Vorsicht beim Kauf von Elektro-Tretrollern

von | 11.04.2019 | Presse | 1 Kommentar

Viele aktuell angebotene Geräte könnten auch in Zukunft nicht legal gefahren werden.

Berlin, 11. April 2019 Verbraucher, die aktuell E-Tretroller kaufen, könnten am Ende mit leeren Händen dastehen. Mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen in der aktuellen Fassung können viele Modelle nicht legal im Straßenverkehr bewegt werden.  

Voraussichtlich Mitte des Jahres wird die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft treten. Diese soll E-Tretroller im deutschen Straßenverkehr legalisieren, welche dann mit einer klebbaren Versicherungsplakette zu versehen sind, so sieht es der derzeitige Entwurf vor. Bedingung dafür ist, dass die Geräte eine Allgemeine Betriebszulassung (ABE) oder Einzelzulassung und eine Versicherung haben. Diese Bedingungen werden allerdings der breiten Öffentlichkeit oft nur sehr vereinfacht dargestellt. Insofern gehen die meisten Verbraucher fälschlicherweise davon aus, dass alle E- Tretroller demnächst legal gefahren werden dürfen.

E-Tretroller, die die Anforderungen dieser ABE nicht erfüllen, können auch nach Inkrafttreten der eKFV nicht legal im öffentlichen Raum bewegt werden. Es ist auch fraglich, ob diese Geräte von den Herstellern entsprechend nachgerüstet werden.

Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. nimmt daher mit großer Besorgnis wahr, daß diverse Handelsunternehmen aktuell mit großen Werbeaktionen E-Tretroller stark rabattiert verkaufen. Fast alle Geräte erfüllen dabei nicht die oben erwähnten Anforderungen.

“Die intransparente Kommunikation der neuen Regeln für E-Tretroller wird für Verbraucher zum Verhängnis”, sagt Lars Zemke, Vorsitzender Vorstand Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. “Gerade Menschen mit geringem Einkommen freuen sich über ein Schnäppchen und mehr persönliche Mobilität und stehen am Ende mit leeren Händen da.”

“300-500 Euro sind für viele Menschen eine Menge Geld”, ergänzt Kurt Sigl, Präsident vom Bundesverband eMobilität, “und anstatt im Alltag mobiler zu werden, haben die Käufer am Ende nur Elektroschrott. Leider ist der regulatorische Rahmen für Elektro-Tretroller in einem sehr unterentwickelten Niveau wie die gesamte E-Strategie der Bundesregierung überhaupt. Umso wichtiger ist jetzt ein positiver Start auf Konsumentenseite, weshalb wir jede Form transparenter Informationen unterstützen.“

Käufer sollten beim Kauf darauf achten, daß das gewünschte Fahrzeug ein ABE-Kennzeichen hat, sofern dies keine anderweitige gesetzliche Zulassung erhalten hat. Alle sonstigen Geräte, die schneller als 20 km/h fahren, werden keine nachträgliche ABE erhalten; ebensowenig Geräte, die keine ausreichende Lichttechnik verbaut haben. Ausnahmen sind Fahrzeuge, welche nach bestehender Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) zugelassen werden können.

Über Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V.

Der Bundesverband ist die Interessenvertretung für Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen und Firmen, welche in diesem Bereich aktiv sind. Wir vertreten die gemeinsamen rechtlichen, wissenschaftlichen, gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der Nutzer, Anbieter und Hersteller jedweder Elektrokleinstfahrzeuge gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Wir werben weiterhin für eine innovative Mobilitäts- und Verkehrspolitik und versuchen, umweltbewusste und platzsparende Fahrzeuge als sinnvolle Alternative der Verkehrswende in der Gesellschaft bekannt zu machen.

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Über Bundesverband eMobilität e.V.

Der Bundesverband eMobilität (BEM), ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, setzt sich dafür ein, die Mobilität in Deutschland auf Basis Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Zu den Aufgaben des BEM gehört die aktive Vernetzung von Wirtschaftsakteuren für die Entwicklung nachhaltiger und intermodaler Mobilitätslösungen, die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der eMobilität als zukunftsweisendes Mobilitätskonzept und die Durchsetzung einer Chancengleichheit bei der Umstellung auf emissionsarme Antriebskonzepte. Der im Jahr 2009 gegründete BEM ist der größte nationale Verband dieser Branche. Seine Mitgliedsunternehmen verzeichnen ein Umsatzvolumen von über 100 Milliarden Euro jährlich und beschäftigen über eine Million Mitarbeiter weltweit.

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1 Kommentar

  1. Crania

    Kommentar zu:
    250000 Elektro Tretroller sind Elektroschrott…
    Dies ist ein Skandal.

    Auch wenn man einen Elektro-Tretroller hat, der alle Anforderungen der
    eKFV erfüllt wie:
    – Fahrdynamik (eKFV)
    – 2 Bremsen mit der geforderten Verögerungsleistung (eKFV) (§65 StVZO)
    – Gasgriff Rückstellung (eKFV)
    – Rutschfeste Standfläche (eKFV)
    – Verletzungsgefahr (eKFV)
    – Verstellen der Bedien- und Bauteile (eKFV)
    – Batterien (EN 15194:2018-11)
    – Manipulationssicherheit (EN 15194:2018-11)
    – Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (UN Regelung 68)
    – Nenndauerleistung (UN Regel 85)
    – EMV (UN Regel 10)
    – Lichttechnik (§67 StVZO)
    – Schallzeichen (§64a StVZO)
    muss man hier, um eine Einzelbetriebserlaubnis(EBE) beim KBA zu bekommen,
    beim TÜV ein Vollgutachten hierüber erstellen lassen(Für jedes einzelne Fahrzeug!).
    Nach Rücksprache beim TÜV schlägt dieses Gutachten mit ca. 15000€(Fünfzehntausend!!!) zu Buche.

    Das die Lobbyisten der Verleihfirmen auf dem Schoß der Politiker sitzen wird ja allgemein akzeptiert.
    Hier werden jedoch hohe Hürden aufgebaut – im Namen der Sicherheit – aber dann keine Helmpflicht eingeführt. Ein Helm an jedem Leihscooter anzubringen ist aufwendig.
    Dass aber hier im Handstreich 250000 E-Scooter zu Kraftfahrzeugen typisiert werden ist ein Skandal. Dies würde sich bei den Pedelec-Verkaufszahlen von ca. 800000 Stück/Jahr kein Politiker trauen.

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