Update Klage

von | 16.02.2020 | Klage | 46 Kommentare

lange Wartezeit

Nach dem nun fast 2 Monate zwischen der ersten Verhandlung am 23.12.2019 am Landgericht München und dem angekündigten Urteil für den 11.2.2020 liegen, gibt es nun die erwarteten Neuigkeiten.

Bevor ich nun gleich weiter ins Detail gehe möchte ich mich vorab bei allen Unterstützern und der Community für EURE Hilfe bedanken. Natürlich auch bei Marcel Hutfilz und den Scooterhelden für das Video um Spenden zur Finanzierung der Klage zu sammeln.

Ergebnis anders als erwartet

Wie auch ihr habe ich dem finalen Tag gespannt entgegen geblickt, da für mich nicht wirklich klar war mit welchem Urteil zu rechnen ist.

Nach dem am 11.2.2020 vom Gericht die erste Entscheidung zum Verfahren schriftlich dargelegt und abschliessend an die Anwälte verschickt wurde, erreichte mich am 13.2.2020 der Hinweis Beschluss. (Erklärung)

Viele haben sicherlich mit einem Urteil wie “Klage abgewiesen” oder “die Versicherung muss versichern” gerechnet, aber auf Grund der Antwort vom Kraftfahrtbundesamt zur Frage “technische Zulassung nach Fahrzeugzulassungsverordnung möglich?” hat sich der Richter zu einem Hinweis- Beschluss entschieden.

Auf den ersten Blick ist die Entscheidung des Gerichts sicherlich nachvollziehbar wenn man die Antwort des KBA wie folgt zusammenfasst: “Zulassung generell möglich wenn eine Betriebserlaubnis vorhanden ist!” Was aber im Normalfall die Erteilung einer EBE für meine 5 Fahrzeuge bedeutet hat vermutlich niemand hinterfragt.

Einzelbetriebserlaubnis

Die in den letzten 7 Monaten im Zusammenhang mit der Elektrokleinstfahrzeugverordnung oft erwähnte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird vielen bekannt sein. Welche Rolle aber nun eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) spielt, wurde sehr selten bzw. noch gar nicht erwähnt.

Das Hauptmalheur an diesem Beschluss ist leider, dass aufgrund der fehlenden Lenk- bzw. Haltestange bei 4 Fahrzeugen keine Einzelabnahme nach EKFV durchgeführt werden kann. Auch wird in diesem Zusammenhang immer wieder auf die sehr hohen Kosten für eine EBE hingewiesen bzw. das diese in keinem Verhältnis zum Anschaffungspreis eines unserer Fahrzeuge stehen.

Mein nächster Schritt wird nun sein, Ansprechpartner bei verschiedenen Unternehmen wie TÜV / DEKRA / KÜS / GTÜ etc. zu suchen um zu ermitteln welche Richtlinien und Anforderungen bestehen um eine Einzelbetriebserlaubnis für mein Monowheel, Onewheel oder Elektro-Skateboard zu bekommen.

Dies wird sicherlich nicht einfach und das Hinzuziehen von technischen Beratern kann ggf. auch mit Kosten verbunden sein. Jedenfalls sind das im Augenblick alle neuen Informationen die mir vorliegen und alles weitere muss ich nun in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt und Mitstreitern erst einmal sortieren und auswerten.

Was machst Du mit “meinem” Geld?

Thema Paypal Spendenpool – aktuell habe ich bewusst noch nichts von der Gesamtsumme entnommen um für EUCH die klare Transparenz aufrecht zu erhalten. Vermutlich werde ich aber in den nächsten Wochen einen ersten Zwischenbericht erstellen um meine bis dato angefallenen Auslagen auszugleichen.

Wie geht es weiter?

Ich habe nun erstmal Zeit bis Mitte April, denn die nächste mündliche Verhandlung wurde zum 21.4.2020 angesetzt. Bis dahin versuchen wir nun dem Richter in einer genauen Aufstellung aufzuzeigen was für eine EBE benötigt wird und vielleicht sogar wie gewünscht eine Betriebserlaubnis für alle 4 oder 5 Fahrzeuge zu bekommen.

