Bundesverband will Klärung der Rechtslage für alle Fahrzeuge, die nicht den Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung entsprechen.
Berlin, 16. Oktober 2019 — Nach der aktuellen Rechtslage sind nur E-Tretroller in Deutschland versicherbar, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrtbundesamt erhalten haben. Allerdings versichern diverse Unternehmen auch andere Fahrzeuge, wie Monowheels und E-Skateboards. Dabei ist nicht klar, ob die Versicherungen im Falle eines Schadens nicht doch Regressansprüche an die Versicherungsnehmer stellen. Diese unklare Rechtssituation muss dringend geklärt werden.
Nutzer von Fahrzeugen ohne Lenk- und Haltestange sind de facto und aufgrund einer bisher vom BMVI angekündigten, aber nicht in Kraft gesetzten Ausnahmeverordnung, illegal auf deutschen Straßen unterwegs. Ein Kraftfahrzeug ohne Versicherungsschutz gemäß dem Pflicht-versicherungsgesetz im deutschen Straßenverkehr zu führen ist jedoch gemäß § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes als Straftatbestand mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.
Trotz fehlender ABE und geregelter Rechtsgrundlage ist es vielen Fahrern aktuell trotzdem möglich, bei verschiedenen Versicherungen den erforderlichen Versicherungsschutz für z.B. ein MonoWheel, Elektro-Skateboard oder auch einen E-Tretroller ohne die an sich zwingende Straßenzulassung zu erhalten. Denn die Versicherungen sind gemäß § 5 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes gezwungen, auf Antrag eine Versicherung für jedes Kraftfahrzeug abzuschließen.
Zwar begrüßt der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge die Tatsache, dass möglichst viele Nutzer versichert am Verkehr teilnehmen können, allerdings ist es gleichzeitig beunruhigend, da nicht endgültig geklärt ist, was im Schadensfall passiert. Hier sind durchaus Szenarien, wie eine Verweigerung der Regulierung oder Schadensübernahme mit anschließender Klage zur Einforderung entstandener Kosten, möglich.
Um nun Klarheit und eine sichere Nutzung dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr zu ermöglichen, hat Lars Zemke, Vorstand des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge e.V, Klage beim Amtsgericht München gegen die Allianz Deutschland AG, eingereicht. Anhand der Forderung für den nötigen Versicherungsschutz für fünf unterschiedliche Elektrokleinstfahrzeuge möchten wir ein belastbares Urteil erwirken, welches Rechtssicherheit beim Thema Versicherungsschutz für alle Nutzer schafft. Darüber hinaus sehen wir als Bundesverband in der Versicherung einen wesentlichen Beitrag zur Absicherung aller Beteiligten im Straßenverkehr. Wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Prozess in der teilweise sehr emotionalen und auch unsachlichen geführten Diskussion zum Thema E-Scooter, auch neuen Schwung in das durch die Bundesregierung auf Eis gelegte Thema zur einheitlichen legalen Regelung aller Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland bringen wird.
Über Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V.
Der Bundesverband ist die Interessenvertretung für Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen und Firmen, die in diesem Bereich aktiv sind. Wir vertreten die gemeinsamen rechtlichen, wissenschaftlichen, gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der Nutzer, Anbieter und Hersteller jedweder Elektrokleinstfahrzeuge gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Wir werben weiterhin für eine innovative Mobilitäts- und Verkehrspolitik und versuchen, umweltbewusste und platzsparende Fahrzeuge als sinnvolle Alternative der Verkehrswende in der Gesellschaft bekannt zu machen.
Prozessbevollmächtigte des Klägers im Verfahren am LG München I,
Az.: 34 O 11826/19
Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft, https://www.admody.com/
Rechtsanwalt Sebastian Höhne, LL.M., LL.M.
service@admody.com
Ich habe mein innmotion V10f bei der Allianz versichert mit Fahrzeugdaten , als Fahrzeug Typ steht Stehmobile , bin im Schadensfall bis 1,5 Mio € versichert.
Das geht? 😲
Musstest du ein Kennzeichen dranmachen? Und was ist mit der Polizei? Fehlt nicht die Betriebserlaubnis oder kannst du jetzt legal damit überall fahren?
