Statement zum aktuellen FDP-Antrag

von | 20.03.2019 | Allgemein, Uncategorized | 2 Kommentare

Statement zum aktuellen FDP-Antrag – “E-Scooter und Hoverboards jetzt bürgerfreundlich zulassen – Flexible Mobilität schnell und innovativ ermöglichen“.

‘Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V’ begrüßt ausdrücklich den zur Abstimmung im Deutschen Bundestag vorgelegten Antrag der FDP-Fraktion zum Thema der Elektrokleinstfahrzeuge.

Der Antrag zeichnet sich dadurch aus, dass er die in unseren Europäischen Nachbarländer längst realisierte Einbindung moderner Elektrokleinstfahrzeuge in den Straßenverkehr ermöglicht, indem Elektrokleinstfahrzeuge von bürokratischen Hürden befreit werden und somit auch in Deutschland Verbreitung finden können. Hierbei wird auf eine angepasste Regulierung gesetzt, die zwischen drei Fahrzeugklassen unterscheidet.

  • Freizeitklasse bis 12 km/h [Hoverboards, Hovershoes, Balanceboards, … ]
  • Pendlerklasse bis 25 km/h [moderate e-Scooter, e-Skateboards, elektrische Einräder, OneWheels, …]
  • Sportlerklasse bis 45 km/h [schnelle Varianten von e-Scootern, e-Longboards, elektrischen Einrädern, OneWheels … ]

Hierbei schlägt das Konzept dem Gesetzgeber eine mit zunehmender Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs strengere Regulierung vor, was sich im vorgeschriebenen Mindestalter des Fahrers, der zu befahrenden Verkehrsfläche [Fußweg, Radweg, Straße] und auch in einer Führerschein- und Versicherungspflicht in der höchsten Klasse äussert.

Diese Steigerung der formalen Anforderungen ist in Deutschland jahrzehntelang erprobt, wo z.b. Kinder, die gerade erst Fahrradfahren gelernt haben, zunächst Sonderrechte auf Gehwegen genießen, Jugendliche zunächst ihren Mofaführerschein machen und später dann im Erwachsenenalter auch die Fahrerlaubnis für größere und schnellere Fahrzeuge erwerben können, usw… Der Entwurf ist damit deutlich näher an der Realität als die Elektrokleinsfahrzeuge-Verordnung der Bundesregierung.

2 Kommentare

  1. Volti

    PLEV 3 Klassen

    Eine 3-Klasseneinteilung von PLEV finde ich gut, sowas ähnliches habe ich auch schon Mal vorgeschlagen.

    Aber eine “Freizeitklasse” mit weniger als 12 km/h klingt eher nach Spielzeug als nach Verkehrsmittel, so etwas braucht niemand auf öffentlichen Verkehrswegen.

    Eine “Sportklasse” mit Zulassung als Kfz ist jetzt auch schon möglich. Klasse L1e-A bis 20/25 km/h, Klasse L1e-B bis 45 km/h. Allerdings wären für besonders leichte Fahrzeuge einige Ausnahmeregelungen in den Bauvorschriften wünschenswert.

    PLEV könnte man sinnvoll in folgende 3 Klassen aufteilen:

    LM-Klasse (Last Mile): 12 bis 20 km/h; klein, leicht und klappbar zum Mitnehmen als Handgepäck; fahren wahlweise auf Rad- oder Gehweg (auf Gehweg selbstverständlich nur Schritttempo)

    B-Klasse (Bicycle): 25 km/h; gleichgestellt mit Fahrrad und Pedelec 25; fahren auf Radweg, Gehweg nur bei “Fahrrad frei”, Straße wenn kein Radweg da; ÖPNV Mitnahme wie Fahrradmitnahme, klappbar als Handgepäck

    S-Klasse (Speed): 32 km/h; Einstufung nicht als Kfz, Versicherungspflicht: nur Privathaftpflichtversicherung, Helmpflicht: NTA 8776 (wie in den Niederlanden für S-Pedelecs); ÖPNV Mitnahme wie Fahrradmitnahme; fahren wahlweise auf Straße oder Radweg, Gehweg nur bei “eKF 32 frei”; in diese Klasse könnten auch leichte S-Pedelecs bis 32 km/h aufgenommen werden

    Für alle 3 Klassen sollte weder eine ABE noch eine Fahrerlaubnis nötig sein. Zur Unterscheidung der Klassen könnte ein Aufkleber mit der entsprechenden Geschwindigkeitsklasse (20/25/32) dienen.

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  2. Tetrachromat

    Das ginge in die richtige Richtung! Was werden dazu aber die Lenkstangen Enthusiasten sagen?
    Was sind wir froh dass die nicht die Surfbretter, die Snowboards und die Ski zulassen mussten. Die hätten sicher alle eine Lenkstange…

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