Verschiedenes!

von | 29.04.2020 | Allgemein | 3 Kommentare

Mikromobilität liegt vermutlich in den nächsten Monaten im Bereich Veranstaltungen gefühlt am Boden, da es auf den ersten Blick sehr wenig Möglichkeiten für Hersteller oder uns als Verband gibt, Fahrzeuge vorzustellen oder auch zum testen an interessierte Nutzer auszugeben.

Deshalb freue ich mich umso mehr wenn unsere Community dort draußen mit ihren Fahrzeugen für eine andere neue Art der Mobilität legal Werbung fährt.

home&smart

Auch die Presse hat Electric Empire weiterhin als Verband regelmäßig im Fokus und nimmt unser unermüdliche Engagement im Bereich Mikromobilität war. DANKE! an home&smart für den Artikel über den Bundesverband EKF. Die enorme Reichweite dieses Verbraucherportals, das regelmäßig über E-mobilität /Fahrzeuge informiert, führend in seinen Themenbereichen ist und auf dem Experten auch aus dem Emob-Bereich fundierte Beiträge exklusiv veröffentlichen, kann dem Verband wertvolle Unterstützung bieten und dessen Bekanntheit erhöhen.

öffentliche Wahrnehmung

Natürlich beantworten wir Interviewanfragen gerne und umgehend, sind aber zum Thema “Fahrzeuge ohne Lenkstange” immer wieder aufs neue erschrocken mit welchen “hemdsärmeligen” Behauptungen unsere Kritiker unterwegs sind.

  • Selbstgefährdung der Fahrer (abruptes Bremsen, Richtungsänderung, Instabilität)
  • Fremdgefährdung (insbesondere von Fußgängern durch nicht erlaubte Benutzung von Gehwegen).
  • und die Situation, dass “Geräte ohne Lenkstange” teilweise mit Versicherungen unterwegs sind ins Reich der „Fake News“ zu verweisen.

Bei solchen Behauptungen kommt mir sofort die Diskussion vom letzten Jahr in den Sinn wo der Ausbau der Unfallchurigien auf Grund des Starts der EKFV am 15.06.2019 gefordert wurde. Überraschender Weise ist genau das Gegenteil eingetreten und ich habe heute meinen E-Tretroller für 17Euro versichern können.

Wäre auch im letzten Jahr die angekündigte „Ausnahmeverordnung“ erlassen worden, dann wäre auch für diese Fahrzeugklasse eine Regelung in Kraft, um legal und versichert unterwegs zu sein. Jetzt – bereits 10 Monate später – würden die ersten Statistiken vorliegen und mit diesen Zahlen könnte das vermeintlich hohe Potenzial an „Selbstgefährdung“ untermauert bzw. widerlegt werden.

STVO Novelle

Für den Bereich Straßenverkehr möchte ich die kürzlich vom Verkehrsministerium verabschiedete STVO-Novelle ansprechen. Dort wurden sicherlich viele gute und wichtige neue Punkte etabliert. Was mir beim ersten lesen, aber weiterhin auffällt ist die Nähe des Elektrokleinstfahrzeuge zum Fahrrad. Aber in manch anderen Punkten will man davon dann wieder nichts wissen:

  • Das „Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern“ und „Mindestüberholabstand für Kfz“ gilt das auch für EKF?

Nein (§ 2 Abs. 4 Satz 1), außer in Fahrradzonen (Zeichen 244.3): “Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV ist erlaubt.” Aber nicht in einfachen Fahrradstraßen (Zeichen 244.1): “Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.”

  • Der Grünpfeil bleibt ausschließlich den Radfahrern vorenthalten?

Nein, er gilt ausschließlich für den Radverkehr (§ 37 Abs. 2 Nr. 1)

  • Einrichtung von Fahrradzonen auch für Elektrokleinstfahrzeuge ist jetzt neu oder gab es diese Regelung schon vorher?

Die Fahrradzonen wurden mit der Novelle gänzlich neu eingeführt.

  • Radschnellwege zukünftig exklusiv nur für Räder? Aber EKF müssen doch zwingend einen Radweg nutzen wenn dieser vorhanden ist.

Radschnellwege sind baulich angelegte Radwege und dürfen daher durch EKF befahren werden (§ 10 eKFV)

  • Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für EKF?  

Ja, durch das neu eingeführte Zeichen 277.1 werden die bestehenden Überholverbote für Kraftfahrzeuge jedweder Art (Zeichen 276 und Zeichen 277) durch den Sonderfall des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ergänzt.

  • Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung, soll nur für Radfahrende geprüft werden?

Ja, gilt auch für EKF!

EKF = Fahrrad ?

Gäbe es hier ein einheitliches “Wording” wie EKF=Fahrrad wäre sicherlich allen geholfen und Antworten auf Fragen wie

unser Rad und Fußweg ist so beschildert. Meines Erachtens für Escooter verboten zu benutzen. Korrekt?

wären nicht:

“Als e Scooter bist du sowas wie ein Fahrrad.” oder “Du kannst da problemlos fahren…”

Leider ist mit dieser Ansicht die nächste Diskussion mit der Polizei vorprammiert. Eine ähnliche Falschwahrnehmung beobachtet man im Bereich der Promillegrenze im Zusammenhang mit Alkohol auf dem E-Scooter schon länger.

Trotzdem möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es auch einfache und schnelle Entscheidungen geben kann. Die Stadt Berlin sorgt gerade für positive Aufmerksamkeit mit der Schaffung von temporären Radstreifen. So wird schnell und einfach mehr sicherer Platz für die “schwächeren” Verkehrsteilnehmer geschaffen und warum sollte es dann nicht auch Möglichkeiten geben um eine tempöräre lokale Ausnahmeverodnung für Geräte ohne Lenkstange zu erteilen?

Wie sind eure Beobachtungen dazu und wie nehmt ihr das gegenseitige Miteinander im Straßenverkehr wahr? Sind Fahrzeuge ohne Lenkstange wirklich so gefährlich oder ist das nur die Angst vor dem Unbekannten?

Schreibt mir in die Kommentare!

UPDATE 01.05.2020 zum Thema STVO-Novelle

3 Kommentare

  1. markus uebel

    600 watt auf min. 1000 watt anheben (dass man auch 2 motoren hat, somit bessere und auch dringend nötige bremsleistung), helmpflicht (sinnvoll) beim e skateboard aber bis zu 30 km/h, erst ab 16 jahre, ebikes auch 1000 watt erlauben und 25 km/h, mofa 30 km/h erlauben (helmpflich, führerschein aber bitte bitte nur einfachen und günstigen), im prinzip ekf´s den fahrrädern gleichsetzen, detailregelungswahn beenden, einfach regelungen von californien (mit kleinen anpassungen an unsere km/h werde) übernehmen, warum schaffen das politiker nicht, dass die mal einfach youtube videos schauen oder von mir aus mal selber wo hinfliegen, ist in den usa seit 2010 geregelt (sinvoll !!) und erlaubt

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