Antrittsbesuch beim BMVI

von | 22.03.2019 | BMVI | 0 Kommentare

In unserer Tätigkeit als Verband und Interessenvertretung für alle EKF-Nutzer versuchen wir natürlich mit unterschiedlichsten Gesprächspartnern in Politik und Verwaltung ins Gespräch zu kommen und die Sache der Elektrokleinstfahrzeuge zu fördern. Diese Woche nun waren wir zu unserem Antrittsbesuch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Um es kurz zu machen, wir verlassen das erste Gespräch mit gemischten Gefühlen. Zum einen hat man anscheinend schon vorher einige Bedenken, die wir in letzter Zeit öffentlich geäußert haben, wahrgenommen und reagiert. Zum Anderen erlaubt aber die Maxime, nach der das BMVI die Gesetzgebung zu Elektrokleinstfahrzeugen vorantreibt, kaum Spielraum, um hier einen Großteil der Fahrzeuge, die sich aktuell schon am Markt befinden, zuzulassen.

Doch von Beginn…es wurde relativ schnell klar, daß wir einen unterschiedlichen Blickwinkel auf die aktuelle Situation haben. Während wir als Bundesverband möglichst vielen der aktuell gefahrenen Geräte ermöglichen wollen, im Straßenverkehr legal bewegt zu werden, geht das BMVI von der Maßgabe eines festen Sicherheitskonzeptes aus, das auf alle Fahrzeuge angewendet werden muss und welches diese erfüllen müssen, um legal bewegt werden zu können. Die aktuelle Zielvorgabe des BMVI lautet daher, daß jegliche Verordnung die größtmögliche Sicherheit und Akzeptanz für alle Verkehrsteilnehmer ermöglichen muss. In dieser Sichtweise ist es egal, daß es, wie wir schätzen, 250.000 EKF schon auf deutschen Straßen gibt.

Auch wenn wir den Sicherheitsaspekt gut nachvollziehen können, ist gerade dieser letzte Punkt für uns als Bundesverband natürlich höchst unbefriedigend und wir werden weiter daran arbeiten, diese Sichtweise zu verändern.

Es gibt aber auch durchaus Erfreuliches zu vermelden. So ist unsere Kritik an einer für Hersteller kaum durchzuführenden Allgemeinen Betriebserlaubnis anscheinend angekommen. Die EKFV ist aktuell im Notifizierungsverfahren und von Seiten des BMVI wird daran nichts mehr geändert werden. Einzig bei Änderungsanträgen der Länder wird man hier noch tätig werden. Wobei das BMVI hier aktuell keine Anträge erwartet. Man kann also die Regularien des bekannten Referentenentwurfs für Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenkstange als relativ final ansehen.

Bei der Sonderverordnung für Geräte ohne Lenkstange stellt sich die Situation etwas anders dar. Im Prinzip ist diese noch nicht abgestimmt und geschrieben, jedenfalls nicht final. Das BMVI wartet das Notifizierungsverfahren der EKFV ab, da diese dann, auch mit evtl. Änderungen der Länder, die zur Zeit nicht bekannt sind, die Grundlage der Sonderverordnung wird. Man möchte hier ganz einfach doppelte Arbeit im Fall von Änderungsanträgen vermeiden. Allerdings kann man, und das haben wir ja alle schon mehr oder weniger vermutet, aus der jetzigen Form der EKFV diverse Punkte ableiten.

So wird wohl auch die Sonderverordnung die Klassen 6-12 Km/h und 12-20 Km/h mit den jeweiligen Spezifikationen und Räumen im Straßenverkehr beinhalten. Man überlegt allerdings, so wurde uns bedeutet, beim Thema ABE eine Erleichterung für Hersteller zu schaffen, wie gesagt, alles noch nicht abgestimmt, nur Überlegungen. Und da das einer unserer größten Kritikpunkte ist, finden wir jede Bewegung in der Sache erfreulich.

Soweit zum ersten Kontakt, es ist noch kein großer Schritt zur Legalisierung aller EKF, aber es ist ein Anfang. Wir werden weiter für dieses, unser Anliegen werben und kämpfen, aber es wird noch ein langer Weg.

Dabei werden wir jede Unterstützung brauchen!

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