Ein Jahr Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV in Deutschland

von | 12.06.2020 | Presse | 0 Kommentare

Seit einem Jahr darf ein Teil der Elektrokleinstfahrzeuge legal in Deutschland bewegt werden – Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge zieht ein gemischtes Fazit.

Berlin, 12. Juni 2020 – Seit dem 15. Juni 2019 dürfen zugelassene E-Tretroller in Deutschland legal bewegt werden. Seitdem sind sie zu einer wertvollen Ergänzung im nachhaltigen Verkehrsmix geworden. Die Benutzung aller anderen Elektrokleinstfahrzeuge ist in Deutschland jedoch weiterhin nicht erlaubt und deren Fahrer werden kriminalisiert. Und während die Öffentlichkeit und die Presse hauptsächlich die Probleme der Sharinganbieter im Fokus hat, sind gerade privat gekaufte E-Tretroller auf dem Land und in Kleinstädten wichtige Ergänzungen zur individuellen Mobilität. Abschließend positiv ist die Unfallzahl zu bewerte. Im Vergleich zu allen anderen Fahrzeugklassen haben Elektrokleinstfahrzeuge in den letzten 12 Monaten die wenigsten Schwerverletzten und Toten zu beklagen.

Das Verkehrsministerium hat im letzten Jahr mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV einen Weg gewählt, der zwar formaljuristisch gangbar ist, aber in der Anwendung viele Probleme geschaffen hat. So wurde nur die Bauform Tretroller für den Straßenverkehr freigegeben, andere innovative Konzepte, wie das Monowheel oder das Elektroskateboard, sind weiterhin verboten und deren Nutzer werden als Straftäter verfolgt. Frankreich und Italien haben hier im letzten Jahr deutlich liberalere und zukunftsorientierte Gesetze geschaffen. Auch der verwendete Slogan “dem Fahrrad gleichgestellt” hat nur Verwirrung geschaffen, da für den Endnutzer nicht ersichtlich war, dass EKF eben doch Kraftfahrzeuge sind. Die Folge waren unter anderem unzählige Anzeigen wegen Alkohol am Steuer.

Und trotzdem ist festzuhalten, dass die Schwarzmalerei im Vorfeld bezüglich erhöhter Unfallzahlen und Toten im Straßenverkehr widerlegt werden konnte. Viele leichte Unfälle ließen sich auf die Unerfahrenheit mit den neuen E-Tretrollern zurückführen. Bei schweren Unfällen waren oft Autos oder Lastwagen beteiligt, ein Problem, das wir mit Fahrradfahrern und Fußgängern teilen. Als Bundesverband würden wir uns wünschen, dass sich auch die Presse diesem, in letzter Konsequenz tödlichem, Problem stärker annimmt. Stattdessen scheinen jedoch Artikel über umgeworfene E-Tretroller deutlich mehr Reichweite zu erzielen.

Als Verband fordern wir daher endlich eine weitere Öffnung der Gesetzgebung für alle Elektrokleinstfahrzeuge und eine echte Gleichstellung mit dem Fahrrad. Die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung zeigt hier nur wieder auf, dass in Deutschland ein Gesetzestext mehr zählt als eine sinnvolle Gesetzgebung. “Es ist doch ein weiterer Schildbürgerstreich, dass Fahrradfahrer in Zukunft bei Rot rechts abbiegen können, Elektrokleinstfahrzeuge aber nicht,” sagt dazu Ramòn Goeden, stv. Vorstand des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge, “sowas ist dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht zu vermitteln und wird nur zu Verwirrung führen, da man sich denselben Verkehrsraum teilt.”

“Einiges hat im Rahmen der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge, oder besser der E-Tretroller, in Deutschland gut funktioniert, aber vieles eben auch nicht.” ergänzt Lars Zemke, Vorsitzender Vorstand des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge. “Kleine Elektrofahrzeuge bieten enorme Möglichkeiten im Rahmen eines nachhaltigen Verkehrsmix. Leider erkennt man diese Chancen im Verkehrsministerium und in den Bundesländern bisher nicht. Gerade die privat gekauften E-Tretroller sind eine Erfolgsgeschichte, die den Menschen in ländlichen Regionen mehr Mobilität ermöglicht. Und auch deutsche Sharinganbieter arbeiten kontinuierlich an mehr Nachhaltigkeit. Wir als Bundesverband wollen diese Entwicklung auch in den folgenden Jahren weiter begleiten und
vorantreiben.”

Über Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V.
Der Bundesverband ist die Interessenvertretung für Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen und Firmen, die in diesem Bereich aktiv sind. Wir vertreten die gemeinsamen rechtlichen, wissenschaftlichen, gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der Nutzer, Anbieter und Hersteller jedweder Elektrokleinstfahrzeuge gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Wir werben weiterhin für eine innovative Mobilitäts- und Verkehrspolitik und versuchen, umweltbewusste und platzsparende Fahrzeuge als sinnvolle Alternative der Verkehrswende in der Gesellschaft bekannt zu machen.

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+49 163 1665 819
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