Falls sich jemand im Thema der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis für Geräte ohne Haltestange auskennt, würde ich mich über Hilfe und Informationen sehr freuen.

Update 17.02.2020

Ich denke, die Klage kann nur funktionieren, wenn der Richter versteht, dass eine EBE für diese Fahrzeugklasse “ohne Lenkstange” nicht möglich ist, weil die STVZO diese Fahrzeugklasse nicht berücksichtigt hat. Hier liegt ein Mangel des Gesetzes vor, dessen sich der Richter bewusst werden muss und einen Ausweg aus diesem Webfehler des Gesetzgebers aufzeigen sollte, der nach unserer Meinung nur darin bestehen kann, dass die Haftpflichtversicherung nicht an diesem Fehler scheitern darf.

Auf diese Tatsache beruft sich deshalb auch jeder Prüfer von
TÜV / DEKRA / KÜS / GTÜ etc. und wird keine EBE erstellen.
Hätte das BMVI Referat StV 24 die Ausnahmeverordnung parallel zur EKFV auf den Weg gebracht, dann hätten wir diese fehlende Fahrzeugklasse definiert und könnten über eine EBE sprechen.

Viele Grüße Lars Zemke

46 Kommentare

  1. Frank Aue

    Man kann keine EBE für ‘EKF ohne Hatestange’ bekommen, weil die politische Grundlage fehlt. Kein TÜV oder DEKRA werden sich ohne diese Weisungs-Grundlage auf etwas einlassen. Ergo kannst Du keinen Hinweis zum Erlangen einer EBE bekommen. Der Richter hat einen Suppenteller voll mit Luft serviert.

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    • Lars Zemke

      Naja ganz so ist es nicht. BMW / Metz haben ja einen Präzedenzfall im letzten Jahr vor in Kraft treten der EKFV geschaffen als sie die Ausnahmegenehmigung für ihre Fahrzeuge beim BMVI eingeholt haben.

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      • Frank Aue

        Sofern mir bekannt ist, hat nicht das BMVI, sondern vielmehr der Freistaat Bayern eine Ausnahmegenehmigungen für BMW/Metz erteilt 😉

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        • Lars Zemke

          ändert aber nichts am Sachverhalt oder? Eine Einzelabnahme ist nicht Deutschlandweit gleich, sondern wird von der zuständigen Verkehrsbehörde erteilt. Hab ich eine EBE kann ich deutschlandweit fahren.

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  2. Jakob

    Du solltest versuchen, wie Du es ja auch vorhast, eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für alle Deine Fahrzeuge zu bekommen. Wenn diese – aus welchen Gründen auch immer – abgelehnt wird, ist mir allerdings nicht klar, wie der zuständige Richter dann entscheiden wird? Darf er dann einfach urteilen, dass keine EBE erteilt werden konnte und somit das Verfahren auch eingestellt wird (bevor es eigentlich begonnen hat)?

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  3. Matthias

    Servus!
    Erst mal vielen Dank für die Mühe! Ich habe auch schon mal beim TÜV (Hessen) nachgehakt und eine Antwort bekommen…

    Bitte entschuldigt, wenn hier Sachen stehen, die niemandem neu sind.

    Fakt ist, so der Prüfer, das Onewheel ist derzeit in keine Fahrzeugklasse einzustufen und kann deswegen so nicht für eine EBE geprüft werden. Als Elektrokleinstfahrzeug gemäß der nationalen Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV von 06/2019) wo es prinzipell erlaubt wäre, ist genau der Fall eines Fahrzeug mit nur einer Achse mit nur einem Rad versteckt in der Vorschrift ausgeschlossen, da es zwei unabhängig funktionierende Bremsen haben muss, aber nicht hat. Das ist hier das größte Problem.

    Kurz gesagt: es fehlt eine gesetzliche Grundlage um eine Einzelprüfung durchzuführen.

