Wie moderne Einräder unsere Städte bewegen könnten auf Basis einer möglichen künftigen Regulierung in Deutschland.
Mit dem wachsenden Interesse an alternativen, umweltfreundlichen Mobilitätsformen rücken auch elektrische Einräder – sogenannte Electric Unicycles (EUCs) – zunehmend in den Fokus. Während sie in vielen europäischen Ländern bereits genutzt und rechtlich erfasst sind, fehlt es in Deutschland bislang an einer klaren gesetzlichen Grundlage. Um diesen Zustand zu überwinden und sachlich fundierte Impulse für eine mögliche Zulassung zu geben, haben wir als Vertreter von Elektrokleinstfahrzeugen nun einen umfassenden, technisch fundierten Leitfaden zu Electric Unicycles veröffentlicht.
Warum ein Leitfaden für EUCs notwendig ist
EUCs sind kompakte, leistungsfähige und emissionsfreie Fahrzeuge, die sich besonders im urbanen Raum, im intermodalen Verkehr sowie auf mittleren bis langen Strecken bewähren. Doch obwohl sie sich durch moderne Sicherheitstechnik, große Reichweite und hohe Fahrdynamik auszeichnen, bewegen sich Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland nach wie vor im rechtsfreien Raum – und riskieren mit jeder Fahrt hohe Bußgelder oder gar strafrechtliche Konsequenzen.
Der nun vorliegende Leitfaden beleuchtet die technischen, sicherheitsrelevanten und praktischen Eigenschaften von EUCs umfassend und mit Blick auf eine mögliche zukünftige Regulierung. Ziel ist es, Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung, aber auch Behörden wie dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), eine sachlich fundierte Grundlage für die Wiederaufnahmer einer Diskussion um eine legale und regulierte Nutzung dieser Fahrzeuge zu bieten.






Was der Leitfaden enthält
- Politische Regulierung & Empfehlungen– für Entscheider, Verwaltung und Versicherer
- Technik & Sicherheit – für Sachverständige und Fachkreise
- Sicherer Umgang & Fahrtraining – für Polizei, Fahrtrainer und interessierte Nutzer
- die Darstellung bestehender internationaler Regelungen aus Ländern wie Frankreich, Italien oder der Schweiz,
- konkrete Vorschläge zur Erweiterung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Ein besonderer Fokus liegt auf der Diskussion um Motorleistung und Geschwindigkeit – zwei zentrale Punkte, wenn es um Zulassungsfähigkeit, Versicherbarkeit und Verkehrssicherheit geht.
Bundesverband fordert Modellversuch zur Erprobung
Basierend auf den Erkenntnissen des Leitfadens fordern wir einen Modellversuch zur Erprobung von EUCs im öffentlichen Verkehrsraum. Dabei könnte ein Rahmen geschaffen werden, in dem Fahrzeuge mit bestimmten Mindeststandards (z. B. IP65-Schutz, akustische Warnsysteme, zuverlässige Bremsregelung) im realen Verkehr oder Schonraum getestet werden – vergleichbar mit den Pilotphasen für E-Scooter vor Einführung der eKFV.
Ziel ist eine sachlich ausgewogene Regulierung, die sowohl den Anforderungen an die Verkehrssicherheit als auch der technischen Realität dieser Fahrzeugklasse gerecht wird.
Erfolgreiches Beispiel
Das Projekt „eXtrême Défi Mobilité“ (XD), wurde von der französischen Umweltagentur ADEME initiiert. Ziel dieses Projekts ist es, neue, nachhaltige Mobilitätslösungen zu entwickeln, die die herkömmlichen Autos im Alltag ersetzen können, insbesondere in ländlichen und vorstädtischen Gebieten.
Das XD-Projekt verfolgt einen integralen Ansatz, der mehrere Phasen umfasst: Ideation, Prototyping, Experimentation und Industrialisation. Im Mittelpunkt stehen sogenannte „Véhicules Intermédiaires“ (VIs) – leichte, reparierbare und kostengünstige Fahrzeuge, die für den täglichen Gebrauch geeignet sind. Diese Fahrzeuge sollen nicht nur die Umweltbelastung reduzieren, sondern auch die Lebensqualität der Nutzer verbessern und neue berufliche Perspektiven schaffen.