Mark, genau das versuchen wir mit der Klage zu klären. Bis auf E-Scooter hat kein EKFV in Deutschland eine ABE bzw. damit eine Versicherung.
Sind Geräte ohne Lenkstange überhaupt schon ein Elektrokleinstfahrzeug, wenn es noch keine Verordnung dafür gibt? Was passiert bei Oliver im Schadensfall? Die Allianz wird sicherlich regulieren aber ggf. holt sie sich danach das Geld beim ihm wieder? was ähnlich dazu gab es damals mit den Segways -> Segway Urteil
Danke Lars, ich hoffe die Klage kommt durch und geht positiv für uns eKf Fahrer aus. Mit einer gültigen Versicherung ist auch ein ruhigeres fahren möglich.
Ich werde mich wohl doch entscheiden electricempire mit meinem Beitritt zu unterstützen.
Berno vielen Dank für Deine Unterstützung!
Super und herzlichen Dank für Euren unermüdlichen Einsatz.
Auch ich werde jetzt electricempire mit meinem Beitritt unterstützen! Nur so schaffen wir das gemeinsam!
Gut das ihr das Thema aufnehmt.
Die Versicherungen sprechen hier – wie der rote Mann sagen würde – mit gespaltener Zunge. Einerseits nehmen sie das Geld gerne und geben sich ahnungslos. Dabei könnten sie (die Frage ist, müssten sie auch?) im Zentralregister der Zulassungsbehörde sehr einfach nach Vertragsabschluss prüfen, ob die Fahrzeuge eine Zulassung haben oder eben nicht. Die R+V macht es.
Bis letztes Jahr waren wir mit unseren EUC ebenfalls bei der Allianz versichert.
Nachdem ein Freund mit seinen Einrad in Düsseldorf angehalten wurde und der übereifrige Polizist bei der Allianz angerufen hat und es dort hieß “Elektrische Einräder versichern wir nicht!” kam dann ein Schreiben von der Allianz Zentrale an das Versicherungsbüro und aus die Maus.
Ich erwarte spannende Antworten zu den Begriffen “Kontrahierungszwang” und “Kraftfahrzeug”. 🙂
Viel Eefolg!
Wann kommt der nächste Podcast? 😥
Wenn alles klappt in der kommenden Woche. Leider war ich letzte Woche krank und somit konnten wir den nicht aufnehmen. Sorry!
Ich war neulich beim Allianz Versicherungsbüro, die wollten mein eSkateboard allerdings nicht versichern ohne ABE. Auch nicht als Stehmobile o.ä. Welche Versicherung macht das denn derzeit?
Das würde mich auch interessieren. Gibt es noch eine Versicherungsgesellschaft die EUC’s versichert? Ich meine als das was sie sind. Als Stehmobile von mir aus. Damit wäre mir wohler als vollkommen ohne Versicherung unterwegs zu sein. Und es wäre dann wenigstens keine Täuschung, was es im falle einer Scooterversicherung für das EUC, wahrscheinlich ist.
Hallo zusammen,
wollte das Thema mal wieder “Aufwärmen”. Nachdem mir nach Wochen ohne Probleme der VErsicherer den Versicherungsvertrag einseitig annuliert hat, wollte ich wissen, ob es etwas Neues gibt…
Ich bin kurz davor, mein EUC als Segway zu versichern und im Schadenfall selbst zu regulieren -.-
Leider keine Updates zu diesem Thema. Wie willst Du ein EUC als Segway versichern? Wenn Du das bekannte Segway aus der Mobilitätshilfenverordnung/eKFV meinst sehe ich erheblich Unterschiede zu einem Elektrischen Einrad 😉 Selbst regulieren kann teuer werden! Auch liegt mir ein Fall vor wo dies vom Staatsanwalt als Versicherungsbetrug/Urkundenfälschung verhandelt wurde.
OK, dann also ohne Versicherung fahren? Hatte gerade gestern ein interessantes Gespräch mit einer Versicherin, die vorgeschlagen hat, mit der Rechtsabteilung der Versicherung zu sprechen, ob man das EUC in die Privathaftpflicht einschließen kann. Damit wären auch Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum versichert und auch regulierbar. Mal schauen, wie sich das weiter entwickelt.
LG