Klage am Landgericht München eingereicht! Warum?

von | 24.10.2019 | Klage, Straftat | 7 Kommentare

4 Monate nach Einführung der EKF-Verordnung bleibt die Bundesregierung bei ihrem gewählten Kurs und bestätigt mit dem Beschluss 19/8543 des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16.10.2019 die Entscheidung weitere emissionsfreie Fahrzeuge der Micromobilität NICHT zuzulassen! Wir waren bei der damaligen Anhörung am 08 Mai als Experten im Paul-Löbe Haus eingeladen.

Straftäter!

Deshalb gilt nach wie vor für fast alle Bundesbürger, die ein Elektrokleinstfahrzeug ohne Lenkstange nutzen –  „In Deutschland ohne Pflichtversicherung ein Kraftfahrzeug zu führen ist eine Straftat!”. Elektro-Skateboards, Monowheels, OneWheels und Hoverboards werden aufgrund des Elektroantriebs als Kraftfahrzeuge eingeordnet. Somit ist JEDER Nutzer dieser Fahrzeuge ein Straftäter. In Anbetracht der Tatsache, dass eigentlich eine Versicherungspflicht gleichermaßen für die Versicherungsunternehmen und auch die Fahrzeughalter besteht, weigern sich Versicherungsgesellschaften, generell eine Pflichtversicherung für Geräte ohne Haltestange oder für Geräte mit Haltestange ohne Straßenzulassung abzuschließen.

Auch die sehr abwartende Haltung des BMVI zum Thema „Ausnahmeverordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange“ plus eine dreijährige wissenschaftliche Begleitung der aktuellen Verordnung wirkt sich nicht förderlich auf eine schnelle Lösung dieser Situation aus. 

Zemke gegen Allianz

Deshalb hat sich nun Lars Zemke als Einzelperson und Mitglied des Bundesverbands zur gerichtlichen Klärung dieser Rechtsfragen entschlossen, um zukünftig alle Nutzer(innen) von Fahrzeugen ohne Versicherungsschutz aus der Problemzone „Straftäter“ zu holen und gleichzeitig zu einem gültigen Versicherungsvertrag zu verhelfen.

Auch im Interesse ALLER Beteiligten sollte eine komplette Klärung der noch offenen Rechtsfragen schnell umgesetzt und in weiteren gerichtlichen Instanzen hochgetragen werden. Für uns besteht das geplante Ziel darin, ein erstes Urteil am Landgericht München zu erwirken, was final eine gewisse Strahlkraft besitzt. 

Es geht bei einem solchen Prozess gerade darum, hier „hoch einzusteigen“, um eine verwertbare Entscheidung für sämtliche Elektrokleinstfahrzeuge zu provozieren. Diese Entscheidung wird danach auch von weiteren Gerichten als auch in der Presse entsprechende Berücksichtigung finden. Siehe das bekannte Beispiel „Segway“ aus dem Jahr 2007  -> Urteile des Amtsgerichts Lübeck vom 27.09.2007, Aktenzeichen 28 C 1036, (Anlage K4) und des Landgerichts Lübeck vom 11.12.2008, Aktenzeichen 14 S 250/07, (Anlage K5)

Wir hoffen auf diesem Wege die Legalisierung aller Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland zu beschleunigen – wenn endlich sichergestellt ist, dass das Fahren keine Straftat mehr darstellt und danach eine Eindämmung der noch offenen Ordnungswidrigkeiten weitaus leichter fällt. 

Muster Anträge

Sofern das Gericht nun positiv für die Nutzer von EKF entscheidet, wird der Bundesverband Muster für Anträge auf Abschluss von Pflichtversicherungen bereitstellen, die von den Mitgliedern (und Dritten) genutzt werden können. Auch im Bereich der Pressearbeit sollte es einen zusätzlichen Schritt bedeuten, wenn der Bundesverband im Rahmen einer Klage diesen Sachverhalt klären lässt, als weiterhin nur Absichtsbekundungen abzugeben oder Aufklärungsarbeit zu leisten.

Ehrlicherweise muss man aber auch abschließend dazu sagen, dass ein Gebrauch von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Raum selbst mit Versicherungsschutz immer noch mindestens einem Graubereich zuzuordnen ist. So ist davon auszugehen, dass eine Fahrerlaubnis benötigt wird (wobei derzeit noch unklar ist, welche Fahrerlaubnis ausreichend wäre) und es würden selbst mit hinreichender Fahrerlaubnis und Pflichtversicherung je nach Fahrzeug noch diverse Ordnungswidrigkeiten anfallen.  

Die Politik muss handeln – es geht nicht an, dass sich tausende Bürger strafbar machen müssen, die aktiv für eine umweltfreundliche Mobilitätswende einstehen!

Spenden!

Klagen kostet Geld, deshalb unterstützt Lars Zemke mit einer direkten Spende damit er seine Klage gegen die Allianz durchführen kann. Nur so ist es weiterhin möglich, den gewählten Weg professionell zu gehen um unser ALLER Interesse, einer versicherten Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen.

7 Kommentare

  1. Mark

    Gibts schon einen Termin wann die Verhandlung ist?

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    • Lars Zemke

      Lieber Mark, wir haben am 25.10. den Namen der Kanzlei erfahren die das Mandat im Namen der Allianz vertritt.

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  2. d4Rk

    Eigentlich echt erschreckend, dass solche Schritte notwendig sind.
    🤞

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  3. Mark

    Und schon wieder 2 Wochen rum ohne Podcast 😪

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    • Lars Zemke

      Lieber Mark, wir können Dich nun endlich beruhigen 🙂 Letzten Montag haben Ramon und ich endlich #4 aufgenommen. Ramon muss ihn noch schneiden und Online stellen. Danke für Deine Treue!!!

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      • Mark

        Danke! Das freut mich. Hoffentlich kann ich ihn bald hören 😍

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  4. markus uebel

    es ist leider wieder typisch. eine kommission ist gegen das elektro skateboard.
    dabei ist es eine absolut gute alltagsmöglichkeit die man gut z.b. mit einem
    anrufsammeltaxi oder der u-bahn oder bus kombienieren kann. es sollte doch auch einfach
    mal dem nutzer überlassen sein was er für sich benutzen möchte.

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