Update Klage

von | 23.08.2020 | Klage | 14 Kommentare

diesmal erfolgt das Update zur Klage wesentlich schneller, da bereits die erste Antwort des OLG München vorliegt und von mir eine Stellungnahme binnen 7 Tagen erwartet wird. (Antrag auf Fristverlängerung wure bereits gestellt) Da ich mit der Stellungnahme über den weiteren Fortgang bzw. auch über das Ende der Berufung entscheide, möchte ich zum einen vorab ALLE Unterstützer darüber in Kenntnis setzen und zusätzlich auch eure Meinung wissen:

Meines Erachtens bleiben lediglich zwei Möglichkeiten (Änderungen nach gründlicher Prüfung vorbehalten):

1. Rücknahme der Berufung, Kosten klein halten. Das Verfahren wäre damit beendet, der Hinweisbeschluss in der Welt.

2. Blick auf den Bundesgerichtshof, die volle Distanz mitnehmen!

Dazu müsste der Vortrag (risikoreich) erweitert werden bezüglich etwaiger eigener Handlungen meinerseits. (Punkt 1.2.1)

Gleichwohl wird sich das Oberlandesgericht nicht umstimmen lassen. Bleibt nur noch auf den BGH – Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu hoffen. 

Die Streitwertgrenze von 20.000,00 EUR wäre nicht überschritten, jedoch könnte argumentiert werden, dass eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung sowie zur Klärung einer bisher nicht entschiedenen Rechtsfrage erforderlich wäre.

Das Oberlandesgericht würde die Revision höchstwahrscheinlich nicht zulassen, so dass zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden müsste (auch dies muss bereits durch einen Anwalt beim Bundesgerichtshof geschehen).

In der Stellungnahme müsste ich darlegen wann und wo ich meine 5 nicht zugelassenen Fahrzeuge gefahren habe und oute mich damit direkt als Straftäter. Auch würde BGH bedeuten, einen neuen zusätzlichen Anwalt zu beauftragen, da Herr Höhne beim BGH nicht zugelassen ist.

Aktuell gibt es nur 40 zugelassene BGH Anwälte in Deutschland. Dies ist wieder mit weiteren nicht unerheblichen Kosten verbunden!

Aktuell sind netto noch 3.600 Euro im Topf – nach Abzug der 888 Euro Berufungskosten plus erste Rechnung von 910 Euro des Anwalts für die Bearbeitung der Berufung.

Wie ist eure Meinung? Tor 1 „Berufung zurückziehen“ oder Tor 2 „Berufung durchziehen“ um ggf. zum BGH zugelassen zu werden? Tor 2 muss ich nochmal um die Unterstützung der Community bitten.

Beste Grüße Lars Zemke

Der Beschluss des OLG München vom 04.08.2020.

14 Kommentare

  1. Holger Monz

    Tor 2, durchziehen.

    Man kann ja auch noch dahingehend argumentieren, dass man auf EKF-Demos – wo man soweit mir bekannt – legal fahren darf, aber keinen Versicherungsschutz hat.

    Das Argument der schwierigen Kalkulation halte ich für schwach, da jedes 25km/h Pedelec inzwischen in der gewöhnlichen Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist und hier auch keine Anhebung der Prämien durch die mittlerweile starke Verbreitung der E-Bikes eingetreten ist. Zumal normale Skateboards auch in jeder Privathaftpflicht mitversichert sind, also offenbar kaum ins Gewicht fallen.

    Das OLG München scheint aufgrund des Standortes sehr versicherungsfreundlich zu sein.

    Beim BGH wäre zudem eine neue Kanzlei notwendig, da nur ganz bestimmte (ca. 20?) Kanzleien eine BGH-Zulassung haben. Es ist nicht verkehrt wenn ein BGH-Anwalt mit seiner Sichtweise sich der Sache annimmt.

    Ein Vorteil wäre natürlich auch, dass unser Anliegen dadurch mehr publik würde.