    LG
    Matthias

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  4. Steffen

    Hi Lars,

    zuerst auch nochmal von mir besten Dank, dass Du dich so für die deutsche eKF Community engagierst!

    Zum Hinweisbeschluss: Der uns von der micromobility expo 2019 in Hannover bekannte Herr Matthias Gleichmann, TÜV NORD und SPD Ratsmitglied, antwortete damals auf meine wiederholte, bohrende Frage nach einer EBE für ein elektrisches Einrad (KS16) aus vollem Brustton der Überzeugung: “Niemals!”

    Ich muss mich daher leider den skeptischen Kommentaren hier und deren Argumenten anschließen.

    BG, Steffen

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  5. Sven

    Danke Lars, immerhin Bewegung in der Sache. Aber: Ging es nicht darum, festzustellen, das/ob die Versicherung UNABHÄNGIG von der Zulassung oder Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs versichern muss? Hört sich an, als geht das jetzt in eine ganz andere Richtung! Ob man eine EBE bekommen kann, oder nicht sollte doch eigentlich irrelevant sein, oder?

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  6. markus uebel

    es gab schon eine situtation (ich bin ja nicht mehr gefahren seit dem die polizei das fahrzeug eingezogen hatte) wo ich abgesprungen bin. wäre mit lenkstange halt so nicht gegangen, und auch ist ein kicktail für mich notwendig um curbs etc. fahren zu können. es scheint mir so, als ob die “experten” kommission nicht weiß wie man ein skateboard fährt und das es eben nicht sinnvoll ist sich da wo festzuhalten, die energie wird ja beim scooter mit über die lenkstange körper übertragen und ergeben so eine dynamik einheit, das skateboard wird anders gefahren. evtl. hilft es die da einfach mal darauf aufmerksam zu machen. die gefahr geht ganz klar vom zusammenprall mit autos aus, nicht von der fehlenden lenkstange ! und ja, es ist gefährlich aber das liegt an den autos (oder halt dass man z.b. in entgegengesetzer richtung z.b. auf dem gehweg fährt und einem nur wenige cm entfernt autos mit entsprechender geschwindigkeit entgegenkommen, dass werde ich nicht mehr machen sonder nur mit abstand zu autos, und wenn´s nicht geht kann man halt nicht fahren) ! ganauso wie beim snowboarden der tödliche feind die pistenraupe ist. oder die wollen kein skateboard zulassen und versuchen sozusagen daraus einen scooter zu machen.

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  7. Stefan Stotz

    Das OneWheel hat meine Meinung nach zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen.
    1. Eine elektro-magnetische ( der Motor)
    2. Eine mechanische (das Gehäuse)

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  8. Martin

    Das ist leider kein gutes Ergebnis. Das KBA schrieb offensichtlich, dass für die Zulassung sowohl eine Betriebserlaubnis als auch eine Versicherung notwendig seien. Soweit ist das nichts neues. Wichtig sind aber die beiden Sätze des Gerichts “Das Gericht sieht die Einzelgenehmigung als vorrangig an. Die Beklagte ist zum Abschluss einer Versicherung erst verpflichtet, wenn die Genehmigung vorliegt.” In anderen Worten: Ohne ABE/EBE keine Versicherung!

    Wie geht es weiter? Wenn Lars bis zum nächsten Gerichtstermin eine EBE vorweisen kann, wird die Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet werden. Liegt keine EBE vor, wird das nicht passieren (und Lars darf die Kosten des Verfahrens tragen).

    Antworten
  9. funtsis

    Ich habe in Finnland eine versicherung für Oneweel, die EU-weit gültig ist.
    Schließen Sie eine Versicherung aus Finnland ab, damit es ein Problem weniger gibt.

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    • Lars Zemke

      Wird die Versicherung auch an Menschen ohne ersten Wohnsitz in Finnland ausgegeben? Gruss Lars

      Antworten
      • funtsis

        Ich bin mir nicht sicher, aber ich habe die Versicherungsgesellschaft gefragt, ich komme wieder…

        Antworten
        • Lars Zemke

          Du kannst mir auch direkt eine eMail schreiben.

