Potenziale und Herausforderungen von Elektrokleinstfahrzeugen, ein erstes Fazit nach 5 Monaten EKFV.

von | 15.11.2019 | Allgemein | 3 Kommentare

Warum nutze ICH ein EKF? Ich bin begeisterter Anwender dieser neuen Art von Fortbewegung, weil ich mein Fahrzeug überall dabei haben kann. Ich muss es nicht am Bahnhof anschließen, sondern nehme es mit in die Bahn. Ich kann es in Berlin zum Park&Ride verwenden, um die letzte Strecke entspannt bis zum Termin zu fahren. Für mich ist es eine neue Lebensqualität, wenn ich täglich die letzten fünf Stationen mit meinem privaten Elektrokleinstfahrzeug [statt dem Bus] ins Büro fahren kann. Diese Strecke von 2 km fahre ich jetzt in 7 min anstatt zu Fuß in 22 min und habe so eine Zeitersparnis von ca. 5 h die Woche. Sicherlich ist es auch möglich, diese Strecke zu Fuß zurückzulegen. Aber auf diese Weise fiel mir die Entscheidung, vom Auto auf Bus/Bahn zu wechseln viel leichter, da ich mich so wesentlich unabhängiger fühle.

Mit der Einführung des Elektrokleinstfahrzeugs in Deutschland hatte niemand die Absicht, die bewährten Fortbewegungsmöglichkeiten abzuschaffen oder gar einzuschränken. Vielmehr geht es darum, das alt bekannte Spektrum um neue legale Fahrzeugarten zu ergänzen und den Bewegungsradius des Nutzers ähnlich dem PEDELEC zu erweitern. Gleichzeitig erreicht man mit dem geringen Gewicht und auch der kleinen Bauweise neue Möglichkeiten, um diese Fahrzeuge im intermodalen Verkehrsmix  mit dem ÖPNV zu nutzen und am Ziel bequem zu verstauen. Die Platzersparnis im öffentlichen wie privaten Raum ist enorm. Das Auto hat in diesem Segment unangefochten seine Führungsposition über Jahrzehnte ausgebaut und beweist alleine durch den Platzbedarf von parkenden Fahrzeugen, dass viel ungenutzter Raum verschwendet wird. Der Unterschied von 10 m² pro Auto und 1m² prok Kleinfahrzeug zeigt, dass dieser Platz im Falle einer geplanten Neuaufteilung wesentlich effizienter von kleineren Fahrzeugen wie z.B. Fahrrädern, Elektrokleinstfahrzeugen oder natürlich auch Fußgängern genutzt werden kann. Jedoch kann der Leihroller diese neue Rolle nur teilweise erfüllen, da es von den Anbietern nicht vorgesehen ist, Fahrzeuge mit in den ÖPNV zu nehmen.  Auch werden Nutzer hierfür nicht zusätzliche Minutenpreise bezahlen wollen. Hier kann ausschließlich der private Nutzer mit seinem eigenen Fahrzeug  punkten, da er sich bewusst dafür entscheidet, sein EKF in seiner Freizeit oder auf dem Weg zur Arbeit intensiv zu nutzen.

Deutschland vs. EU

Vergleichen wir Deutschland mit der gesamten EU, so fällt als erstes auf, dass nun hier als erstes Land am 15. Juni eine sehr umfangreiche Verordnung erlassen wurde, in der  Elektrokleinstfahrzeuge als KFZ eingestuft wurden und für den Betrieb eine Allgemeine Betriebserlaubnis zuzüglich Versicherung erforderlich ist . Zusätzlich gilt das Tempolimit von 20 km/h, welches vom gegenwärtig geltenden EU-Limit von 25 km/h abweicht. Diese 25 km/h sind auch der weltweite Standard, der bei  ca. 95% der Roller bei Auslieferung vorkonfiguriert ist. Nun bedeutet dies leider nicht, dass Deutschland im europäischen Vergleich Vorreiter ist . Mit dem Entwurf und der Planung der Verordnung hat man sich sehr viel Zeit gelassen und  führt nun – als fast letztes Land – diese Fahrzeuge in den Straßenverkehr ein.

