Wechselbare Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektro-Scooter?

von | 06.11.2019 | Allgemein | 0 Kommentare

Auf der Tagesordnung der 981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019 gibt es diesmal den Antrag 484/19 “Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektro-Scooter, Elektro-Roller, E-Bikes und Pedelecs”.

Dazu wollen wir gerne auch eine Stellungnahme abgeben, da wir in den letzten Tagen mehrfach dazu kontaktiert wurden.

Grundsätzlich stehen wir als Bundesverband allen Massnahmen, die einer höheren Umweltverträglichkeit dienen positiv gegenüber. Wechselakkus können hier sicherlich einen Beitrag leisten, wenn sie sinnvoll eingesetzt werden. Bei dem Antrag 484/19 stellen sich uns aber ein paar Fragen.

– Wir kennen kein Elektrokleinstfahrzeug, bei dem der Akku nicht wechselbar ist. Man muss hier deutlich unterscheiden zu z.B. Mobiltelefonen, wo die Elektronik mit dem Akku dauerhaft verklebt sein kann. Bei EKF reden wir von Akkus > 1kg, die natürlich ordentlich befestigt sein müssen, aber auch immer, vielleicht mit einigen handwerklichen Handgriffen, austauschbar sind. Der Antragsteller meint evtl. „Schnellwechselvorrichtungen“, diese haben aber keinerlei Einfluss auf die Recyclefähigkeit eines Akkus. Sie führen eher zur Beschaffung eines zusätzlichen zweiten oder dritten Wechselakkus.

– EKF unterliegen bereits jetzt den Recyclingvorschriften des Elektrogesetz. Wir sehen durch den Antrag keine qualitative Verbesserung.

– Im Rahmen des Sharingbetriebs werden aktuell von fast allen Anbietern Austauschsysteme angestrebt. Allerdings aus Gründen besserer Logistik. Hier wäre aber durchaus ein positiver Aspekt für die Umwelt zu erzielen. Das hat aber nur sekundär mit dem EKF zu tun und mehr mit der Aufladelogistik der Anbieter.

– bleiben aktuelle Bestandsgeräte davon unberührt? Am 15.6. wurde bereits mit der EKFV eine Vorgabe eingeführt die sämtliche bis dato auf dem Markt existierenden Geräte zu „Elektroschrott“ degradierte, da bis heute kein Nutzer nachträglich per EBE seinen E-Scooter mit einer Straßenzulassung ausstatten konnte.

– diese geplanten Stecksysteme müssen speziell auf Grund von Erschütterungen und Vibrationen während der Fahrt hohen Anforderungen entsprechen. Hierbei kann es zu neuen Problemen bzw. höheren Auflagen bei der ABE Zertifizierung kommen.

– oft müssen defekte Akkus nur aufgrund einer falschen Handhabe (Tiefentladung, Lagerung oder fehlerhaftes Lademanagement (BMS) etc. ) getauscht werden d.h. diese Probleme wären vermeidbar.

In einer ersten Bewertung können wir daher keinen wirklichen Mehrwert durch diesen Antrag erkennen. Das ist aber wie erwähnt nur eine erste Einschätzung, da dem Bundesverband der Antrag erst kurz bekannt ist!

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