Die „Expérimentations“-Seite dokumentiert die Phase der praktischen Erprobung dieser Fahrzeuge. Dabei werden verschiedene Modelle in realen Bedingungen getestet, um ihre Alltagstauglichkeit, Nutzerakzeptanz und Integration in bestehende Infrastrukturen zu evaluieren. Diese Tests erfolgen in Zusammenarbeit mit über 20 französischen Kommunen und verschiedenen Herstellern, die ihre Fahrzeuge zur Verfügung stellen. Die gesammelten Daten fließen in die Weiterentwicklung der Prototypen ein.
Jetzt mitdiskutieren und mitgestalten
Der Leitfaden (Lesezeit ca. 45min) als fundierte Argumentationsgrundlage steht ab sofort auf unserer Website als PDF zum Download bereit. Wir laden ausdrücklich Behörden, Verbände, Sachverständige, Medien sowie Fahrerinnen und Fahrer von EUCs ein, diesen Leitfaden zu lesen, zu kommentieren und in den politischen Dialog einzubringen. Nur gemeinsam kann es gelingen, EUCs in Deutschland aus der rechtlichen Grauzone zu holen und als sichere, nachhaltige Mobilitätsoption zu etablieren.
Historisch betrachtet sind neue Mobilitätsformen oft mit anfänglicher Skepsis verbunden – sei es beim Fahrrad, beim PEDELEC oder zuletzt beim E-Scooter. Durch kluge Regulierung, Schulung und den Blick auf die Vorteile gelingt es jedoch regelmäßig, solche Technologien sicher in den Verkehr zu integrieren.
Knochenschüttler, Schummelrad oder nicht beherrschbar
Fahrrad (19. Jahrhundert)
„Knochenschüttler“ & „Hochrad“ galten als gefährlich
Zeitungsartikel warnten vor „moralischem Verfall“ durch das freie Umherfahren
Pedelec & E-Bike (2000er-Jahre)
„Altenrad“ oder „Schummelrad“ – so lautete das Vorurteil
Diskussion über höhere Unfallzahlen bei schnellen E-Bikes
Automobil (Anfang 20. Jahrhundert)
Große Skepsis: Laut, gefährlich, teuer, zu schnell
1903: In Deutschland wurde diskutiert, das Auto zu verbieten, weil es „nicht beherrschbar“ sei.
👉 Hier geht’s zum Download: [PDF: EUC-Übersicht v1.0 herunterladen]
Diese kurzer Audio-Podcast soll einen ersten Einblick auf das Thema “Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange” geben.
Zusammenfassung als Podcast
Hinweis: Diese Audiodatei wurde per KI-Zusammenfassung mit “Google One” erstellt. Grundlage war das finale Dokument.
Hallo Herr Lars Zemke,
danke für diesen tollen Artikel. Die Zusammenfassung im Podcast Format hat mir sehr gefallen. Den Leitfaden werde ich noch lesen.
Ich hoffe das dieser Leitfaden viel Anklang findet und sich endlich was tut. Das Deutschland einen Schritt technisch vorwärts geht, dieses EUC fahren legalisiert. Wir sollten einen Weg finden, diese Neuheiten hier entwickeln und produziern zu können. Hoffentlich werden wir diese innovative Technik nicht nur den Chinesen überlassen, sondern gegen Ihnen in den Wettbewerb gehen.
Danke für Ihre Arbeit
Go Go Go!
Als erfahrener EUC-Fahrer kann ich diesem Leitfaden nur zustimmen. Endlich bringt jemand auf den Punkt, was wir seit Jahren erleben: Elektrische Einräder sind effizient, flexibel, machen unglaublich viel Spaß und können einen wertvollen Beitrag zur Verkehrswende leisten – wenn man sie denn lässt. Ein Modellversuch ist längst überfällig – hoffentlich hören Politik und Behörden zu. Vielen Dank für diese fundierte Arbeit – sie spricht mir aus der Seele.