E-Tretroller wurden in den ersten Wochen nach Einführung der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung hauptsächlich durch den Einsatz im Verleihgeschäft bekannt und bekamen leider erst einige Wochen später die Möglichkeit, auch im privaten Bereich genutzt zu werden. Dies lag hauptsächlich am sehr schleppend verlaufenden Zulassungsprozess durch das Kraftfahrt-Bundesamt und dem langen Lieferprozess aus Fernost, der meist erst nach erfolgreicher Zulassung beim KBA durch den Hersteller initiiert wurde. Deshalb erlangte speziell in den ersten Wochen das Elektrokleinstfahrzeug in der Öffentlichkeit ein falsches Meinungsbild auf Grund vermehrter Negativberichte aus dem Verleihbereich. Jeder Bürger dachte, ausschließlich Leihroller seien Elektrokleinstfahrzeuge. Dabei ging es oft um falsche und illegale Nutzung von ungeübten Kunden. Fahren unter Alkoholeinfluss, 2-3 Personen auf den kleinen Rollern oder die illegale Nutzung auf dem Gehweg gehörten zu den häufigsten Erlebnissen, die zu dem schlechten Image führten. 

weitere Kritikpunkte zu Elektrokleinstfahrzeugen:

  • man könne schlecht das Gleichgewicht auf einem E-Tretroller halten
  • das Fahren wäre unsicher aufgrund der zu kleinen Räder
  • dass keine Helmpflicht für jeden Fahrer bestünde
  • die Roller hätten mit 20 km/h eine zu hohe Geschwindigkeit
  • es wird ein generelles Verbot dieser neuen Fahrzeugklasse aufgrund hoher Unfallzahlen gefordert
  • dass die Akkus nicht nachhaltig seien
  • das es alles Quatsch! sei “Ich fahre Fahrrad – wozu einen E-Tretroller?”
  • Zu Fuß gehen sei immer noch am gesündesten!

Ein Fahrzeug zu fahren, für das man sich entschieden hat, erfordert immer entsprechende und angemessene Übung, um letztendlich den richtigen und sicheren Umgang damit zu gewährleisten. Wenn wir im Vergleich dazu bedenken, wie lange wir als Kleinkinder gebraucht haben, um Laufen zu lernen – oder in der Grundschule das Fahrradfahren oder Schwimmen – denke ich, wir sollten auch dem Umgang mit einem Elektrischen Einrad, Skateboard oder E-Tretroller etwas Zeit geben, um ihn zu erlernen und ihn letztendlich zu beherrschen, so wie jedes andere Fahrzeug auch.

Ja – manche E-Tretroller haben kleine Räder und andere Modelle besitzen wesentlich größere luftgefüllte Reifen. Dies sollte jeder Nutzer vorab beim Kauf beachten bzw. überlegen, ob das seine Fahrt mit einem Leih-Tretroller beeinträchtigen könnte.

Helmpflicht ?

Die generelle Helmpflicht und auch eine Reduzierung auf noch geringere Geschwindigkeiten sehen wir sehr kritisch. Zum einen beobachten wir im Bereich Fahrrad/PEDELEC wesentlich höhere Geschwindigkeiten und viele Nutzer tragen zum Selbstschutz schon jetzt freiwillig einen Helm. Auch wird eine weitere Reduzierung um z.B. noch mal 5 km/h die aktuell sehr geringe zweistellige Unfallstatistik nicht auf NULL setzen, sondern der E-Tretroller wird dann noch viel mehr als Hindernis im Bereich Straße und Fahrradweg für andere Verkehrsteilnehmer wahrgenommen. Generell begrüßen wir jeden Nutzer der freiwillig einen Helm trägt und halten dies für die richtige Entscheidung!

Der Akku hält nur 28 Tage bzw. 3 Monate! Viel wurde darüber geschrieben, behauptet und spekuliert. Fakt ist, dass alle deutschen Verleiher sehr wohl auch die Haltbarkeit der Akkus im Auge haben und es auch völlig unwirtschaftlich für diese Unternehmen wäre, Batterien regelmäßig austauschen zu müssen. Verleihroller in Wien werden bereits seit August 2018 regelmäßig bei Wind und Wetter genutzt. Annähernd 98% der Fahrzeuge fahren noch mit dem ersten Akku!

