das Urteil vom 18.05.2020 liegt nun bereits über einen Monat hinter uns. Deshalb habe ich mich jetzt kurz vor Ablauf der Frist dazu entschieden, den Antrag auf Berufung an das Oberlandgericht München zu versenden.
Diese 4 Wochen Bedenkzeit waren wichtig, um alle Ansätze abzuwägen bzw. Gespräche mit vielen Unterstützern zu führen. Umso mehr habe ich mich gefreut, als Thomas Knauf, der bisher nur stiller Begleiter im Hintergrund war, mir seine zukünftige Unterstützung zur Berufung zugesagt hat.
Segway-Urteil
Denjenigen, denen im Zusammenhang mit dem Namen Thomas Knauf nicht auf Anhieb ein Licht aufgeht, sei gesagt, dass Thomas im Jahr 2007 1:1 in Lübeck die rechtliche Entscheidungsfindung gegen eine andere Versicherung unternommen hatte. Auch sein Antrag auf Versicherung wurde damals zuerst für sein Segway abgelehnt, weil es laut des Versicherers keine technische Grundlage in Form einer ABE/EBE für das Fahrzeug gab. In seinem Fall ging es damals jedoch in erster und zweiter Instanz positiv aus und die Versicherung musste ihm abschließend ein Kennzeichen aushändigen.
Weitere Hintergründe zum Segway HIER plus URTEIL zum Nachlesen.
Urteil war falsch!
Macht man sich mit der Materie vertraut, wird man schnell Kritiker finden, die der Meinung sind, dass die rechtliche Beurteilung des Landgerichts Lübecks falsch war. Denn das Landgericht Lübeck hat sich von der Rechtsanwendung vollkommen entfernt und sich „rechtspolitisch“ zugunsten des „Opferschutzes“ entschieden. Des Weiteren sei die sachwidrig vom Landgericht Lübeck vorgenommene „Wertung“ allein dem Gesetzgeber vorbehalten. Bei der Begründung des Urteils des Landgerichts Lübeck handelte es sich um ein obiter dictum, das rechtlich falsch ist und dadurch zu erklären ist, dass für das dort streitgegenständliche Fahrzeug eine Betriebsgenehmigung vorgelegt werden konnte, dieses Fahrzeug also im öffentlichen Verkehrsraum hat betrieben werden dürfen und folglich auch eine Versicherungspflicht angenommen werden konnte.
oder genau Richtig!
Nun gut, das mag so sein, aber nach Rücksprache mit Thomas Knauf hatte er damals keine Betriebsgenehmigung für sein Fahrzeug. Nach seiner Ansicht sind beide Verfahren 1:1 miteinander vergleichbar. Auch halte ich es für fraglich, warum das damalige Urteil “falsch” sein soll, wenn es sogar in der Berufung zum zweiten Mal vom Gericht bestätigt wurde!? Aber nun gut, ich als Nicht-Jurist kann mich hier weiter nur auf meine eigene Vermutung stützen.
Kosten
Dank eurer Hilfe konnte das Verfahren bisher sicher finanziert werden, aber auch für die Berufung muss der finanzielle Rahmen weiter gewährleistet sein.
Deshalb möchte ich euch bitten weiteren Support in Form einer finanziellen Unterstützung in den MoneyPool zu leisten.
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