    Anbei noch ein interessanter Artikel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/mobilitaet-verkehr-elektro-skateboard-sicherheit-gesetzgeber/

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  2. Skytopia

    Also ich kann dem Beschluss entnehmen, dass die Allianz keine Versicherung “unserer Fahrzeuge” übernehmen will/muss, weil diese ohnehin nicht erlaubt sind. Das kann ich irgendwo auch nachvollziehen. Andererseits frage ich mich, warum diese denn überhaupt verboten sind?

    Zehnmal wird die fehlende “technische Genehmigung” bemängelt. Wie kommt diese denn zustande? Wer vergibt diese? Weltweit fahren Menschen mit EUCs, E-Scootern und E-Skateboards durch die Gegend. Es gibt Firmen, die sich allein auf die Entwicklung solcher Fahrzeuge spezialisieren und damit erfolgreich sind. Das deutet darauf hin, dass diese technisch zumindest brauchbar sind, sonst würden Leute diese ja nicht nutzen bzw. kaufen. Google wirft mir bei der Recherche zur “technischen Genehmigung” eine Rahmenrichtlinie von 2007 vom Kraftfahrt-Bundesamt raus. Zu der Zeit hat Obama gerade seine Präsidentschaftskandidatur angekündigt, um das Ganze mal in einen zeitlichen Kontext zu stellen. Wenig verwunderlich, dass sich heutige Fahrzeuge nicht zwingend auf Konstrukte von vor 13 Jahren anwenden oder anhand dessen einordnen lassen.

    Natürlich sollte alles, was auf den öffentlichen Straßen fährt, reguliert und vor allem technisch getestet und genehmigt sein. Sicherheit und Haftung im Schadensfall müssen natürlich oberste Priorität haben. Dennoch wirkt es auf mich, als haben irgendwelche verantwortlichen Leute an irgendwelchen Schreibtischen einfach nicht die Zeit/Lust/was auch immer, sich anständig mit dieser Thematik auseinanderzusetzen und weisen lieber einfach alles ab. Keine Lenkstange? Schmutz! Nur ein Rad? Wie verantwortungslos. Über 20 km/h? Was da alles passieren kann! Nein, nicht alles auf deutschen Straßen, was keinen Verbrenner hat, ist schlecht. Fortschritt heißt Veränderung.

    Ich persönlich stecke da nicht annähernd so tief im Thema drin wie du, lieber Lars. Allerdings denke ich, dass man zuerst erreichen muss, dass die Fahrzeuge grundsätzlich nicht mehr verboten sind, damit Versicherungen diese auch “ruhigen Gewissens” versichern. An der Berufung festzuhalten, könnte ein teures Vorhaben werden, was vermutlich keine Früchte tragen wird. Es ist es nicht wert, sich hierfür als Straftäter (fast witzig, wenn es nicht so traurig wäre!) zu outen.

    Danke dir und allen anderen, die sich dafür einsetzen!

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  3. markus uebel

    eine möglichkeit (eventuell): sich ein land in der eu raussuchen wo das erlaubt ist oder zumindest besser und dann darauf klagen das deutschland das auch erlauben muß (sollte). evtl. gibt es do irgendwo einen paragraphen der besagt, das man als eu bürger das recht hat z.b. in ein anderes land zu gehen und da den führerschein zu machen auch ohne das man da gemeldet ist, england hatt z.b. kein meldepflicht (ja ich weiß die sind nicht mehr in der eu, aber evtl. hat schottland keine meledpflicht)

    2. möglichkeit: prinzipiell klagen, da man die alten führerschein regeln als überholt ansieht, und auf gesetzgeberische erlaubnis der neuen möglichkeien (skateboard, e moped auch bis 4000 watt und 70 km/h ohne führerschein) besteht

    3. letztlich sollte man für e scooter, e bikes, e mopeds eine klasse einführen ohne führerschein, aber straßengesetze, regeln, etc. gelten klar, erlaubnis radwege aber nur mit angepaßter geschwindigkeit und ich sag mal so 5000 watt und unter 80 km/h (in etwa) aber das ist dann schon eine palast (äh) führerschein revolte