Leider wurden die Leihroller auch mit wenig konkreten Vorgaben in vielen Städten eingeführt, was hieraus resultierend zu chaotischen Abstellsituationen führte. Hinzu kamen nicht wenige sorglos abgestellte Leih-Fahrräder und das Chaos war perfekt. Man hätte an dieser Stelle bereits erfolgreich umgesetzte Lösungen aus anderen EU-Ländern aufgreifen können. Aufgrund der lange bekannten Fehler aus dem Bereich der Leihräder hat man sie exakt wiederholt ohne aus diesen Erfahrungen zu lernen!

Keine Aufklärung!

Herausgegebene Informationen des Verkehrsministeriums resultieren zum Beginn der Verordnung in vielen Missverständnissen bei den Nutzern. Die erste Hürde war und ist die Einstufung als KFZ und die damit einhergehende Promillegrenze. Weiterhin problematisch ist, dass die übrigen E-Scooter, die bisher privat angeschafft worden waren, weiterhin illegal bleiben. Dabei hatte das BMVI vernehmbar angekündigt „E-Roller werden legal“. Auch der Ratschlag durch die Bundesregierung per Einzelbetriebserlaubnis Geräte nachzurüsten, um sie zulassungsfähig zu machen entpuppte sich als leere Versprechung.

Die Einführung der Leih-Scooter in deutschen Innenstädten brachte für die gewerblichen Anbieter erhebliche Umsätze. Allerdings spielt diese Praxis für die typischen Pendler keine Rolle. Wenn diese z.B. in Randgebieten größerer Städte wohnen und von dort zur Arbeit fahren müssen, können sie nicht unmittelbar auf Leih-Scooter zugreifen, um z.B. den alltäglichen Weg bis zur Bahn zu überbrücken. In diesem – meist privaten – Bereich, spielt das eigene EKF seinen größten Trumpf aus. Handliche kleine Geräte werden intermodal im Zusammenspiel mit dem ÖPNV genutzt und am Ziel für den Rückweg direkt am Arbeitsplatz gelagert und ggf. geladen. Von Seiten des ÖPNV werden die privaten Fahrzeuge von Anfang an befördert, wenn sie zusammengeklappt und sicher verstaut sind.

Vergleich zum PEDELC

Leider birgt auch die Festlegung der Geschwindigkeit eines E-Scooters von maximal 20 km/h keine erkennbaren Vorteile. Der Ansatz des Gesetzgebers, bis 20 km/h müsse kein Helm getragen werden, ist sicherlich aus Perspektive der Verleiher gut. Im Vergleich zum PEDELEC zeigt sich aber eine Diskrepanz, denn dieser kann mit bis zu 25 km/h ohne Helmpflicht und ohne Versicherungspflicht geführt werden. Üblicherweise dürfte jeder Nutzer über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die alle Fremdschäden, die durch ein PEDELEC verursacht werden, abdeckt. Damit ist ein PEDELEC einem Fahrrad gleichgestellt und somit nicht separat versicherungspflichtig. 

Führerschein, Kennzeichen und Zulassung werden erst für ein S-PEDELEC benötigt, welches motorunterstützt bis 45 km/h gefahren werden darf. Ironischerweise ist nicht das versicherte Gefährt besser gestellt, sondern das unversicherte. Hätte man E-Bikes und E-Scooter rechtlich gleich behandelt, hätte man viele Probleme vermeiden können.

EKF Frei!

E-Scooter sollen auf Radwegen fahren. Oder auf Straßen, falls kein Radweg vorhanden ist. Die blauen Schilder (Z 237) und das weiße Zusatzschild “Fahrrad frei” (1022-10) regeln den Fahrradverkehr. Mit Einführung der EKFV gibt es nun ein neues Zusatzzeichen 1022-16, welches das Befahren von Bereichen für EKF regeln und aufzeigen soll. Leider schafft auch in diesem Fall das Zusatzzeichen mehr Verwirrung als eine klare Regelung, denn ein “Radfahrer frei” Schild ist nicht gleichzusetzen mit “EKF frei” oder umgekehrt. Auch die sehr zögerliche Einführung dieses neuen Zusatzzeichens der Städte und Kommunen fördert keinesfalls die Akzeptanz und positive Wahrnehmung dieser Fahrzeuge. 

