Urteil zur Klage

von | 19.05.2020 | Klage, Straftat | 5 Kommentare

Seit Einreichen der Klageschrift am 23.08.2019 war es nun am 18.05.2020 soweit, dass ein Urteil vom LG München gesprochen wurde.

Flur OG München

Zur Urteilsverkündung mussten beide Parteien nicht anwesend sein, aber wir hatten das grosse Glück einen Besucher vor Ort zu haben, welcher mir sehr zeitnah das Ergebnis per Telefon mitteilen konnte.

Leider wurde die Klage vom Gericht mit der Begründung „Ohne Zulassung, keine Versicherung, sonst würde sich jeder ein Formel 1 Auto bauen und dies ohne Zulassung versichern können” abgewiesen.

Dies lässt auf den ersten Blick den Rückschluß zu, dass wir vermutlich dem Richter nicht anschaulich genug unser Problem vermitteln konnten. Wenn er die Überzeugung vertritt, nicht zulassungsfähige Fahrzeuge fallen nicht unter §1 PflVG, dann muss das natürlich für Fahrzeughalter und Versicherungen gleichermaßen gelten.

Sind dann alle 16000 Urteile/Jahr rechtsfehlerhaft ?

Zitat Wikipedia „Pflichtversicherungsgestz“: „Da der Versicherungsschutz beispielsweise bereits durch das „Frisieren“ von Leichtkrafträdern entfällt, ist der Anwendungsbereich nicht gering (16181 Anklagen allein in Westdeutschland 2003).“ (Logik: Frisierte Mofa => keine Zulassungsmöglichkeit => keine Versicherungspflicht => keine Strafbarkeit aufgrund fehlender Versicherung).

Deshalb warten wir nun erst einmal ab was genau im Urteil steht und planen dann weiter.

Die Kosten trägt der Kläger!

Deshalb noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön an ALLE Spender für Ihren Beitrag im Moneypool.

Update 23.05.2020 – Das finale Urteil liegt nun vor.

5 Kommentare

  1. Murmel

    Super, dass Du weiter an der Sache dranbleibst. Unverständlich ist das Urteil in diesem Fall und deutet für mich darauf hin, dass der Richter keine Lust hatte, sich mit dem Fall zu befassen und/oder eine Welle von Klagen sieht, sollte er sich anders/”nachfragender” positionieren.
    Ich bin gespannt was im “Klartext” in dem Urteil steht und was Dein/unser Anwalt daraus macht.

    Antworten
  2. Axel

    Wenn ich das Beispiel Formel-1Auto lese, zeigt es mir, dass es unserem Anwalt nicht gelungen ist dem Richter unsere wahren Probleme aufzuzeigen.

    Wenn ich einem Freund mein Wheel zeigen möchte und ich beim Abbiegen vom Wohnzimmer in den Flur mit der Putzfrau, die die teure teurer Ming-Vase in der Hand hat, zusammenstoße.
    Oder ich im Büro zur Freude der Kollegen in den Serverschrank rausche und dadurch alle Rechner lahmlege.
    Für so etwas braucht man eine Versicherung!

    Antworten
  3. SaschaMaker

    Aber wir schränken das doch auf die Elektrokleinfahrzeuge ein. Niemand baut ein 700 Kilogramm schweres Formel1 eLongboard und klebt eine Plakette da drauf. In Spanien reicht komischerweise ein kleiner Versicherungsaufkleber aus und niemand zieht dort EKFs ins lächerliche.

    Antworten
  4. Tim

    Du hast doch selber Schuld ich bezahlt auch für meinem e Scooter jedes Jahr 60 Euro, und du meinst du musst das nicht.
    Ich rufe beim nächsten Mal auch die Polizei wenn ich so einen seh.

    Antworten
    • Lars Zemke

      Lieber Tim, bitte nochmal genau lesen. Es geht nicht darum “ohne Gebühr” an eine Versicherug zu gelangen sondern an die Grundlage für eine Versicherung. Danach ist jeder von uns gerne bereit seinen Beitrag an die Versicherung zu bezahlen. Beste Grüße Lars

      Antworten

Antworten auf Tim Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Mitglied werden

Für die Legalisierung aller Elektrokleinstfahrzeuge!