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  4. Vellberger

    Ich werde versuchen mit meinen Freunden nach Berlin zu kommen. Ist aber von Süddeutschland auch eine Zeit- und Kostenfrage. Wären eigentlich mindestens 4 Monowheelfahrer haben aber derzeit leider nur 3 Geräte.
    Eines verstehe ich aber immer noch nicht: Warum wird immer die Allianz verklagt? Die kann doch nix dafür wenn sie keine illegalen Fahrzeuge versichern will. Es geht doch darum eine Gesetzesänderung anzustoßen um die Fahrzeuge dann versicherungsfähig zu bekommen? Steh da irgendwie auf´m Schlauch. Hoffe nur, dass wenn unsere Fahrzeuge zugelassen werden sollten, diese sich auch auf zumutbare Leistung / Geschwindigkeiten / Orte bezieht. Sehr sehr gerne auch mit Zulassung und Führerschein für diese Geräte! Monowheels sind kein Spielzeug für Kinder, sondern mein tägliches Verkehrsmittel zum Pendeln. Aber bitte nicht auf Landstraßen mit 20km/h rum eiern, da gehören sie nicht hin. (Und auch sonst nichts, das 20km/h fährt.)
    Man muss sich mal überlegen was eigentlich schon alles zugelassen ist. Fahrrad, Motorrad, LKW, Pferd…. und sich mal Gedanken machen mit welchen Argumenten diese Arten der Mobilität im heutigen Straßennetz zugelassen werden würden, wenn wir sie nicht schon seit Jahrzehnten gewohnt wären. Masse und Bremsweg (LKW), Gefahrgut als Treibstoff (alle Verbrenner), Balancierend ohne Führerschein und Helm (Fahrrad), Balancierend mit 300PS und einem Mitfahrer, der sich am Fahrer festhält. Mit etlichen Toten Jahr für Jahr (Motorrad) Ein wildes, schreckhaftes Tier, wohl gemerkt ohne Lenkstange ^^ (Pferd) Alles zulässig! Und ich bin ein Verbrecher? Aber wem erzähle ich das….

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  5. Crania

    Hallo,

    es ist doch naiv zu glauben, dass in DE irgendeine Organisation(TÜV usw.) oder aaS
    (amtlich anerkannter Sachverständiger) einem Fahrzeug eine
    EBE(Einzelbetriebserlaubnis) erteilt, welches nicht zu einer bestimmten Fahrzeugklasse gehört.
    Was soll der Sachverständige denn da Prüfen, wenn keine Prüfkriterien vorliegen.
    Schaut Euch doch nur mal die Anforderungen zur eKFV(Elektrokleinstfahrzeugverordnung) an.
    Man kann natürlich argumentieren, typisch DE, alles reglementieren… aber kann ein Miteinander
    im gemeinsamen Verkehrsraum ohne Regeln überhaupt funktionieren?
    Es ist doch für alle Verkehrsteilnehmer wichtig zu wissen, mit was die anderen da unterwegs sind
    und welche Möglichkeiten diese Geräte haben.

    Also nach meiner Einschätzung, sollte man die Revision zurückziehen
    und das Geld lieber in Lobbyarbeit investieren, damit der Gesetzgeber
    für alle Fahrzeuge ohne Lenk und Haltestange eine eigene Klasse definiert.
    Diese eigene Klasse ist notwendig, damit hierzu Klassenattribute festgelegt werden können
    nach denen geprüft wird und die Versicherungen eine Risikoabschätzung vornehmen können.

    Begründung: Sollte die Revision vor dem BGH erfolgreich sein,
    bekommt man zwar eine Versicherung, kann dann aber trotzdem nicht im
    öffentlichen Verkehrsraum fahren, da keine Zulassung vorhanden ist.
    Bei jeder Kontrolle: Einzug des Fahrzeugs, Fahren ohne Betriebserlaubnis, Strafverfahren,
    im Wiederholungsfall Führerscheinentzug…
    Dies ist meiner Meinung nach nicht Zielführend.

