Zusammen mit vielen anderen aus dem Bereich Mikromobilität haben wir erneut einen Brief an die Mitglieder des Verkehrsausschusses verschickt. Ziel dieses Schreibens ist es nach einem Jahr eKFV erneut auf die aktuell nur teilweise geregelte Situation hinzuweisen.
Mit dem gerade gestarteten Projekt der Bundesanstalt für Straßenwesen „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr” bezieht man zwar nun auch Geräte ohne Lenkstange mit ein. Jedoch ohne eine existierende Regelung der Geräte ist es fraglich, ob so ein reprensatives Gesamtbild von Mikromobilität auf deutschen Straßen bis zum dritten Quartal 2022 erstellt werden kann. Des Weiteren kann man davon ausgehen, dass mit einer Überarbeitung der eKFV durch das Verkehrsministerium und einer möglichen Zulassung weiterer eKF frühestens nicht vor 2023 zu rechnen ist.
Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion in den Bereichen E-Mobilität, Verkehrswende und der stetig wachsenden Präsenz unserer Fahrzeuge im Straßenverkehr halten wir den Zeitplan der genannten Studie für diskutierbar wenn unklar ist, in welchem Rahmen nicht geregelte Fahrzeuge ohne Lenkstange betrachtet werden sollen und ggf. am Ende Bestandteil der Ergebnisse sein werden.
Ein herzliches Dankeschön geht an Lars Stühlen von eskave und allen weiteren Unterstützern dieses Schreibens, die mit Rat und Tat geholfen haben:
Per Mail am 22.06.2020 um 11:05 Uhr versendet:
Sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen, meine Herren,
die Bundesanstalt für Straßenwesen hat vor kurzem das Projekt „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr” gestartet. Deswegen ist es dringend erforderlich, eine zeitlich befristete Sonderregelung für Fahrzeuge ohne Lenkstange zu erlassen.
Basierend auf dem damaligen Vorschlag des BMVI einer zweijährigen Ausnahmeverordnung mit wissenschaftlicher Begleitung kann nur so ein umfassenderes Bild der gesamten Mikromobilität – zusammen mit den E-Scootern – in Deutschland erstellt werden.
Die auf dieser erweiterten Basis ermittelten Erkenntnisse geben dem BMVI einen grösseren Handlungsspielraum, um Empfehlungen für mögliche Anpassungen an der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auszusprechen. Aus diesem Grund wenden wir uns als Zusammenschluss aus Akteuren im Bereich Mikromobilität heute an Sie, um eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen.
Mit freundlich Grüßen
Lars Zemke – EE BV eKF Lars Stühlen – eSkave
Gut geschrieben! Hoffe es kommt mal was positives raus. Irgendwie müsse ja Daten über den Betrieb bei uns gesammelt werden. Nur wenn keiner mit den eKfs fahren darf…..
Super Aktion, sinnvoller Ansatz, alle Argumente drin!
👍
Hoffentlich werden Die vernünftigen Argumente gehört und entsprechend umgesetzt! Ich drücke die Daumen!
Oh man, ich hoffe, da tut sich bald was.
Bin seit 3,5 Jahren und über 3000 Km mit dem elektrischen Einrad in meiner Kleinstadt unterwegs.
Heute wurde ich zum ersten Mal angehalten und komme jetzt wie erwartet wegen § 6 PflVG dran. So sinnlos, wenn man bedenkt, wie viele von den Dingern in Paris rumfahren.
Gibt es schon irgendeine Antwort vom Verkehrsausschuss?
Nein, leider nicht. Die Mail ging an jeden einzelnen Abgeordneten, da es keinen direkten Eingangskanal zum Ausschuss gibt.
Hey Lars,
sehr gut geschrieben. Danke.
Bin als begeisterter Nutzer zweier V8 Einräder über die Klage bzgl. Pflichtversicherungsgesetz auf euch (den Verband) aufmerksam geworden.
Was ihr hier macht, überzeugt mich absolut. Weiter so.
Werde nun gleich den Mitgliedsantrag absenden.
Gruß aus Kalrsruhe, Stefan