          Antworten
          • Armin

            Das würde mich auch sehr interessieren: Armin äht ArminHarich Punkt DE

        • Jimmy Henricks

          Gibt es was neues von der Versicherung aus Finnland?

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          • Lars Zemke

            Mein letzter Status per Mail aus Finnland von März:

            Eine Versicherung aus Finnland gilt auch in Deutschland.
            Die Versicherung erfordert keine finnische Staatsbürgerschaft, aber eine finnische persönliche
            Identifikationsnummer und möglicherweise eine finnische Adresse sind erforderlich.
            Die Post-Restante-Adresse sollte genug sein.EU-Bürgern wird eine finnische persönliche Identifikationsnummer ausgestellt. Um diese zu erhalten,
            muss eine Person Finnland besuchen. Wenn jemand versuchen möchte, willkommen in Finnland, kann ich bei Sprachproblemen helfen, Sie
            können Ihren Identifikationsnummer in Englisch beantragen.

    • Jimmy Henricks

      Coole Sache so als Provisorium. Schaut mir nach nem Schlupfloch aus. Und als hätte ich einen sehr guten Grund mehr, Finnland zu besuchen.

      Antworten
  10. Paul

    Hi, gibts hier was neues trotz Corona?

    Antworten
    • Lars Zemke

      Lieber Paul, danke für die Nachfrage und anbei das Update zum Fortlauf der Verhandlung:

      Zitat: Beschluss
      1. mit Zustimmung der Parteien wird gemäß § 128 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden.
      2. als Zeitpunkt, der dem Schluss der mündlichen Verhandlung entspricht und bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können. wird der 08.05.2020 bestimmt.
      3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf Mittwoch, 20.05.2020. 09:00 Uhr. (Zu diesem Termin brauchen die Parteien nicht zu erscheinen)‚
      4. Der Termin vom 20.04.2020 wird aufgehoben. Zitatende.

      Weitere Infos und Hintergründe zum Hinweisbeschluss vom 11.02.2020 gibt es auf unserer Verbandsseite https://electricempire.de/hintergrunde-zum-hinweis-beschluss/

      Antworten
      • Paul

        Alles klar. Ich hatte noch den Termin vom 20.04.2020 im Hinterkopf 🙂 . Danke für die schnelle Rückmeldung. Super Arbeit :thumbsup:

        Antworten
  11. Wonka

    Moin, wie geht es weiter? Ich plane den kauf eines Onewheels aber die Gesetze schrecken mich ab 🙁

    Antworten
    • Lars Zemke

      Update zur Klage: Die Berufungsbegründung ist soeben per Fax (22.7.2020, 17:20Uhr) an das Gericht übermittelt worden und geht im Original in Kürze zur Post.

      Antworten
      • Wonka

        Das ist sehr schade, ich hatte gehofft das ich noch in meinem Urlaub bis zum 24.08.2020 schon mal üben kann um dann später auf Arbeit damit angeben zu können wie cool ich bin.

        Antworten
  12. Jimmy Henricks

    Hi Lars gibt’s schon Neuigkeiten in dem Fall?

    Antworten
    • Lars Zemke

      Ja gibt es. Hatte ich bereits in unserer FB Gruppe und im Intranet gepostet. ggf. demnächst eine News dazu.
      Gruß Lars

      Antworten
      • Jimmy Henricks

        dann schau ich da mal
        Danke für die schnellen Antworten.
        Gruß Jimmy