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    • Lars Zemke

      Hallo Karl-Heinz, ganz so naiv sind wir nun doch nicht denn es hat bereits schon einmal geklappt: http://www.thomasknauf.de/UrteileProvinzial.pdf , ich gebe Dir Recht das Problem mit der ABE bleibt bestehen aber die Straftat ist vom Tisch. Geld für Lobbyarbeit ok, aber auch dies will geplant sein. Wie sieht’s aus? Lust uns zu unterstützen? Gruss Lars

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  6. Jürgen

    Hallo Lars,
    ich hatte hier irgendwo etwas gelesen über den Unterschied zwischen “Fahren ohne Führerschein” und “Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Wenn ich es richtig verstanden habe, fahre ich auch mit Versicherung ohne Fahrerlaubnis, da keine ABE besteht und mir drohen 60 Tagessätze, als 60 Tage Knast und ich bin ein Straftäter. Dann ist doch der Straftatsbestand nicht vom Tisch? Oder habe ich da was falsch verstanden?
    Auf jeden Fall: Ganz herzlichen Dank für deinen Einsatz!

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    • Lars Zemke

      Hallo Jürgen, ja genau so ist es. Vom Prinzip würde die “Versicherung” Dich aus dem Straftatbestand rausholen aber wenn der Beamte im Thema ist auch wieder nicht. Denn unsere Fahrzeuge stehen nicht auf der Liste der zu versichernden Fahrzeuge. Ich habe schon Kontrollen erlebt wo der Beamte alles überprüft und grünes Licht zu Weiterfahrt gab aber sauber ist das alles nicht. Die ABE fehlt weiterhin!

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  7. Niels

    Oh man ist das verkorkst.
    Dann macht es doch wenig Sinn weil man am Ende wieder keine Rechtssicherheit hat.
    Was ist denn mit dem “europäischen Weg”. Nach dem Motto was in Frankreich oder Dänemark auf die Straße darf, muss es hier auch dürfen So kamen doch auch z. B. die Gokarts hier auf die Straße, oder?
    Am besten wäre es doch beim EuGH eine europaweit einheitliche Lösung einzufordern. Für Drohnen würde sowas doch auch geschafft.
    Da könnte man sich auch mit den Niederländern usw. zusammenschließen.

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    • Lars Zemke

      Laut EU Verordnung 168/2013 liegt es in der Hand eines jeden einzelnen Mitglieds dies national zu regeln. Zwecks Drohnen hatte das BMVI damals auch erst eine eigene Richtlinie herausgegeben. Gruß Lars

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  8. Timo

    Möchte mir ein Onewheel anschaffen bin jedoch aufgrund der Gesetzeslage nicht willig dies zu tun. Gibt es einen Newsletter oder muss ich alle paar Wochen auf die Website schauen für News zu dem Thema?

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    • Lars Zemke

      Hi Timo, muss alles organisiert werden innerhalb des Verbandes. Tatkräftige Unterstüzung ist gewünscht 🙂

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  9. klaus lehmenn

    Solange es die antiquierten Gesetze und Vorschriften gibt, wird jeder Richter GEGEN eine freie Zulassung urteilen MÜSSEN. Egal, wie er persönlich dazu steht. Ich sehe nur die Einlösung des Versprechens/der Aussage des Herrn Scheuers vom letzten Jahr, Monowheels und Co als Sportgeräte einzustufen zu lassen und damit eine freie Bewegung zu ermöglichen. Erinnert er sich nicht mehr daran, oder traut er es sich nicht mehr, nachdem die E-Scooterzulassung ja nun durch die Kommerzialisierung völlig am Grundgedanken vorbeilief.

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    • Lars Zemke

      Hallo Klaus, bei der Klage geht es um keine Zulassung. Nur um die Versicherung um aus der Straftäterecke zu kommen. Das der Weg lang und hart bleibt ohne Mithilfe des Verkehrsministeriums ist leider unbestritten.

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