Die Verordnung

von | 03.04.2019 | Allgemein, Uncategorized | 4 Kommentare

Heute hat das Bundeskabinett die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge verabschiedet.

Hier findet ihr sie zum Download.

Wir konnten bisher keinen Unterschied zum letzten Referentenentwurf feststellen, was aber auch nicht zu erwarten war. Die nächsten Schritte sind der Verkehrsausschuss des Bundesrates am 30.4 und die Plenarsitzung des Bundesrates am 17.5.

Der Verkehrsausschuss ist die letzte Chance noch Änderungen über die Länder einzuspielen. Die Chancen dafür sehen wir allerdings als sehr gering an.

4 Kommentare

  1. Völklein Tanja

    Hallo…
    Erst einmal Danke für das Einsetzen des Verbandes bei der Regierung….Nur leider bekomme ich Kopfschmerzen über die Tolle Verordnung- besonders über die ABE in der Verordnung…
    Ich Ärgere mich jedes mal, wenn ich in die Medien schaue, das die Roller ab 17.05.2019 endlich legal fahren dürfen ( was ja nicht wirklich stimmt !). In meinen Augen ist das echt Verblendung oder schön Reden der Verordnung …
    Warum ist es nicht möglich, das die Presse nicht immer über die Armen Fußgänger, Senioren, Behinderte oder armen Fahrradfahrern spricht, sondern über das eigentliche Problem schreibt, weil die meisten EKFZ überhaupt nicht legal fahren dürfen ohne ABE. Zumal ich auch nicht verstehe, das viele Sharing Anbieter dem M365 (?) ES1/2 anbieten (auch in Bamberg fahren sie jetzt schon mit Mofa-Kennzeichen, wie geht das ohne ABE).
    Ich selber habe zu Hause einen neuen ES2 zu stehen und weiß überhaupt nicht mehr was ich mit dem Roller machen soll…
    Hoffnung, habe ich allerdings doch noch, da VW ja wohl einen Segway ninebot zum Mieten anbieten möchte….
    ….leider kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen, das die Sharing Anbieter 1000 Euro teure Geräte abstellen zum Verleihen (also wie bekommen die eine ABE ?)
    Ich sehe es ja ein mit der Versicherung, aber nicht mit einer Zulassung die einen Knüppel in die Beine schmeißt….
    Ist muss doch möglich sein, diese Verordnung zu doch noch ändern, die Fußgänger haben es doch auch geschafft sich gehör zu verschaffen beim Bundesrat…
    Was passiert den jetzt mit den Leuten die so ein Ding zu Hause haben…ich lese immer davon Elektroschrott ( neue Fahrzeuge !), das kann ja wohl so nicht ernst gemeint sein von der Regierung ( oder bekommen die auch eine Sondergenehmigung wie in Bamberg ?). das ist auch glaube ich nicht im Sinne der Umwelt oder dessen Umweltministeriums.
    So, genug jetzt.. sorry für den langen Text… macht weiter so …
    GLG
    Völklein Tanja

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    • funky summer

      danke für deine worte!
      heute ist der 18. Mai und scooter sind ohne helm genehmigt worden und keiner kann sie nun fahren da kein scooter die erforderliche ABE und/oder eine Versicherung hat!
      toll oder?
      Unsere Deutsche Regierung hat einfach zuviele juristen die sehr realitatsfremd handeln.

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  2. Anders

    Hallo, Haben Sie die Verordnung auf English? Haben Sie die ganze technische Spezifikation for E-trollers verfuegbar? Danke Anders Nordin

    Antworten

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