Radfahrer dürfen in der Regel die Busspur nutzen. Ein E-Scooter muss mit seinen 20 km/h links auf die z.B. stark befahrene Mittelspur ausweichen, wenn nicht ein zusätzlicher Radfahrweg markiert ist. Diese Regelung führt zu einem erhöhten Unfallrisiko wenn links der wesentlich schnellere Autoverkehr und rechts der Bus auf seiner markierten Spur fährt. So muss – bzw. soll – der E-Scooter (möglicherweise ohne Helm) zwischen beiden Fahrzeugen fahren, was aber in der Praxis mit dem Ausweichen der Nutzer auf den Gehweg gelöst wird.

Das verbotene Fahren von Leihrollern auf dem Gehweg unterstreicht das aktuelle Platzproblem auf deutschen Straßen und sollte endlich als Anlass genommen werden das Verteilungsverhältnis im Straßenverkehr zu überdenken und neu auszurichten. Nutzer dieser Fahrzeuge fahren sicherlich nicht aus reiner Bequemlichkeit oder Provokation auf dem Fußweg, sondern verringern durch Fahren auf dem Gehweg aus reinem Selbstschutz ihr persönliches Unfallrisiko.

Auch werden richtig genutzte E-Tretroller auf Radwegen oder Straßen meist aufgrund ihrer Höchstgeschwindigkeit als Fremdkörper und Behinderung wahrgenommen. Auch hier reicht schon alleine der persönliche Selbstversuch und Vergleich mit einem Fahrrad, der zeigt das man relativ schnell mit einem gesunden Tritt in die Pedale mehr als 20 km/h erreicht. Meist schafft keiner der E-Tretroller mit Straßenzulassung die geforderte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, sondern fährt abhängig vom Gewicht des Nutzers nur mit 18-19 km/h. 

Ausnahmeverordnung ?

Konzentrieren wir uns nun auf “illegale” Geräte ohne Haltestange: Elektro-Skateboard, MonoWheel/Electric Unicycle, Onewheel  oder Hoverboard.

Die vom Verkehrsministerium im ersten Halbjahr 2019 mehrfach angekündigte Ausnahmeverordnung wurde leider durch die Entscheidung des Bundesrats am 17.05. zur EKFV gekippt bzw. nicht weiter verfolgt. Obwohl auch hier ein hohes CO2 Einsparungspotential auf der Hand liegt, wäre es laut Einschätzungen des BMVI nicht förderlich, zusätzlich Fahrzeuge ohne Lenkstange in den Straßenverkehr zu bringen. Im Hinblick auf die aktuelle Leihroller-Diskussion fehlt dem Ministerium eine angemessene Akzeptanz bzw. auch die Bereitschaft der Bürger für diese Fahrzeuge in der Bevölkerung.

FAZIT

Zusammenfassend stellen wir als Bundesverbandes fest, dass Mikromobilität in Deutschland noch komplett am Anfang steht und durch die Elektrokleinstfahrzeugverordnung mehr blockiert als gefördert wird. Interessierte Nutzer wissen meist gar nicht, welche Fahrzeuge und Möglichkeiten bestehen oder mit welchen Risiken zu rechnen ist. Deshalb versuchen wir als Verband gerade jetzt verstärkt auf Mobilitätstagen Aufklärung im Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge zu betreiben und auch auf die aktuelle Gesetzeslage hinzuweisen. 

Generell kann man aber sagen, dass Mitbürger aus allen Altersklassen, die zum ersten Mal in Kontakt mit diesen Fahrzeugen kommen, fast immer offen und interessiert gegenüber dieser neuen Mobilität sind und gerne das Angebot zur Testfahrt annehmen. Deshalb würden wir uns mehr Mut und Innovation vom Gesetzgeber wünschen, damit alle Fahrzeuge auf einer legalen und versicherten Basis genutzt werden können. 

