Verbotszonen und Unfälle E-Tretroller

von | 28.06.2019 | Allgemein, Uncategorized | 0 Kommentare

Die EKFV ist nun 14 Tage in Kraft und schon werden in verschiedenen deutschen Städten Überlegungen laut, worin man über spezielle Verbotszonen für Elektrotretroller von diversen Verleihern nachdenkt.

Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge steht diesen neuen Überlegungen skeptisch gegenüber bzw. schlägt im ersten Schritt allen Beteiligten vor die durch die Elektrokleinstfahrzeugsverordnung festgelegten Punkte zu nutzen:

  • Fahren ab 14 Jahre eines EKF nur auf Radwegen oder Straßen
  • Gehweg/Fußgängerzonen sind verboten
  • Ausnahmen werden durch entsprechende Schilder „EKF frei“ geregelt
  • Pro Fahrzeug nur eine Person
  • Betrieb nur mit ABE/Versicherungsschutz

Zusätzlich legen auch alle aktuell am Markt operierenden Verleiher mit Ihren eigenen Nutzungsrechten weitere Richtlinien fest. Diese muss der Nutzer vor Fahrtantritt in der App bestätigen z.B.

  • Helm tragen
  • Kein Fahren auf Gehwegen/Fußgängerzonen
  • Respekt/Rücksicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer
  • Lokale Regeln der Stadt sind dem Nutzer bekannt
  • Ab 18 Jahren
  • Max. 4 Roller an einer Stelle

Des Weiteren wird eine Art „Geofencing“ von einigen Verleihern bereits aktiv genutzt. Dabei erkennt des Fahrzeug seine aktuelle Position und regelt z.B. Geräte die fälschlicher Weise in Fußgängerzonen gelenkt wurden auf 5-6km/h runter oder schaltet komplett ab wenn ein Kunde das Geschäftsgebiert des Verleihers verlässt.

Wie sich diese Art eines direkten Eingriffs auf die Geschwindigkeit und somit auf eine aktive Fahrsituation im Zusammenhang mit der erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnis verhält sollte durch das KBA/BMVI nachträglich bewertet werden. Dazu gab es bereits in der Vergangenheit Meldungen aus der Schweiz wo Elektrotretroller selbstständig gebremst hatten und es zu Unfällen kam.

Leider mussten wir auch in dieser Woche zwei Unfälle im Zusammenhang mit Elektrotretrollern beobachten. Wir bedauern natürlich diese Situationen außerordentlich, möchten aber auch gleichzeitig darauf hinweisen, dass es leider auch täglich zu Unfällen mit Fahrrad-, Motorrad-, und Autofahrern kommt. Leider stellen E-Tretroller hier keine Ausnahme vom Verkehrsgeschehen dar.

Aus diesem Grund wiederholen wir erneut unsere Empfehlung mit Helm und Protektoren zu fahren um das Risiko vor schweren Verletzungen bei einem Unfall zu minimieren. Auch müssen die Fahrzeuge versichert sein, damit im möglichen Fall eines verletzten Unfallbeteiligten die Regulierung des Schadens durch die Haftpflichtversicherung möglich ist.

Siehe auch News vom 24.06.2019

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