Treffen im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 24.07.2019 mit Herstellern, Verleihern und dem Bundesverband EKF

von | 24.07.2019 | BMVI | 2 Kommentare

BMVI begrüßt diesen frühen Austausch 5 Wochen nach Einführung der Verordnung am 15.06.2019. Referat StV 24 – Fahrzeuge im Straßenverkehr nimmt aktuell hauptsächlich das Verleihgeschäft war wünscht sich aber zukünftig, dass mehr private Nutzer diese  relativ “günstigen” Geräte im Straßenverkehr nutzen. 

Verleiher fordern einheitliche Regelung der Städte und Kommunen zum weiteren Ausbau der Flotten. Plan der Städte Abgaben zur Sondernutzung für Roller zu fordern stößt bei den Verleihern auf Unverständnis. Lime zeigt sich offen für eine Begrenzung der Leihrollerzahl in den Bezirken. 

Diskussion BMVI/Hersteller (Egret,SXT) Geschwindigkeit auf 25km/h anzuheben. BMVI betont noch einmal, dass bewusst eine Entscheidung für 20km/h getroffen wurde. Weiterhin wird favorisiert keine Helmpflicht einzuführen. Das „Mitschwimmen“ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h für EKF würde nach Wahrnehmung der Hersteller, zu einer besseren Eingliederung im Straßenverkehr der Geräte zusammen mit Fahrrädern/Pedelec führen. 

Bundesverband fordert mehr Infos vom BMVI zum Thema EBE, rechtliche Situation zur Nutzung von nicht zugelassenen Rollern. 

Nachfrage BV zum Stand Geräte “ohne Lenkstange” Antwort BMVI: Es wurde auf Leitungsebene entschiedenen zunächst die Evaluierungsphase der Roller abzuwarten und erst danach weitere Schritte einzuleiten. Auch möchte man die Entscheidung des Bundesrats vom 17.5. respektieren und möchte eine Klagewelle der Länder im Zusammenhang mit der Ausnahmeverordnung verhindern. Man hofft das sich in den nächsten Jahren das Bewusstsein zu EKF in der Bevölkerung verbessert und man dann mehr Akzeptanz für eine Entscheidung erhält.

Die Teilnehmer waren: BMVI Referat StV 24, Voi, Lime, Bird, Circ, Tier, Urban Electrics/Egret, SXT, Metz, BMW und BV EKF

2 Kommentare

  1. Patrick

    unerklärliche Sache. Man stört sich an E-Roller, die auf Gehwegen fahren, und willkürlich abgestellt werden. Das dies bei Fahrrädern der Normalzustand ist, hat man wohl vergessen. Fahrräder sind in den Städten an jedem Zaun zu sehen. Sie werden abgestellt, wo Platz ist, egal ob Fußgängerzone oder Gehweg. Dass ein E-Roller weniger Raum beansprucht als ein Fahrrad, und das sowohl beim fahren, als auch beim parken ist wohl noch wenigen aufgefallen. Und öffentliche Verkehrsmittel mit dem Fahrrad nutzen ist oft beschwerlich. Aber mit einem kleinen E-Roller in die U-Bahn hätte Sinn gemacht. Leider hat unsere Regierung die verbohrte Idee alles zum KFZ zu machen, und somit diese Möglichkeit verhindert. Und kaum hat sich jemand mit dem neuen E-Roller verletzt, wird der Untergang des Abendlandes verkündet. Das sich in der selben Zeit ein vielfaches an Radfahrer verletzt haben, oder gar zu Tode gekommen sind, spielt wohl keine Rolle.

    Antworten
  2. Frank Aue

    Auch ich bin von der Verordnung für elektr. Kleinfahrzeuge schwer enttäuscht. Man hofiert 14/15-Jährige, Touristen und die Verleihbranche und die elektrischen Tretroller liegen überall sorglos auf den Straßen herum. Verantwortungsvollen Monowoheel-, Longboard- oder Hoverboard-Fahrern wird im Moment jede Chance genommen. Statt dessen warte man auf die “Akzeptanz” in der Bevölkerung. Das ist schwer nachvollziehbar. Es sollte zwingend einen Befähigungsschein oder höheren Führerschein erfordern und dann weitgehend eine Gleichstellung mit Fahrrädern.

    Antworten

Antworten auf Frank Aue Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Mitglied werden

Für die Legalisierung aller Elektrokleinstfahrzeuge!