Beitragsordnung

  1. Natürliche Personen
    48,- Euro per Anno, jährlich zahlbar
    24,- Euro per Anno, jährlich zahlbar (für Schüler, Studenten, Rentner und Menschen mit Behinderung; Nachweispflicht)
  2. Juristische Personen
    (Firmen <5 Mitarbeiter / Verbände / Forschungseinrichtungen) 250,- Euro per Anno, jährlich zahlbar
  1. Juristische Personen
    (Firmen >5 Mitarbeiter) 1.000,- Euro per Anno, jährlich zahlbar
  1. Juristische Personen
    (Firmen >30 Mitarbeiter) 5.000,- Euro per Anno, jährlich zahlbar
  1. Juristische Personen
    (Firmen >200 Mitarbeiter) auf Anfrage

Ordentlichen Mitgliedern steht es frei, freiwillig einen höheren Beitrag zu zahlen. Der Vorstand wird die Bereitschaft einmal pro Jahr erfragen. Der Vorstand ist berechtigt Sachprämien für höhere Beiträge auszuloben. Die Kosten der Prämie dürfen den Mehrbeitrag nicht übersteigen.

Fördermitglieder zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von mindestens 500,00 EUR (Förder- und Bildungseinrichtungen) bzw. 6.000 Euro (Firmen, Behörden, Verbände u.a., Organisationen u.a.). Der Vorstand kann den Beitrag für ein Fördermitglied im Einzelfall entsprechend der Leistungsfähigkeit des Mitglieds anpassen.

Alle genannten Beiträge werden grundsätzlich unabhängig von dem Zeitpunkt des Beitritts für das laufende Kalenderjahr erhoben und sind mit Rechnungsstellung fällig. Ausgenommen hiervon sind Beiträge aus Fördermitgliedschaften, die ab dem Zeitpunkt des Abschlusses einer Mitgliedschaft für ein Jahr, unabhängig vom Kalenderjahr, erhoben werden.