Gewerkschaft der Polizei

von | 21.01.2021 | Allgemein, Sicherheit | 2 Kommentare

Lieber Hr. Wendt, liebe Bundesgeschäftsstelle,

mit großem Interesse habe ich Ihre aktuelle Pressemeldung gelesen und kann mich dem Punkt, dass die Gruppe der „verkehrsschwächeren Menschen wie Ältere, Sehschwache oder Gehbehinderte und Kinder“ unseren besonderen Schutz bedürfen, nur anschließen. Dies hatten Sie auch damals im Mai 2019 gegenüber Herrn Gelbhaar (Die Grünen) auf der ADAC Veranstaltung „Elektrokleinstfahrzeuge – Chancen und Risiken einer neuen Mobilitätsform“ besonders hervorgehoben.

Auch finde ich den Vorstoß der Polizei überaus treffend, mehr „interdisziplinäre sowie zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Bevölkerung“ auf den Weg zu bringen. Denn auch meine Beobachtung ist es, dass weiterhin für die Bürger der Unterschied im Bereich E-Scooter bei der Definition Fahrrad/KFZ und die damit zwangsläufig entstehenden Verständnisprobleme vereinfacht werden müssen. Leider hilft die aktuelle StVO-Novelle (z.B. der Grünpfeil, nebeneinanderfahren Fahrrad/EKF oder Nutzung Radschnellwege)  nicht weiter, sondern verunsichert die Nutzer von Mikromobilität zusätzlich. Die von uns bereits mehrfach geforderte Gleichstellung der E-Scooter mit dem Fahrrad würde mit dieser undurchsichtigen Situation sehr schnell aufräumen und bei allen Nutzern für Klarheit sorgen. Trotzdem sollte an der eKFV als Regulierung festgehalten werden und die Zulassung mit gültiger Versicherung das Maß aller Dinge sein.

Auch die von Ihnen zitierten Unfallzahlen des Statistisches Bundesamtes sind natürlich mit sehr viel Beachtung zu lesen, sollten jedoch auch im Vergleich zum Fahrrad gesehen werden. Ja, jeder Verkehrstote ist zu viel und wir sollten den Opferschutz immer an oberster Stelle sehen. Trotzdem sind wir als Verband der Meinung, dass der E-Scooter bereits mit seiner aktuellen Regulierung von 20km/h, 500 Watt Nenndauerleistung, Betriebserlaubnis und Versicherung sehr sicher vom Gesetzgeber reguliert ist.

Wie soll man deren Nutzern vermitteln, dass nun on top auch noch eine Helmpflicht, Bremslicht und Blinker kommen müssen? Im direkten Vergleich unterliegt das historisch gewachsene Fahrrad (PEDELEC) mit seiner vielfach größeren Nutzerzahl keiner Regulierung/Betriebserlaubnis, Helmpflicht oder Geschwindigkeitsbegrenzung (Muskelkraft keine/ PEDELEC <=25km/h). Ähnliches lässt sich am Unterschied aus Sicht eines Kunden aufzeigen, wenn er vor die Wahl eines Leih-E-Scooters oder Leihfahrrads im Bereich der Promillegrenze gestellt wird.

Des Weiteren halte ich es für sehr wichtig, dass möglichst alle Bürger mit Elektrofahrzeugen aus dem Bereich der Mikromobilität einer durchdachten aber schlanken und modernen Regulierungen obliegen. Deshalb spreche ich mich im Gegensatz zu Ihrer Forderung „Verzicht auf die ursprünglich geplante Ausnahmeverordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder HaltestangeFÜR eine Regulierung der lenkerlosen eKF aus, damit genau diese Bürger, die aktuell von den Mitarbeitern der Polizei täglich gestoppt werden, vielleicht zukünftig doch intermodal ihren meist <10 km kurzen Arbeitsweg o.ä. anders als mit dem Auto, Fahrrad oder falls vorhanden mit dem ÖPNV zurücklegen können.

Herr Wendt, können Sie mir den Hintergrund Ihrer Forderung ggf. genauer erläutern? Kann die Polizei seit dem 15.06.2019 bereits auf eine Statistik zurückgreifen, worin klar hervorgeht, worin die genaue Gefährdung durch lenkerlose Fahrzeuge besteht bzw. wie viele Bürger von Ihren Beamten in den letzten 2 Jahren gestoppt wurden? Was ich bestätigen kann ist, dass viele meiner Mitglieder aber auch der Community in den letzten 2 Jahren das Ahnden von Verstößen durch Beamte gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstärkt registriert haben.