Ein folgerichtiger Schritt wäre es, diesen neuen elektrischen Fahrzeugen im Zusammenhang mit der angestrebten und viel diskutierten Verkehrswende mehr Akzeptanz und Offenheit zu gewähren. Die bisher sehr zurückhaltende Haltung der Politik fördert mehr Ablehnung bzw. schon jetzt das von vielen Kritikern prognostizierte Scheitern der Mikromobilität, 5 Monate nach Einführung der Verordnung. Mit Mikromobilität verbinden die meisten Menschen aktuell die stark diskutierte Situation von Leihsystemen in der Öffentlichkeit. Der bis heute mehr in der Illegalität agierende Privatverkehr ist deshalb kaum entwickelt und Fahrzeuge mit Straßenzulassung sind meist aufgrund des hohen Anschaffungspreises die zweite Wahl beim Kunden. Unsere Prognose für das Jahr 2020 ist, dass mehr Geräte in Umlauf kommen werden. Die durch ein größeres Angebot entstehende Preisregulierung wird eine breitere Akzeptanz dieser Geräte bei den Kunden auslösen und mehr Bürger ziehen dann einen Kauf in Erwägung. 

Leider sieht die aktuelle Planung des Verkehrsministeriums in den nächsten drei Jahren keine weiteren Schritte vor, da man zusammen mit dem Bundesamt für Straßenwesen die neue Verordnung begleitet um ggf. danach nötige Anpassungen vorzunehmen. 

Auch würde eine angepasste Einstufung des EKF als Fahrrad eine bessere Akzeptanz in der Bevölkerung fördern und viele der extra für diese Fahrzeuge geschaffenen Regularien wieder abschaffen.

Vielleicht sollte sogar die Definition der Kraftfahrzeuge im Wiener Übereinkommen von 1968 überdacht und nun nach 50 Jahren um eine neue Klasse für Elektrofahrzeuge erweitert werden.

3 Kommentare

  1. B. Gold

    Für mich besteht das Hauptproblem der E-Scooter bei den Leihfirmen: Wenn jemand sich für diese Technik begeistert und mehrere Hundert Euro ausgibt, der wirft seinen Besitz nicht irgendwohin! Nicht auf den Gehweg und nicht in den Hafen wie in Marseille.
    Man stelle sich vor, die ersten Autos wären über Leihfirmen verteilt worden. Die Leute hätten alles über den Haufen gefahren und der Erfolg wäre im Keim erstickt worden.
    Nein, was die EKFs brauchen sind die wahren Pioniere die den anderen die Nase lang machen damit die auch so etwas wollen. Dann wird darauf gespart oder das Christkind bemüht. Jedenfalls wird danach sorgfältig damit umgegangen.
    Also stoppt die Leihfirmen (die ja schon bei der Gesetzgebung mit geredet hatten) und es läuft wieder richtig

    Antworten
  2. h.j.

    Ich denke, es wäre eine Überlegung wert, die staatliche Förderung für Elektromobilität nicht auf den Bereich der Autos zu beschränken, sondern auch die Elektrokleinstfahrzeuge kräftig mit zu fördern.

    Durch die sehr charmante Kombi ÖPNV-EKF dürfte man den Weg weg von den verstopften Starßen doch gut schaffen.

    Antworten
  3. h.j.

    Ich hoffe, dass beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar Korrekturen der EKFV per Empfehlung auf den Weg gebracht werden. So wie ich gelesen habe, will sich der Arbeitskreis Elektrokleinstfahrzeuge auch die Lösungsansätze aus dem Ausland anschauen.

    Gut wäre auch eine europäische Harmonisierung. Ich erinnere mich noch an einen Fernsehbericht von einer E-Tretroller-Kontrolle, wo ein Finne gestoppt wurde und mangels Versicherungsplakette nicht weiterfahren durfte. Er war zu Gast in Hamburg und hatte den Scooter von zu Hause mitgebracht.

    Antworten

Antworten auf h.j. Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Mitglied werden

Für die Legalisierung aller Elektrokleinstfahrzeuge!