Samstag geht’s los?! Leider nicht!

von | 13.06.2019 | BMVI | 0 Kommentare

Das Bundesverkehrsministerium hat wiederholt angekündigt, dass ab diesem Samstag, den 15.6.2019, Elektrokleinstfahrzeuge legal im Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Leider werden die Bürger hierdurch in die Irre geführt.

Frage: Sind Sie im Besitz eines ‘Metz Moover’ (Preis ca. 2000€) oder ‘BMW X2 City’ (Preis ca. 2400€)? Nein? Dann dürfen Sie Ihr Elektrokleinstfahrzeug auch weiterhin NICHT im deutschen Straßenverkehr fahren.

Wie kann das sein?
Die eScooter von Metz und BMW sind bisher die einzigen Elektrokleinstfahrzeuge, die im Rahmen von international beispiellos strengen Auflagen den Segen des Bundesverkehrsministeriums erhalten haben. Das heißt im Klartext: alle anderen elektrisch betriebenen Fahrzeuge (eScooter, Hoverboards, elektrische Skateboards, elektrische Einräder …), die in unseren europäischen Nachbarländern problemlos gefahren werden dürfen, sind und bleiben weiterhin ILLEGAL auf deutschen Straßen.

Technische Anforderungen eines Elektrokleinstfahrzeug nach Definition des Bundesverkehrsministeriums: Das Fahrzeug muss eine vom Hersteller beim Kraftfahrt Bundesamt erwirkte Allgemeine Betriebserlaubnis [ABE] oder eine vom Halter erwirkte Einzelbetriebserlaubnis [EBE] erhalten haben. Eine solche EBE wird leider unmöglich zu bekommen sein. Ebenso muss das Fahrzeug gemäß DIN EN 15194:2018-11 gegen Manipulation geschützt sein, womit z.b. sichergestellt werden soll, dass die vom Gesetzgeber erlaubte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und weitere technische Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden. Das Fahrzeug muss eine Lenk-/Haltestange vorweisen und vieles mehr, was hier aufzuzählen den Rahmen sprengen würde.

Erfüllt das Fahrzeug all diese Kriterien, so erhält es einen offizielle Plakette, die es als ‘Elektrokleinstfahrzeug’ deutscher Definition ausweist. Nur dann kann der Halter, der ein Mindestalter von 14 Jahren haben muss, dieses Fahrzeug ordnungsgemäß versichern und die so erworbene Versicherungsplakette am Fahrzeug befestigen. Nur dann darf er legal fahren.

Welche Strafen hat ein Nutzer eines nicht zugelassen Fahrzeugs zu erwarten? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Schon heute fällt auf, dass immer mehr Mitbürger nicht zugelassene elektrische Fahrzeuge im Straßenverkehr nutzen, weil Sie sich vermutlich nicht im Klaren sind, dass sie etwas Verbotenes tun. Heute zu mutmaßen, welche Strafen die Nutzer illegaler Fahrzeuge nach Inkrafttreten der neuen Verordnung erwarten werden, käme einem Blick in die Kristallkugel gleich. Wir haben allerdings hier eine detaillierte Sammlung in der Vergangenheit ausgesprochener Strafen zusammengestellt.

Quelle BMVI Instgram Post 27.02.2019

Auch würden wir es als Bundesverband sehr begrüßen wenn an den Plänen für eine “Ausnahmeverordnung für Geräte ohne Haltestange” festgehalten wird. Gerne unterstützen wir eine Vorbereitung/Planung als BV EKF.

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