Im Sommer 2021 hätten wir, wenn es zu einer Verabschiedung der Ausnahmeverordnung gekommen wäre, bereits 2 Jahre Zahlen und Daten über einen möglichen Sinn und die bisher nicht belegbare Gefährdung dieser Fahrzeuge sammeln können. Daten, die nach meiner Beobachtung sehr wichtig wären, um auf zukünftige neue Fahrzeuge der Mikromobilität angemessen reagieren und auch diese regulieren zu können.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir alle – auch die Polizei – mit einer Regulierung und zusätzlichen Aufklärung in diesem Bereich sehr viel besser zurecht kämen, als wenn weiterhin Bürger an der Nutzung solcher Fahrzeuge mit großem Aufwand seitens der Polizei gehindert werden müssen.

Sie werden mir sicherlich zustimmen und auch bereits selbst erkannt haben, dass die Tür zu dieser neuen Art der Mobilität bereits einen Spalt in Deutschland geöffnet wurde und nicht dauerhaft mit harten Strafen in den Griff zu bekommen sein wird. Vor allem wenn durch direkte Beobachtung in unsere Nachbarländer (Österreich, Frankreich, Spanien, Skandinavien oder auch Italien) zu erkennen ist, dass es mit der richtigen Begleitung und Aufklärung anders gehen kann.

Bereits im letzten Jahr zum Verkehrsgerichtstag wurde die Empfehlung an das Verkehrsministerium formuliert, genau in diese Nachbarländer zu schauen, um neue Erkenntnisse zu erhalten, die uns in Deutschland bis heute fehlen. Leider hat auch die aktuell laufende BAST-Studie zusammen mit der VUFO Dresden dies weiterhin nicht im Fokus und ermittelt ausschließlich Daten von Leih-E-Scootern.

Empfehlungen VGT

Lieber Herr Wendt, ich würde mich sehr freuen, wenn wir als Verband mit Ihnen und natürlich der Gewerkschaft der Polizei in einen offenen und konstruktiven Diskurs eintreten können, um zusammen eine Möglichkeit zu schaffen, eine akzeptable Lösung für alle Verkehrsteilnehmer auf den Weg zu bringen. Gerne möchte ich Ihnen deshalb auch zwei Quellen empfehlen, in denen es um das Thema Mikromobilität und die richtige Einbindung in den heutigen Verkehr geht.

CITA Studie (Mitarbeit des VDTÜV)

ITF-OECD-Bericht “Safe Micromobility”

Mit freundlichen Grüßen

Lars Zemke
Vorsitzender Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V.

2 Kommentare

  1. Thorsten Berger

    Lieber Lars,
    Ich freue mich festzustellen, dass die Dynamik im Bezug auf eBoards in Deutschland wächst. Ich selbst habe mir vor einiger Zeit ein eBoard gegönnt, damals war mir allerdings nicht klar, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das für den deutschen öffentlichen Raum nicht zugelassen ist. Damals war ich davon ausgegangen, das dieses den gleichen Regularien unterliegt wie eScooter. Nun überlege ich tatsächlich in naher Zukunft eine Halle anzumieten um dort dem eboarding legal nachgehen zu können. Auch überlege ich die Halle der Öffentlichkeit mit Leihboards zur Verfügung zu stellen, habe aber noch keine finale Info, ob das zugelassen ist. Theoretisch müsste es doch möglich sein, das ganze wie bei einer Kartbahn aufzuziehen, den Fahrer also auf eigene Gefahr fahren zu lassen.
    Für ein Feedback deinerseits wäre ich sehr dankbar,
    Roll on,
    Thorsten Berger

    Antworten
    • Lars Zemke

      Hallo Thorsten, Du wirst sicherlich eine Versicherung und Haftungsausschluss benötigen. Da es sich vermutlich bei der Halle um Privatgelaende handelt wird das Fahren möglich sein. Aber ich bin kein Rechtsanwalt! Beste Grüße Lars

      Antworten

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