        Antworten
  13. Walter Wenzel

    Hallo Lars
    Super, wie ihr das macht. Auch ich hatte ein “unschönes” Erlebnis mit der Polizei bezüglich meines MonoWheels. Bei dem Bemühen um eine Einzelzulassung bin ich auch aktiv, aber auch noch nicht weitergekommen als Ihr. Ich habe dem Schwerpunkt auf die Geschwindigkeits Begrenzung von 6 kmh gelegt, was mir genügen würde, aber selbst da gibts unendlich- unverständliche Bestimmungen. ((Ich glaube wir leben im falschen (altmodischen) Staat, oder in der falschen Zeit))….
    Ich bin auf jeden Fall an den weiteren Aktivitäten interessiert, wünsche Dir viel Erfolg….und es wäte super, wenn Du mich auf dem Laufenden halten könntest…
    Vieleicht erwacht Deutschland ja doch noch aus dem mobilen Dornröschenschlaf!
    Gruß Walter
    Ps.: falls es ein Hersteller schaffen sollte, ein MonoWheel mit Betriebserlaubnis auf den Markt zu bringen, wäre das die beste und kostengünstigste Lösung.

    Antworten
    • Lars Zemke

      Hallo Walter, danke für Dein Feedback! Bitte halte und auf dem Laufenden zum Thema EBE 🙂 Gruß Lars

      Antworten
  14. Martina Mayer-Braun

    Hallo zusammen,
    Mein Sohn Aaron 17 j. fährt seit er 11 ist mit nem Einrad, angefangen mit einem kleinen dann mit imotion v8 und jetzt hat er das imotion v11f wir suchen auch nach einer Versicherung und bin auf eure Seite gekommen und viele kometare gelesen und so wie es aussieht gibt es noch keine oder gibt es schon Neuigkeiten. Und noch eine Frage, was ist wenn er mit dem Einrad auf der Straße von der Polizei erwischt wird. Ich möchte gerne was tun um, damit so ein Teil offiziell auf die Straße darf. Liebe Grüße Martina

    Antworten
    • Lars Zemke

      Hey Martina, wir sind aktuell in der zweiten Instanz und erwarten demnächst Urteil Nr.2 Updates gibts dann wieder hier auf der Seite.
      Zu Deiner Frage: Aktuell gibt es keine Bestrebungen seitens des Verkehrsministeriums Fahrzeuge ohne Lenkstange zu regulieren. Ich kann Dir nur empfehlen Deine lokale Politik zu dem Thema zu kontaktieren und mehr Aufklärung zu betreiben. Der private Bereich der Mikromobilität ist es, welcher aktuell noch völlig unbekannt ist und mehr Aufmerksamkeit bekommen muss. Gruß Lars

      Antworten
  15. Behr

    Toll das ihr so engagiert seid.
    Ich würde mein KS 16 gerne in Finnland versichern lassen.
    Wer kann mir helfen?
    Herzlichst, Andrea

    Antworten
  16. Andrea

    Hallo Lars, danke für den Hinweis. Habe das Video mitverfolgt.
    Hoffentlich erfolgt bald eine Regelung.
    Ich warte auf mein “Strafmaß”… 😥
    Habe zwischenzeitlich mal eine Probefahrt mit diversen zugelassen E-Scootern gemacht. Halte diese aber für wesentlich gefährlicher😞
    Muss diese Rechtslage auch nicht wirklich verstehen. Man hat ja während der Fahrt nicht einmal die Hände frei um die Richtung anzuzeigen. Das finde ich bei der Fahrt auf der Straße wirklich bedenklich. Leider werden solche Argumente, welche für ein Monowheel sprechen, nicht berücksichtigt.
    Eine Fahrprüfung für Monowheels halte ich für sinnvoll und zielführend.
    Herzlichst, Andrea