Hallo zusammen,
Ich Daniel (47) fahre jetzt das „Begode Extreme“ Monowheel seit circa anderthalb Jahren und nach mittlerweile knapp 6800 km muss ich sagen, dass ich immer noch total begeistert von dem Rad bin und noch nie sicherer mit einem Fahrzeug unterwegs war. Egal ob Enduro Motorrad Fahrrad E-Bike selbst beim Crossen durch Wald und Wiesen steht man sehr sicher auf diesen doch eigenartig aussehenden Fahrzeugen. Und natürlich versuche ich, die Straße so wenig wie möglich zu nutzen und mehr auf Feldwegen zu fahren, da es ja leider immer noch illegal auf öffentlichen Straßen oder Radwegen in Deutschland ist. Was meiner Meinung nach, doch sehr schade ist.
Guter Leitfaden, mir persönlich fehlt noch ein Hinweis auf die europäischen Regelungen und die Einordnung von Prof. Grosskopf, wonach EUCs nicht unter die europäische Fahrzeugrichtlinie fallen (weil dort nur 2, 3, und 4-rädrige Fahrzeuge geregelt werden) sondern unter die Maschinenrichtlinie fallen und demnach die deutsche Definition “alles ist Kraftfahrzeug was ohne Mensch und Pferd schneller al 6km/h fährt” nicht statthaft ist. Europäisches Recht sticht nationales Recht. Eine Regelung ist wünschenswert, wegen mir würde es aber reichen diese nicht zeitgemäße Unterscheidung danach wo die Kraft, die zu einer Geschwindigkeit führt, herkommt. EUCs sollten Fahrrädern gleichgestellt werden, da e-Bikes auch Fahrrädern gleichgestellt wurden…
Ein schöner Artikel, leider wird das in Deutschland nie zugelassen. Genau so wie mein Elektro-Board. Ich wurde damit letztes Jahr “erwischt” und hatte noch Glück das ich “nur” mit einer Strafe von 1000€ davon gekommen bin.
Und das dafür das ich Umweltfreundlich unterwegs war. Die Energie für das Board kam von einer Solaranlage….aber gut, dann nehm ich wieder das Auto, wenn das die Bundesregierung so haben möchte. Und nein, ich nehme keinen Scooter…ich bin Snowboarder und habe keine Lust mit einem Lenker auf einem Board zu fahren. Unlogisch…ich weiss, aber manchmal darf man das sein. Ich finde es ungerecht, das diese Scooter erlaubt sind und mein geliebtes Board nicht!
Deutschland wird das nicht zulassen, dafür sind >>alle<< Politiker viel zu verbohrt und zu altmodisch. Es gibt so viele Länder in denen alle möglichen Elektrofahrzeuge zugelassen sind, nur bei uns nicht!
Ich möchte auf folgendes Hinweisen: https://goo.gl/forms/se5XcjRCTAWcMOm42 (Link stammt von https://www.ewheels.org/home). Zu Bernd Vollers Kommentar, da ist schon was dran. Ich habe einen Freund beim TÜV, der ist selbst begeisterter Radfahrer und meinte zu mir, dass in Deutschland alle Regelungen nur darauf abzielen dich zum Auto zu “zwingen”. Die Denke, dass z.B. eScooter, die schneller als 20 km/h fahren könnten nicht erlaub sind ist analog der Regelung von Mofas (25 km/h), Moped (maximal 45 km/h und maximal 6 PS oder 50 ccm Hubraum). Wir haben bis auf Autobahnen überall Geschwindigkeitsgrenzen (30/50 innerorts, 100 Landstraße, Schrittgeschwindigkeit auf Gehwegen, Fahrradwege sind nicht geregelt, allerdings so genannte Fahrradstraßen auf 30 km/h). Lasst auf Fahrradwegen 20 km/h festlegen und fertig. Ein Auto kann auch schneller als 30/50 fahren und muss nicht “bauartbedingt” auf diese limitiert werden, wenn es in der Stadt fährt. Alles Quatsch… Und ich glaube kaum das es einem Unfallopfer wichtig ist, ob ein Rennradfahrer ihn mit 30-40 km/h umgefahren hat oder ein EUC-Fahrer. Trotzdem fahren Radfahrer frei von Versicherungspflicht (und ehrlich gesagt oft wie die Irren bei uns, auf allen Wegen). Aber wehe wir tuckern lautlos und schweißfrei gemütlich auf einem Radweg oder in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg rum… na ja … das kann ehrlich gesagt nur die EU noch lösen… Deutschland ist was das und viele andere Dinge angeht ein “failed state”.