜBERALL verhältnismäßig gefahrlos möglich ist. das ist anscheinend der punkt. das ist es halt nunmal nicht, kommt ganz auf die jeweilige situation an. wo man lebt, wo man hinfahren will, wie halt konkret die gepflasterte/geteerte fläche wo ist. das scheint der gesetzgeber aber dem individium nicht zu zutrauen oder zu wollen und deswegen bleibt es halt verboten.

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    • DummerMichel

      Bin voll bei dir. Absolut ärgerlich. Und es hört da nicht mal auf, man denke nur mal an die 45km/h Grenze für 50ccm Fahrzeuge, ein Sicherheitsrisiko ohne Sinn und Verstand, alte Fahrzeuge dürfen bestandrechtlich 60km/h fahren. WTF?

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      • markus uebel

        auf dem radweg sollte man bis 40 km/h fahren dürfen (mofa, elektro moped oder verbrenner moped, e skateboard und roller mit bis zu 2000 watt (oder mehr besonders beim einrad), ohne führerschein, aber ein paar bedingungen: helm, bremse, beleuchtung, mind. 16 jahre. wie usa. autofahren ab 16 jahren. wie usa. aber halt mit autoführerschein.

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        • Lars Zemke

          40km/h kann eng werden, speziell wenn Geh-/Radweg nur durch eine weiße Linie getrennt sind.

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          • markus uebel

            da gebe ich dir recht: es kann eng werden. ich hab auch die möglichkeit langsamer zu fahren (wie ja beim fahrrad auch, da fährt man ja auch nicht nur weil man schneller fahren kann in eine gruppe funßgänger rein. das ist genau der punkt in deutschland: man schaut immer auf “wo kann es ein problem geben” und regelt dann so, dass es keines gibt. das ist aber das problem. in usa fahren irgendwelche rednecks mit monster trucks im matsch rum, bei uns würde das einen polizeigroßeinsatz aulösen. man muß halt so fahren wie es in der situation entspricht. in der großstadt wo viele leute auf engem raum sind kann ich halt dann nicht 40 fahren, aber wieviel strecke radweg gibt es irgendwo an land/ bundesstraßen entlag wo einem vielleicht mal eine person begegnet. oder breite fuß und radwege irgendwo einsam im industriegebiet …

    • Lars Zemke

      Hi Jens, naja ganz Europa eher weniger. Das nun offiziell festgestellt wurde, dass die Maschinenrichtlinie und die 168/2013 auf PLEVS nicht anwendbar sind halte ich für sehr gut. Die Forderung nach einer EU weiten Regulierung ist der richtige Schritt.

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  5. Bastian

    Tatsächlich sind das hier alles schöne Beispiele welchen ich mich anschließen kann. Vorallem das mit dem Prosche in der 30er Zone. Vielleicht sollten technische Aspekte mehr veranschaulicht werden. Ich habe mir lange den Kopf zerbrochen, warum immer nach technischen Voraussetzungen “gedrosselt” wird. Also warum der E-Scooter nur 500 watt haben darf, etc. Ich denke das hängt mit den Verbrennern zusammen. Dort wird die Leistung oftmals anhand des Motors geregelt. Sprich, wenig leistung, weg Geschwindigkeit. Anders war es kaum möglich. Dass dies bei e-Fahrzeugen nicht der Fall ist, muss erst noch in die Köpfe. Ich kann sehrwol einen 10.000 watt motor elektronisch auf 20 Kmh drosseln und behalte dabei dessen “Kraft” bei. Aber das mit der sinnhaftigkeit von Leistung und Zuladung wurde bereits erörtert. Ganz ehrlich. Ich würde eScooter gerne nutzen. Aber die Regelungen der Leistung hierzu machen das Ganze für mich nicht im Ansatz nutzbar.

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  6. Paul

    Wann wird es denn endlich den Zwischenbericht geben? wir haben fast Herbst und ich finde immer noch nichts auf der BASt Seite…

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    • Lars Zemke

      Hi Paul, ich weiß es leider auch nicht. Die PL hat meine Anfrage nicht beantwortet. Gruß Lars

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