    Antworten
  17. Zygmunt

    Danke Allen welche sich bemühen ! Ich warte schon 8 Jahre auf diese Zulassung und mit besten Wille kann ich nicht verstehen warum bis Jetzt ist das nicht passiert. Ich bin 62 und nach meiner Erfahrung ist das sicherste Bewegungsmittel welche gibts. Ich weiss was ich sage, ich fahre Fahrrad ,Inlineskate,Waveboar,Schlittschuhe,bin ich Motorrad gefahren. Nach kurze Zeit das Gleichgewichtsinn übernimmt das Rad als verlängerung von Beinen. Bremsmöglichkeit ist sehr gut, besser als bei den anderen Fahrzeugen. Man kann schrittweise oder schneller fahren, endsprechend der Situation.Es gibt kein Problem auf einem Bürgersteig schrittweise zu fahren. Weil das Rad klein ist, es ist kein Unerschied ob ich gehe oder ich fahre, Es gibt überhaupt keine, für mich oder andere Personen, Gefahr. Am besten währe die Fahradwege und Bürgersteig zu benutzen. Auf Bürgersteig schrittweise,auf Fahradweg schneller. Nicht jeder wird das ElektroEinrad fahren. Die meisten Menschen denken, dass das sehr schwer ist ,weil sie vergleichen diesen Rad mit einem FahrradEinrad. Fahrradeinrad zu fahren das ist schon Zirkus. Problem mit dem E-scooter war dass, das mit dem Zulassung plötzlich hunderte Scooters zum Verlei gegeben wurden. Mit dem E-scooter,wenn man noch niemals gefahren ist, ist nicht so einfach (obwohl zwei Räder und Lenkrad hat). Aber wenn jemand sieht wie die andere fahren, leiht sich einen und ohne Erfahrung plözlich Unfall. Es währe keine Gerede über Sichercheit bei E-scooters ,wenn hier und dort jemand privat es kaufen währe. Bei einem E-einrad entfallen diese Probleme. Niemand kann einsteigen und gleich fahren. Mann braucht mindestens 30 bis 60 min Übung um zu fahren. Kein Lenkrad bei dem Einrad ist auch kein Problem, umgekehrt es währe stöhren. Bei gehen braucht man auch kein Lenkrad oder Stock. Wie ich schon sagte , das beste und sicherste Bewegungsfahrzeug. Ich mag Auto nicht fahren . Ausserdem mit dem Einrad zu fahren ist sehr gut für den Kopf (Gleichgewichtssinn) aber auch für die mikro Muskeln von den Rückenmuskeln. Ich würde so gerne in einen Zug steigen , das E-einrad nehmen und andere Städte besichtigen, wie es in anderen Städten möglich ist. Warum so lange bremst man die Zukunft. Wie lange soll ich noch warten, bis ich sterbe? Man kann neue Kategorie für diese Art von Fahrzeugen schaffen um für Gesetze anzupassen.

    Antworten
  18. Erol

    Es gibt doch Leute in Deutschland, die es geschafft haben ein Monowheel zu versichern. Auf YouTube ist dazu ein Video von jemanden zu finden. Ist das nicht mehr machbar?

    Antworten
    • Lars Zemke

      Du kannst kein Fahrzeug versichern für das es keine Fahrzeugklasse gibt. Es gibt immer mal wieder Makler die Nutzern von Fahrzeugen ohne Lenkstange trotzdem eine verkaufen, diese wird aber bei einer Polizeikontrolle meist kassiert. Gruß Lars

      Antworten
  19. Erik

    Hallo zusammen mein Name ist Erik,
    ich hätte eigentlich extrem lust ein Onewheel im Straßenverkehr zu fahren, nur leider scheint es aktuell immer noch nicht möglich zu sein. Gibt es hier Neuigkeiten?
    Als ich vom Versicherungsschlupfloch gelesen habe, wurde ich neugierig. Ich bin tatsächlich halb Schwede und bin ich im Besitz von der Personen-id… Glaubt ihr, dass ich es so doch anmelden kann und benutzen kann?

    Lg
    Erik 🙂

    Antworten
  20. Nico

    Hallo,

    Wollte mich mal erkundigen wie die aktuelle Sachlage ausschaut Bzw was das Gesetzt sagt oder ob gar schon was an der mache ist.

    Mfg

    Antworten
  21. Hans-Jürgen Lindner

    von der Astra in der Schweiz habe ich schriftlich, dass wenn nicht vorhanden, weil bauartbedingt benötigt es keine Lenkstange…

    Antworten
    • Lars Zemke

      ok, das gilt für die Schweiz. Könntest Du mir den Schriftverkehr ggf. weiterleiten?

      Antworten

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